Wort davor: Kanz(e)
Kanzel
sprachliche Erläuterung:
späte Entlehnung aus lateinisch cancellus, pl. cancelli = Gitter, Schranke(n) zu lateinisch cancer (cancri) = Gitter, Schranke, das vermutlich durch Dissimilation aus lateinisch carcer = Umfriedung, Kerker, Schranken entstanden ist (DudenEtym. 307); ahd. kancella, chanzella mit z-Aussprache des c vor Palatal (Kluge20 348); mhd. kanzelle, kanzel; frnhd. canncel, canntzell, cantzel, cantzl, canzel(l), canzl, kanczel, kantzel(l). Im Genus urspr. sowohl mask. als auch fem. setzt sich nhd. - in Anlehnung an das ahd. Fem. auf -ala - die fem. Form durch (Kluge20 ebd.) Als Kanzel wurde zunächst die Schranke in d. Kirche, die d. Geistlichkeit von d. Laien trennte, bezeichnet, dann das dadurch abgetrennte Lesepult, woraus die heutige Bedeutung des erhöhten, mit e. Brüstung umgebenen Standes für d. Prediger (DudenEtym. 307) erwachsen ist. Aus der Verwendung d. Wortes im kirchl. Bereich ist die in Österreich übliche Bedeutung "Lehrstuhl" abgeleitet (PaulWB.5 338). vgl. L. Eisenhofer, Kath. Liturgie (1924) 86f.; Fr. Bock, Gesch. d. liturg. Gewänder d. MA ...III (1871) 146 Anm.; Poscharsky,Kanzel 11, 16 Anm. 6.
Kanzel (A)
Erklärung:
(erhöhter) Platz zum Predigen in der Kirche.
vgl.
Predigerstuhl (I),
Predigtstuhl,
Stuhl.
Sachhinweis:
vgl. 1561 Maaler 84; 1691 Spaten 928f.; 1725 Steinbach,WB. I 832; 1738 Hayme
72; 1741 Frisch I 164; 1775 Adelung II 1497; 1808 Campe II 884; Kluge20
348; DudenEtym. 307f.; Weigand-Hirt I 983; DWB. V 177; Trübner,WB.
IV 93; Paul,WB.5 338; DiefenbGl. 94; Lexer I 1511; MhdWB. I 786; SchweizId. III 377f. u. 358f. unter verkünden; SchwäbWB. IV 198 u. VI Nachtr.
2262; VorarlbWB. II 18f.; ElsWB. I 453; RhWB. IV 146f.; Lasch-Borchling
II 514f.; Berghaus I 279; OSächsWB. II 14; SchlesWB. II 615;
SchleswHWB. II 39; HadelnWB. II 327; NlEtymWB. 301; Hauck,RealE. X 25-27; EvKirchLex. II 531f.; RGG.3 III 1130-1132; LThK.2 V 1310-1312.
Kanzel (A I)
Erklärung:
zum Begriff.
- Belegtext:
der predigstuel ... heist ... auch cantzel / denn er ist cancellis mit gegiteern zusammen gesetzt gewesen
Region/Autor/Textsorte:
Ph. Arnoldi, Caeremonia
Fundstelle: Poscharsky,Kanzel 10
- Belegtext:
cantzl / suggestum. pulpitum. concio. cathedra. ascendere in concionem, auff die cantzel steigen
Datierung: 1663
Fundstelle: Schönsleder s.v. Cantzl
- Belegtext:
cantzel, ist ein in der kirchen erhabner ort, worauf ehedem dem volcke von dem priester ein biblischer text erklaeret wurde. es war der chorus der kirchen, in welchem das suggestum
stund, von denen andern theilen des tempels ordinair mit cancellis umgeben, daher hat man in teutscher sprache den suggestum cantzel genennet, welche auch offt in das chor der kirchen gesetzet wird, daher
man noch in etlichen kirchen findet, daß die cantzel ueber dem altar gebauet, daß die cantzel zum altar herausgehet
Datierung: 1733
Fundstelle: Zedler V 602
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die kanzel ... eigentlich, ein jeder mit schranken eingeschlossener, oder abgesonderter ort, in welchem verstande es aber nicht üblich ist, indem man es nur von dem erhöheten hohlen
sitze in der kirche braucht, von welchem die predigten an das volk gehalten werden ... aus dem mittlern lat. cancellus, daher es eigentlich der kanzel heissen sollte. das mittlere lat. bedeutete einen
jeden mit schranken abgesonderten ort, besonders aber das auf solche art eingeschlossene chor der kirche ..., in welchem vermuthlich anfänglich auch die kanzel angebracht war, so wie sie sich auf dem
lande noch jetzt gemeiniglich über dem altare befindet
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1497
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kanzel (A II)
Erklärung:
Auftragserteilung zum Bau einer Kanzel; vorgeschriebener Standort innerhalb des Kirchenraums.
vgl.
