Wort davor: Kanzlei

Kanzleiabbreviator
sprachliche Erläuterung: Bezeichnung für abbreviator litterarum apostolicarum (auch breviator genannt), seit dem 13. Jh. im Dienste der päpstlichen Kanzlei stehender Beamter, der die Verantwortung für die richtige Abfassung der Konzepte nach Form und Inhalt trägt (Abbreviatur = formelhafte Kürzung, deren man sich bei der Ausfertigung von Konzepten, Briefen und dergleichen bedient).
vgl. Kanzleiverwandte.
Sachhinweis: Müller,HdbKirchR. I (1829) 1 s.v. Abbreviator; Breßlau,Urk. I3 274f., 296-304.

Wort danach: Kanzleiabkürzung

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