Wort davor: Kanzelrock
Kanzelschreiber
Erklärung:
seltenere, vorwiegend in früheren Jh. angewandte Bezeichnung für Kanzleischreiber.
sprachliche Erläuterung:
Synonyme s. unter Kanzleischreiber.
Sachhinweis:
Brinckmeier I 458; Diefenb.-Wülcker 687; Götze,FrühnhdGl.5
131; Lexer I 1511; DWB. V 178; Schmeller2 I 1267;
SchwäbWB. IV 199; Haberkern-Wallach2 327 s.v. Kanzler.
Kanzelschreiber (I)
Erklärung:
z. Begriff.
- Belegtext:
weil das archiv und die cancellisten in cancellis sassen, daß niemand sich nahen kunte, so hieß man den canzler ... sonderlich den canzelschreiber
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 164
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Kanzelschreiber (II)
Erklärung:
Vereidigung bei Dienstantritt.
- Belegtext:
es sollen ... beyde herrn [Hzge.] einen gemeinen kanzler und dazu etliche kanzelschreiber ... haben; die sollen ... mit treuen an eidesstatt geloben, mit
namen der kanzler den herrn treu ... zu seyn, ihren frommen zu foerdern, schaden zu warnen und getreulich zu rathen
Datierung: 1466
Fundstelle: BairLT. V 183
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
soll ... kein ... canzelschreiber ... in der canzley [fürstl. Kanzlei] zu schreiben aufgenommen ... werden, er oder sy geloben dan bei handgegeben trewen
vnd schweren ... ain aide ... wie dan nachuolgender raths vnd schreiber aid vnd pflicht inn sich helt
Datierung: 1525
Fundstelle: AmbergKzlO. 19
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Kanzelschreiber (III)
Erklärung:
Dienstpflichten.
- Belegtext:
es solln ... die cantzelschreiber zu der geordneten stunden in der cantzlei sein und sich gehorsamlich nach dem cantzler halden, sal sie auch der cantzler aufzunemen und zu verleuben macht haben
Datierung: 1470/80
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Posse,Privaturk. 212
- Datierung: 1497 oder 1498
Fundstelle: Adler,OrganMax. 514
- Belegtext:
verordnen wir [König Maxim. I.] ... dieselben canzlschreiber sollen in der canzlei stets sein ..., nemlich in dem sommer des morgens umb sechs und im winter
ungeverlich umb siben ur komen und darinne treulichen warten ... das auch dieselben canzlschreiber samentlich und ir jeder besonder dem canzler oder obristen secretarien in allen hendeln und sachen dieselb
canzlei berürende und in ander wege getreu gehorsam und gewertig sein sollen und treulich ... warten und schreiben; dann welher oder weliche des nit teten, soll der canzler oder obrist secretari macht
... haben den oder dieselben mit verwilligung unserer ... rete abzusetzen
Datierung: 1497
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 15 Anm.
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- Belegtext:
wir [König Maxim. I.] seczen ..., das niemand von ... unsern reten canzler secretarien canzlschreibern officieren am hof ... kainer procurei bei uns nit
mer zu üben oder zu treiben understeen, sonder sollen das alles wie oben stet in rat bringen
Datierung: 1497
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 10
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- Belegtext:
es sollen ... dieselben canzlschreiber mit einander stets in gueter und fruentlicher gesellschaft sein ... und mit einander geselliglich leben und in keinen weg mit einander kriegen
oder einich aufruer machen dann welicher das verspreche, soll von stund durch unsen hofmarschalh ... gestraft werden ... es sol ... kein canzlschreiber von niemand noch von kainem brief kein tringgelt
nit vordern noch heischen ... si sollen ... niemand on wissen und willen unsers canzlers oder obristen secretarien ... kein copei von den brieven nit geben ... sie sollen auch niemand in die canzleistuben
zu zeiten so si schreiben nicht einlassen, noch si zu inen hinein vordern ... es sol auch ir keiner on wissen ... ires canzlers oder obristen secretarien nit gen hofe noch in rat geen, noch einicherlei
sonders bei uns procuriren und sollicitiren in dheinen weg ... es sol auch ir kainer kein notel oder copeien on wissen ... oder heissen des canzlers oder obristen secretarien ... nicht machen
Datierung: 1497
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 16 Anm.
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- Belegtext:
es sollen ... dieselben canzlschreiber mit einander stets in gueter und fruentlicher gesellschaft sein ... und mit einander geselliglich leben und in keinen weg mit einander kriegen
oder einich aufruer machen dann welicher das verspreche, soll von stund durch unsen hofmarschalh ... gestraft werden ... es sol ... kein canzlschreiber von niemand noch von kainem
brief kein tringgelt nit vordern noch heischen ... si sollen ... niemand on wissen und willen unsers canzlers oder obristen secretarien ... kein copei von den brieven nit geben ... sie sollen auch niemand
in die canzleistuben zu zeiten so si schreiben nicht einlassen, noch si zu inen hinein vordern ... es sol auch ir keiner on wissen ... ires canzlers oder obristen secretarien nit gen hofe noch in rat
geen, noch einicherlei sonders bei uns procuriren und sollicitiren in dheinen weg ... es sol auch ir kainer kein notel oder copeien on wissen ... oder heissen des canzlers oder obristen secretarien ... nicht machen
Datierung: 1497
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 16
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- Belegtext:
wir [Kurfürst] ordnen ..., daß vnser secretari hofgerichts oder ander canzelsschreiber von allem dem, das in vnser canzlei gebracht, gehandelt oder geschrieben
wirdet, niemant kein abgeschrifft geben, inen selbs kein notel dauon behalten, auch keinerlei register, brieff, notel oder anders zeigen, dauon bescheidt oder vnderricht niemand geben
Datierung: 1525
Fundstelle: AmbergKzlO. 49
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- Belegtext:
wir [Kurfürst] ordnen ..., daß vnser secretari hofgerichts oder ander canzelsschreiber von allem dem, das in vnser canzlei gebracht, gehandelt oder geschrieben
wirdet, niemant kein abgeschrifft geben, inen selbs kein notel dauon behalten, auch keinerlei register, brieff, notel oder anders zeigen, dauon bescheidt oder vnderricht niemand geben
Datierung: 1525
Fundstelle: AmbergKzlO. 49
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- Datierung: 1525
Region/Autor/Textsorte:
Heilbronn
Fundstelle: SchwäbWB. IV 199
Kanzelschreiber (IV)
Erklärung:
Aufgabenbereich.