Kanzelbauer.
Sachhinweis:
Christl. Kunstblatt Jg. 1862 S. 156 bis 158, 166-168; ebd. Jg. 1873 S. 14f., 21-27; Poscharsky,Kanzel 60, 90-92, 287-295; Leiturgia III 391, 410f.
- Belegtext:
haben schultheis und rate zu Ruffach ... verdingt ein steinsn bredigstul oder cantzel in vnnser liebenfrowen lutkilch zumachen noch inhalt des musters oder visier
Datierung: 1492
Fundstelle: Poscharsky,Kanzel 27
- Datierung: 1663
Fundstelle: SchweizId. III 378
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- Belegtext:
[Ratsbeschluß:] die cantzel so von feinen kötter steine, und nur aus 2. oder 3. stücken bestehet, ohns den fuss, soll ... von dem bildhauer ... geferttiget ... werden
Datierung: 1733
Region/Autor/Textsorte:
Dresden
Fundstelle: Poscharsky,Kanzel 265 Anm. 65
- Belegtext:
eine gantz neue kantzel von bildhauer und schreinerarbeit ... zu machen, wo zu aber das gottes haus eisen und mauerarbeit, zu bezahlen hat, so ist vor diese beschriebene arbeit
zu stellen, und bis an das Volkacher fahr zu liefern, zusamm verakkortirt zwei hundert fünf rthlr.
Datierung: 1791
J. Steinmüller, Die Kanzel im Bistum Würzburg (1940) 89 Anm. 5
- Belegtext:
des koenigs majestaet haben ... zu befehlen geruht, daß die alte anordnung des innern der kirchen, nach welcher der altar an dem einen ende der kirche, gegen morgen gerichtet, die kanzel
aber an einem pfeiler seitwärts gestellt ist, unveraendert beibehalten, und bei jedem neubau einer kirche diese anordnung ihres innern stets beobachtet werden soll
Datierung: 1822
Annalen der Preußischen innern Staats-Verwaltung VI 647
- Datierung: 1836/39
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: Mai,Kanzelaltar I 144
Kanzel (A III)
Erklärung:
Kanzelbekleidung.
vgl.
Kanzeldecke,
Kanzeltuch.
Sachhinweis:
G.L. Büff, Kurhess. Kirchenrecht (1861) 737 Anm. 4; Fr. Bock, Gesch. d. liturg. Gewänder d. MA. ... III (1871) 145-147.
- Belegtext:
auf der canzel aber sol man keine verkleidung, darum das es in diesen landen nach der rijgischen kirchenordnung ungewöntlich, gebrauchen
Datierung: 1570
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 99
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1616 u. 1632
Fundstelle: Diehl,GGottesdienst 273
- Belegtext:
so viel ... die eingepfarrten gerichts-herren betrifft, koennen wir [Kurfürst] zwar geschehen lassen, daß ihnen an orten, wo es bißher ueblich gewesen, und sonst gar nicht, [bei e. Todesfall] acht tage gelautet, iedoch weder cantzel noch altar, sondern allenfals nur ihre stuehle oder empor-kirchen mit trauer-tuechern zu behaengen verstattet werden soll
Datierung: 1713
Fundstelle: CAug. I 894
- Belegtext:
auch in denen immediat-staedten [wegen d. Todes d. Königs], ... die cantzeln ... schwartz behangen und das gantze trauer-jahr durch, solchergestalt bleiben solle[n]
Datierung: 1713
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 184
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
lassen wir [Hzg.], wegen der kirchen-trauer ... es bey denen ergangenen verordnungen bewenden; jedoch mit der erlaeuterung, daß kuenftig ... die canzeln,
altaere und orgeln ... schwarz zu beschlagen, ganz eingestellet [wird]
Datierung: 1739
Fundstelle: CSachsKirchR. 139
- Belegtext:
seynd ... von adelichen leichen wegen des trauer-pferdes und leichen-tuchs, imgleichen bekleidung des trauer-pferdes, und der cantzel die leichen-gebuehren von dem probst in Coelln
nicht hoeher zu nehmen, als solche der probst in Berlin bisher genommen hat
Datierung: 1748
Fundstelle: CCMarch. IV. Cont. 4
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
rescribirte das consistorium in Cassel ... 1781, dem pfarrer in M., welcher ohne vorher eingeholte approbation, ein altartuch angeschafft hatte, und 1783, dem pfarrer in H., welcher ohne anfrage beym
consistorio, die kanzel hatte neu bekleiden lassen
Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 370 Anm. 3
- Belegtext:
[visitations-frage fuer saemtliche hochfuerstl. badische evangelische lande an den pfarrer] ob? wie? und von wem? auch seit wie lang letztmals, kanzel, altar und taufstein bekleidet seyen?
