Wort davor: Kanzelrock

Kanzelschreiber
Erklärung: seltenere, vorwiegend in früheren Jh. angewandte Bezeichnung für Kanzleischreiber.
sprachliche Erläuterung: Synonyme s. unter Kanzleischreiber.
Sachhinweis: Brinckmeier I 458; Diefenb.-Wülcker 687; Götze,FrühnhdGl.5 131; Lexer I 1511; DWB. V 178; Schmeller2 I 1267; SchwäbWB. IV 199; Haberkern-Wallach2 327 s.v. Kanzler.

Kanzelschreiber (I)
Erklärung: z. Begriff.

Kanzelschreiber (II)
Erklärung: Vereidigung bei Dienstantritt.
Kanzelschreiber (III)
Erklärung: Dienstpflichten.
Kanzelschreiber (IV)
Erklärung: Aufgabenbereich.
Kanzelschreiber (V)
Erklärung: Besoldung; Aufwandsentschädigung.
Kanzelschreiber (VI)
Erklärung: weitere ältere Fundstellen aus verschiedenen mittel- und oberdeutschen Ouellen.

Wort danach: Kanzelschreiberamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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