- Belegtext:
ob ... der herrn [Hzge.] einer ... briefe register oder geschrifft zu sehen oder zu hoeren an ihm begehren wuerde, von sachen wegen beyder herrn, oder das gemeine regiment ihre
land und leute antreffend, dieselben soll ihm der kanzler zubringen, ihm die hoeren lesen und sehen lassen, so oft er dessen begehrt, und so das beschehen ist, soll der kanzler solche briefe, register
oder schriften wiederum in die kanzley ... antworten, da dann es genommen ist. und desgleichen sollen die kanzelschreiber auch thun
Datierung: 1466
Fundstelle: BairLT. V 184
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
"Magister G.K., seinen [d. Bischofs v. Meißen] canzelschreiber, mit Befehlen an den Rat von Freiberg gesandt"
Datierung: 1473
Fundstelle: Schmitt,NhdSchriftspr. 430
- Datierung: 1474
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: SchweizId. IX 1542
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1476
Fundstelle: UrkJudRegensb. 70
- Belegtext:
A.S., seinen [hzgl.] cantzelschreiber, an ain ersam rat ain werbung tuen lassen
Datierung: 1486
Fundstelle: UrkJudRegensb. 537
- Belegtext:
C.F. ... vnserm kenczilschreybir, ward deßr brieff befohlen
Datierung: 1487
Fundstelle: GlatzGQ. II 425
- Belegtext:
der taeglichen haendel und ausrichtung halben, wollen wir [Hzg.] etliche raethe ordnen, die alle werktage ... zusammen auf die kanzley kommen, und ... in beywesen unsers kanzlers,
und ob er ... nicht dabey seyn moechte, eines oder zweyer kanzelschreiber einen jeden der alsdann in unserm hofe zu thun hat, und was sonst gemeiner sachen sind, verhoeren und ... ausrichtung zu thun macht haben sollen
Datierung: 1489
Fundstelle: BairLT. XII 275
- Belegtext:
dieselben canzlschreiber sollen ... was inen der canzler oder obrist desgleichen die zween unser ratessecretarien zu einer jeden zeit zu schreiben geben, ... mit gutem fleis fertigen
Datierung: 1497
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 15 Anm.
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
sie [oberste cantzler] haben ... unter ine sechs cantzelschreiber, so den ganzen tag dem schreiben obligen müssen
Datierung: 1516
Fundstelle: NürnbChr. V 803
- Belegtext:
oberste vnd ander secretari, auch canzelschreiber ... sollen all brieff, supplikation vnd was in vnsern rath schriftlich gebracht, vleissig lesen, vnd dan, wie in vnserm rath beschlossen,
nach irem besten verstand vnd gelegenheit ainer jeden sach, copei auf einen gueten form begreifen, vnd dieselben vns, vnserm hofmeister, canzler, oder andern räthen ... hören lassen ... es soll ... jeder
secretari oder canzelschreiber, der in vnser canzlei wont vnd dieselben innen hat, all tag ... hofmeister vnd räthen eröffnen, was des andern tags für gutlich oder rechtlich täg laut des tagspuchs angesetzt
werden, vnd ... die orten, geschriften vnd handlungen so zu den sachen gehörig, herfur zu der hand suchen
Datierung: 1525
Fundstelle: AmbergKzlO. 45f.
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Kanzelschreiber (V)
Erklärung:
Besoldung; Aufwandsentschädigung.
- Belegtext:
die gewonlichen gerichtsscheden. sein. der lon der gerichtzschreiber vmb ir mue. lesen vnd einschreiben. auch briefgelt der gerichtzschreiber vnd cantzelschreiber. vnd darzu gepuerlich
belonung der procuratorn. vnd auch zuuoran den fronpotten. richter vnd richters knechten. vnd darzu die cosstung erteilter vnd gestellter zeuegen. alles vnd yedes mit souil taxacion vnd messigung als darzu gehoert
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) VI 1
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
Thomas cantzelschreiber ... gebn ... zu zcerung inns landt zu Hessenn
Datierung: 1487
Fundstelle: Kettmann,KursächsKanzleispr. 44
- Belegtext:
cantzelschreiber ... dero ieder ein jar bei hundert gulden lons hat
Datierung: 1516
Fundstelle: NürnbChr. V 803
Kanzelschreiber (VI)
Erklärung:
weitere ältere Fundstellen aus verschiedenen mittel- und oberdeutschen Ouellen.
Wort danach: Kanzelschreiberamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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