Datierung: um 1800
Fundstelle: BadKirchInstr. 357
Kanzel (A IV)
Erklärung:
(Vorschriften über die) Amtstracht auf der Kanzel.
vgl.
Kanzelfrack,
Kanzelhut,
Kanzelrock.
Sachhinweis:
Piepkorn,LiturgGewänder.
- Belegtext:
solle der chorock auf der canzel zugebrauchen ... an allen orten ... abgeschaft ... werden
Datierung: 1554
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 224
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ordnen wir [Landvogt], dass der chorrock nit alleine sontags, sondern auch bei den wochentlichen predigten in und ausser der kirchen, auf der canzel ... gebrauchet werden solle
Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
Niederlausitz
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 364
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann sie [pastores und diaconi] gen Stuttgard, oder sonst ... reisen, sollen sie nicht ... ohne kraegen oder uberschlaeg, allein mit einem flor oder schwartzen daffet umb den hals gebunden, daher reiten
oder gehen, weniger also auf die canzel tretten
Datierung: 1687
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 399
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ist bei nächster kapitelsversammlung ... anzubefehlen, daß in verrichtung ihrer pastoral pflichten, absonderlich in kirchen und auf canzlen sie [Pfarrer]
anderst nit, alsin ehemahliger kirchen tracht ... zu erscheinen ... haben sollind
Datierung: 1754
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 654
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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- Belegtext:
die schwarze kleider-tracht der geistlichen, ruehrt von kaiser Carl V. her, der sie aus Spanien nach Deutschland brachte, wo sie hof-etiquette wurde, dann sich auf den kanzeln
und in den gerichts-stuben bis auf unsere zeiten ... erhalten hat
Datierung: 1787
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 40 S. 232
- Belegtext:
daß der geistliche in einem chorhemd auf der kanzel ... erscheinen soll, darueber hat sich kein gesez vorgefunden
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 202 Anm.
Kanzel (A V)
Erklärung:
Zulassung zur Kanzel; in manchen Fällen mit Zulassung zum Predigtamt gleichzusetzen; Verbot der Kanzel.
Kanzel (A V 1)
Erklärung:
Bestimmungen über zulassungsberechtigte (kirchliche) Stellen.
- Belegtext:
soll niemand ... superintendus oder prediger ... keinen unbekannten prediger ohne des ganzen predigambts wissen und bewilligung auf die canzel gestatten
Datierung: 1572
Region/Autor/Textsorte:
Wismar
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 313
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- Belegtext:
der collator nur allein den superintendenten umb eroeffnung der cantzel zu ersuchen schuldig seyn ... wie denen superintendenten nicht gebuehret, wann der patronus eine oder
mehr personen, so zuvorn im predigt-amt gewesen, aufzustellen vorhabens ist, ihme sein suchen, ohne ... erhebliche ursachen, zu verweigern
Datierung: 1612
Fundstelle: CAug. I 170
- Belegtext:
nachdem ... der raht der neuen stadt Brandenburg an des verstorbenen diaconi L.Sch's stelle den prediger ... A.N. vaciret, und dem von R. wegen seines dorffes G. praesentiret hat, derselbe ihm aber die
cantzel zur probepredigt aus gewißen uhrsachen nicht verstatten wollen, so hat das consistorium solche uhrsachen nicht für erheblich erachten können, und soll ... der von R. schuldig
seyn ihn zur probepredigt alsobald zu admittiren, und sich darauff gegen den raht zuerklären
Datierung: 1627
Fundstelle: CöllnKons. 114
- Belegtext:
keinen ohne des superintendenten vorbewußt auff die cantzel stellen
Datierung: 1635
Fundstelle: CöllnKons. 100
- Belegtext:
die diaconi sind schuldig, wan sie jemand vor sich auff die cantzel stellen und predigen lassen wollen, solches zuvor dem inspectori anzuzeigen und deßen consens darüber einzuholen
Datierung: 1645
Fundstelle: CöllnKons. 104
- Belegtext:
