Kanzelpolizei
Erklärung:
staatliche Maßnahme zur Aufspürung und Verhinderung polemischer Auseinandersetzungen auf der Kanzel (A).
vgl.
Kanzel (A VII 3),
Kanzel (A VII 6).
Wort danach: Kanzelprediger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten