Wort davor: Kanzelherr
Kanzelhut
Erklärung:
Teil der Amtstracht eines evangelischen Geistlichen.
vgl.
Kanzel (A IV).
- Belegtext:
da seit einiger zeit eine ungleichheit in tracht und kleidungen der h. pfarrherren ... sich hervortut, jedoch der dignitaet deß ministerii angemeßen, daß ... der alte habit beybehalten werde, so ist bei
nächster kapitelsversammlung namens ihr gn. anzubefehlen, daß in verrichtung ihrer pastoral pflichten, absonderlich in kirchen und auf canzlen sie anderst nit, als in ehemaliger kirchen tracht, das ist
in canzelrok, canzelhueth und kragen, zu erscheinen und zu fonctionnieren haben sollind
Datierung: 1754
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 654
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Kanzelkapital
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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