der beklagte küster oder schuhlmeister zu F. hat sich der cappellen daselbst nicht anzumaßen, sondern es bleibet so wol dieselbe alß auch die kirche an ihr selbst in des klagenden pfarrers aufsicht, und
kann beklagter ohne des klägers vorbewußt niemande die cantzel vergönnen
Datierung: 1664
Fundstelle: CöllnKons. 170
- Belegtext:
ist ... unser [kurfürstl.] begehren ..., ihr, der rath, wollet weil angeregte wahl [zum Diakonat] nicht bestaendig, darzu auf maaß und weise, wie es die
kirchen-ordnung und das herkommen erfordert, mit gewoehnlicher zuziehung des pfarrs, den ihr, der superintendent, deshalber behoerige andeutung zu thun habet, anderweit verschreiten, hierauf, und nach
beschehener prob-predigt, demjenigen subjecto, auf welches die vota bestaendig ausfallen, und deme ihr, der superintendent, auf dersuchen, die cantzel gebuehrend zu eroeffnen
wissen werden, die vocation ... in behoeriger form ausstellen
Datierung: 1710
Fundstelle: CAug. I 884
- Belegtext:
soll ... ohne vorbewust und bewilligung des inspectoris, keinem studioso, bey harter beahndung, von einem prediger die cantzel geoeffnet werden
Datierung: 1718
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 232
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1732
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 226
- Belegtext:
die prob-predigt wird zur erforschung des candidaten geschicklichkeit und der gemeine zuneigung angestellet, und muß der superintendent darein willigen, und um eroeffnung der cantzel ersuchet werden
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 261
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- in Google Books
- Belegtext:
wenn ... die praesentirung von dem patrono geschehen, und bey dem mit dem candidato vorgenommenen tentamine, und denen coram deputatis des consistorii abzulegenden zwey predigten, ueber die ihm vorgeschriebenen
texte, nichts bedenkliches gegen denselben vorgefallen, so soll alsdenn die eroeffnung der cantzel zur probe-predigt ... von jeglichen districts inspectore, obrigkeit und patrono gebuehrend angeordnet werden
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 119
Kanzel (A V 2)
Erklärung:
Voraussetzung des theologischen Examens bzw. der Ordination.
Sachhinweis:
Ph. Meyer, D. theol. Prüfungen in der luth. Kirche Calenberg-Göttingens u. Lüneburgs bis ... 1868/JbNdSächsKG. 52 (1954) 1-34 u. 53 (1955) 75-103.
- Belegtext:
koennen wir [Kurfürst] nicht geschehen lassen, daß ohne unterscheidmaenniglichen, fuernemlich aber jungen und ungeuebten scholaren, die cantzel geoeffnet
werde; derohalben der collator ... eine solche person, so vorhin in keinem amt gewesen, zu dem superintendenten, damit er desselben qualitaeten erforschen moege, zuschicken, und da er untuechtig befunden,
auf andere, so besser qualificirt, zu dencken wissen wird
Datierung: 1612
Fundstelle: CAug. I 171
- Belegtext:
keiner ... auff die cantzel offentlich zu steigen vnd zu predigen zugelassen werde, er seye dann von vnserm consistorio oder vnserer theologischen facultet zu Marpurg ... darzu tuechtig befunden
Datierung: 1656
Fundstelle: HessSamml. II 409
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- Belegtext:
soll ... keiner die cantzel, es seye zur probe-predigt oder sonsten, betreten und von keinem patrono bey verlust seines rechtens die vocation ertheilet und ausgestellet, viel weniger
der candidatus ad examen admittiret werden, es sey dann, daß der candidatus entweder von unserem ... consistorio oder in der Alten-Marck von dem dortigen superintendenten, oder auch von einem inspectore
und zweyen predigern, prævio tentamine & exploratione profectuum, von seiner erudition und capacitaet, wie auch von seinem gefuehrten guten leben und wandel ein beglaubtes testimonium zu produciren habe
Datierung: 1709
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 432
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
vorgekommen, daß die aufstellung junger und noch ohnexaminirter studiosorum auf die cantzel zu ablegung einer predigt, ohnerachtet unsers in dem sub dato 1. decembris 1711. §.
3. ergangenen fuerstl. synodal-rescripts gethanen verbotts, annoch ... continuirt werden wolle; als wird erwehntes fuerstliches rescript hiemit wiederholt, mit dem zusatz: daß diejenige pastores, welche
sich unterstehen wuerden, ... darwider zu handlen, mit drey gulden an geld ... straffbar angesehen werden sollen
Datierung: 1715
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 554
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
da etlicher orten auff dem land studiosi und andere sich erfrechind, denen kirchenordnungen ... zuowieder undter geleüth offentlich zuo predigen und sacrament zu administrieren, ohngeacht selbige weder
die impositionem manuum, nach potestatem concionandi et sacramenta administrandi empfangen, ... wir ... gesinnet, diesere widerordenliche vorgriffe zuo hindtertreiben, alß habend wir eüch [Schulrat
u. alle Dekane] befehlen wollen, auff dergleichen leüth ein wachtsammes aug zuo halten, dieses frühzeitige predigen ... zuo verhindern und ... bey unserer ungnad dergleichen unberuffenen und
ohnautorisierten leüthen keinen cantzel anzuovertrauwen
Datierung: 1720
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 600
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
resolviret, daß in allen unsern landen von keinem candidato oder studioso theologiae, der nicht wuercklich ordiniret ist, der segen von der cantzel zu der gemeinde kuenfftig
gesprochen werden sollen, immaßen solches mit ein stueck vom predigt-amt ist
Datierung: 1727
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 553
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
daß so gar schüler von gymnasiis zur cantzel admittiret worden, und solches zur allergroßesten prostitution des ministerii gereichet, alß hatt inspector ministerij nicht allein
solches künftighin zu evitiren ... recommendiret, sondern tota synodus hält auch davor, daß künftig von niemandt in unserem ministerio unter bedingung scharffer censur, nisi praemonstratis testimonijs
a professoribus et inspectore ministerij zur cantzel gelassen werden
Datierung: 1728
Fundstelle: KircheGrafschMark II 150
- Belegtext:
studenten sollen ohne erlaubniß und vorhergehendes examen nicht auf die cantzel gelassen werden
Datierung: 1735
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Moser,CJEvEccl. I 312 Marg.
- Belegtext:
wenn ein studiosus von universitaeten koemmt ..., soll er von dem inspectore und seinen collegen ... nach dem lautern sinn der evangelischen wahrheit examiniret ... werden ... er soll ... ein testimonium
bekommen, und da er seine erste predigt zur censur ueberreichet, von ihm licentiam zu predigen erlangen, und soll ohne dem, oder ohne vorbewust und bewilligung des inspectoris keinem studioso bey harter
beahndung von einem prediger die cantzel geoeffnet werden
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 111
- Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 121
- Belegtext:
es soll ... kein pfarrer befuegt seyn, einem fremden minister die canzel anzuvertrauen, ehe und bevor derselbe zuverlaessige testimonia seiner rechtmaeßigen ordination vorgewiesen
Datierung: 1758
Fundstelle: ZürichSamml. III 24
- Belegtext:
daß die herren prediger so wohl alß gemeinden keinen würden zur kanzel und probe predigten admittieren, ehe ... sie sich den kgl. allerhöchsten vorschriften zu folge zeitl. h. inspectori zum examine sistieret
Datierung: 1774
Fundstelle: KircheGrafschMark II 464
- Belegtext:
die von der universitaet zurueckgekommene studiosi theologiae werden zu betretung der kanzel nicht zugelassen, ehe sie sich dem p.t. generalsuperintendenten, oder ... dem probst
des orts dargestellet haben, und er dieselbe tentiret, und ihnen ... die erlaubniß zum predigen ertheilet, sie auch ... mit dem bisher gewoehnlichen scheine oder zeugnisse versehen hat
W.Chr. Matthiä, Beschreibung d. Kirchenverfassung in d. Herzogthümern Schleswig u. Holstein I (1776) 410
- Belegtext:
J.F.L.F., ein gewesener pater im minoriten-kloster zu S. zur evangel. luther. religion übergegangen ... und mit den besten attestatis ... sich dem synodo sistirt, mit dem ersuchen ihn ad cathedram sacram
zu admittiren. da nun derselbe in synodo von verschiedenen membris in den unterscheidungs-lehren tentiret, und wohl fundiret gefunden; so hielte synodus dafür, daß ihm von domino inspectore die kanzel könne eröffnet werden, doch mit der einschrenkung, daß er jedesmal das concept seiner zu haltenden predigt dem pastori loci ... einreichen solle
Datierung: 1776
Fundstelle: KircheGrafschMark II 495
- Belegtext:
darf künftig kein von den universitaeten kommender evangelisch-lutherischer candidat der theologie zur kanzel zugelassen werden, wenn er ... nicht vorher ... die erlaubniß zum predigen erlangt hat
Datierung: 1781
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2169
- Belegtext:
studierenden ... die erst auf universitaeten gehen oder von denselben zurueckgekommen sind, ohne noch als kandidaten aufgenommen zu seyn, darf kein pfarrer, bei eigener verantwortung, den auftritt auf die kanzel gestatten
Datierung: 1806
Fundstelle: Roman,BadKirchR. 325
- Belegtext:
das predigen ist einem studenten ... untersagt, und der prediger, welcher ihm seine kanzel öffnet, muß 2 rthl. strafe zur witwen-casse bezahlen
Datierung: 1807
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 10
Kanzel (A V 3)
Erklärung:
Verbot der Kanzel aus besonderen Gründen.
Kanzel (A V 3 a)
Erklärung:
abweichende Lehre.
- Belegtext:
ist onn zweyffel onuerborgen welcher gestalt unser und des heilligen reichs underthonen von Esslingen allerhand neuwe predicanten so unser allten christenlichen halltung widerwertig leren, uff irnn canntzelln uff stellen durch welche on zweyffel der gemayn unverstendig lay ... inn allerlay irtung unnd mißglauben moechte kommen ... ist deßhalb unser ernstlicher beuelch das du [Amtmann] ... onne alles verziehen bey allen unnderthonen deins ampts so die maerckt zu Esslingen besuchen ernstlich verschaffest, unnd gepiettest, das sie ... sich von allen predigen
daselbs enthalten, darbey nit erscheinnen noch denselbigen zuhoeren
Datierung: 1532
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 29
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
hat hr. hertzog Ulrich sub praetenso falsissimo territorialis, & per consequens competentis reformandi religionem juris titulo den 2. ten januarij 1555. dem praelaten und convent angeduetten / alle
catholische pfarrherren ab- und dargegen praedicanten auffzustellen / und gleich darnach den 29.sten ejusdem ... ein praedicanten ... einfuehren lassen; und obzwar damahliger abbt J.K. denselben die
cantzel niemahl besteigen / ja bald inner 5. wochen gaentzlich wider abschaffen lassen / so seynd nichts destoweniger bemelten praelaten ... fuerstl. befelch mit scharpffen betrohungen
einen praedicanten auffzunemmen / demselben underhalt zu schaffen / und ihn anzuhoeren / zugestellt worden
Datierung: 1714
Fundstelle: SGeorgenSchwarzwald 17
- Belegtext:
im jahr 1596. ist er als stadtprediger nach Unna beruffen worden. wie ihm nun hieselbst wegen seines unmaeßigen eifers wider die ev. reformirten, unter dat. Cleve d. 28. jul. 1601 die canzel
verboten wurde, nahm er den beruff als pastor an st. Catarinen kirche in Hamburg an
Datierung: 1755
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. II 1127
- Belegtext:
[Jakob Andreä, in Stuttgart nach Einführung d. Interims entlassen u. angewiesen, in Tübingen das weitere abzuwarten] ward ... bey der stadtkirche, unter der benennung catechet,
angestellt; die canzel durfte er nicht besteigen, nur von einem stuhl unten in der kirche hielt er seine reden
Datierung: 1798
Fundstelle: Schnurrer,WürtKRef. 192
- Belegtext:
kaum hatte herr statthalter vernommen, daß ich predigen wuerde, so forderte er mir meinen aufsatz ab, und bestand darauf, ich mueßte ihn seiner censur unterwerfen, sonst wuerde er mich die kanzel
nicht besteigen lassen; denn es waere zu fuerchten, ich moechte meinen philosophischen grundsaetzen gemaeß dem volke freydenkerische lehren vortragen
Datierung: 1810
Fundstelle: Bronner,Leben III 160
Kanzel (A V 3 b)
Erklärung:
sittliche Verfehlungen.
- Belegtext:
solten einige gefunden werden, die grober, und solcher excessen von patronis oder gemeinden beschuldiget, und ... ueberfuehret wurden, welche die cantzel weiter zu betreten,
sie unwuerdig machten, soll der visitator solche dem consistorio sofort denunciiren, damit die suspension wider sie verhaenget, und weitere untersuchung verordnet werden koenne
Datierung: 1715
Fundstelle: MagdebKO. 245
- Belegtext:
da der candidatus P. in synodo durch beglaubte und gerichtliche zeugniße zur genüge dargethan, daß die ihm und seinem bruder ... angehengte beschuldigungen ungegründet ... gewesen, so wird derselbe von
rev. synodo unschuldig und als ein candidatus ministerii wiederum anerkannt und ihm so wohl alß dessen bruder die canzel eröffnet
Datierung: 1759
Fundstelle: KircheGrafschMark I 349
Kanzel (A V 4)
Erklärung:
sonstiges.
- Belegtext:
Friedrich Augustus, koenig und churfuerst etc. wir haben uns aus euren ... bericht ... vortragen lassen, welchergestalt, nachdem ihr dem bißherigen diacono ... das pfarr-dienst, dem pfarr-substituto
... aber das diaconat daselbst zu conferiren schlueßig worden, und zu dem ende beyden die cantzeln zur probe-predigt eroeffnet werden sollen, die eingepfarrten einkommen, und
daß, weilen sie sonst ... viel abgaben zu tragen haetten, ihnen auch beyde prediger bereits ... bekant waeren, und sie an deren person, lehre, leben und wandel nichts auszusetzen wuesten, die prob-predigten
... erspahret, und ermeldten geistlichen die vocationes sogleich ausgehaendiget werden moechten
Datierung: 1706
Fundstelle: CAug. I 880
- Belegtext:
keiner sich unterstehen solle, auf die cantzel nicht taugende personalitaeten zu bringen
Datierung: 1710
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 276
Kanzel (A VI)
Erklärung:
beim Verzicht auf das Predigt- bzw. Pfarramt.
Kanzel (A VII)
Erklärung:
(Vorschriften zum) Kanzeldienst.
Kanzel (A VII 1)
Erklärung:
die Kanzel versehen den Predigtdienst ausüben.
- Belegtext:
[K. übernimmt] die beladnuiß, so bishaer ein jeder custos unsers stifts gehept hat, unsern kantzel mit breyden, jarziten und anderm zueverkuinden, zuoversechen
..., ordnen wir im jaerlich und diewyl er unser stift kantzel ... versicht ..., und darzuo genuegsam, toegenlich und uns gefellig sin wurdt, von unser stift zuo geben und ußzuorichten 200 libra,
es sye an pfruenden, presentzen, korn und barem gelt
Datierung: 1509
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 206
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- Belegtext:
[der angenommene] helffer ... soll ouch die cantzel versechen mit predicieren, so er von einem custos erfordert wirt
Datierung: 1513
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 306
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- Belegtext:
sowohl bey dem unserigen alß bey der priesterschafft selbs ein grase farlesigkheit in gaistlichen sachen, gespürdt wirdt, alß wollen wür . .., daß unser pfarrer allhie alle sontäg und feyrtäg die cantzel, und kürchen selbs, oder durch die seinigen inmassen, die hernach geschriebne ordtnung vermag, vleißig versehe ... damit ein ieder priester wisse, wan er ex obligo alhie, und
anderswo, daß ambt und meeß zue halten, verbundten, so wollen wür, daß hinfüran allwegen, undt alle sontäg des jahrs auch den vier hohen, und nachfolgendten festäg ... der pfarrer allhir die cantzel versehe,
auch daß hochambt halte, an ubrigen feyrtägen aber soll das ambt derjenige priester singen, dem es ohne daß volgendter ordnung dem tag nach gebürt, die cantzel aber solle alle apostel und andere von der
kürch gebotne feyrtäg der nachprediger allhie, der pfarrer aber in der pfarrkürchen zu Laytz versehen. sonsten aber uff andere allein angenomene feyrtäg soll derjenig die cantzel versehen, dem es von dem pfarrer anbefohlen würdt
Datierung: 1618
Region/Autor/Textsorte:
Sigmaringen
M. Huber, Die Durchführung der tridentinischen Reform in Hohenzollern ... (1963) 121
- Belegtext:
der hinterlassen pfarr-wittib gewoehnliches gnaden-quartal circa finem decembris 1739. zu ende gelauffen, binnen welchem sie durch ihren stief-sohn ... die cantzel versehen lassen
Datierung: 1740
Fundstelle: Nominationsrecht 7
- Belegtext:
streit ... wegen ... bestellung des canzels
Datierung: 1748
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 651
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Kanzel (A VII 2)
Erklärung:
Ordnung des Gottesdienstes.
Kanzel (A VII 2 a)
Erklärung:
Predigtzeit.
- Belegtext:
inn der pfarr ..., da man das heilig abentmal halten sol, sol man also leuten, das der prediger ... auff die cantzel gehe, wenn es jm sommer sieben vnd jm winter acht schlecht
Datierung: 1539
Region/Autor/Textsorte:
Kassel
Fundstelle: EvKirchO. I 295
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- Belegtext:
iederzeit der pfarrherr oder kirchen-diener auf seine bestimte stunde auf der cantzel sey
Datierung: 1580
Fundstelle: CAug. I 564
Kanzel (A VII 2 b)
Erklärung:
Schriftlesung und Wortverkündigung.
- Belegtext:
woellen wir [Hzg.], das all sontag vnd feyrtag ... der pfarrer oder sein helffer ... auff die cantzel steyge vnd mit gutten verstentlichen worten alda ein capitel lese
Datierung: 1536
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: EvKirchO. I 266
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- Belegtext:
auf den aftermontag und donerstag solle man ... zu sant Mauritzen, so es drei geschlagen, ein zeichen auf ain viertel ainer stund leuten. und wan das verleutet im predig haus von der canzel
das buch der geschichten der apostel verlesen - allweg ein dritten oder zwaiten tail ains capitels und das ufs einfeltigst erkleren und dann auch gepet halten wie in andern tagen, so man die lection haltet
Datierung: 1537
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XII 59
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- Belegtext:
solle der predicannt vffsteen vnnd dem volck ain psalmen vff der canncel vorlesen vnnd ... auslegen
Datierung: 1539
Region/Autor/Textsorte:
Nördlingen
Fundstelle: EvKirchO. I 287
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- Belegtext:
soll ... das heuptstueck vom wesen und rechten brauch des sacraments zu seyner zeyt von der cantzel vleyssig getrieben werden
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Herzogtum Preußen
Fundstelle: EvKirchO. II 65
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- Belegtext:
soll ein jetlicher pfarher oder prediger ... auff ein jeden sontag, insonderheit nach der predig auff der cantzel, die zehen gebott das symbolon apostolicum, vnd das vatter vnser fuersprechen
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: EvKirchO. II 134
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- Belegtext:
auf der kanzel ... soll der pfarrer die predigt mit einem christlichen gesang und vu. [!] anfangen, es soll aber der gesang so viel möglich mit der predigt übereinstimmen
Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
Brieg
P. Graff, Geschichte der Auflösung der alten gottesdienstl. Formen in d. ev. Kirche2 I (1937) 172 Anm. 4
- Belegtext:
auf die grossen feste, welche mit dreien predigten gehalten werden, haben sie [capellane] unter sich beide das ampt für den altar vor und nachmittage altem gebrauch nach zu halten, und auch dessen woche
es ist, in der mittagsstunde von 12 bis eins das evangelium desselben festes auf der canzel abzulesen
Datierung: 1612
Region/Autor/Textsorte:
Danzig
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 210
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- Belegtext:
[in d. betstunden] sol ... ein capitel aus heiliger goettlichen canonischer schrifft von den buechern Mosis anzufangen ... sampt dem gewoehnlichen gebet, vnd zwar nicht mehr
vor dem tisch des herrn, wie bißhero an den meisten orten ..., sondern von der cantzel ab dem volck fuergelesen werden
Datierung: 1657
Fundstelle: HessSamml. II 474
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- Belegtext:
vesper-lection entweder auf der canzel, oder voe [!] dem altar zu verrichten
Datierung: 1668
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. III 417
- Belegtext:
solle ... nichts mehr von der cantzel [betr. d. catechisations-anstalten] verlesen werden, sondern der prediger unter dem gesang fuer den altar, oder sonst
einen bequemen ort der kirchen, wo die gemein den prediger wohl verstehen kan, tretten, und nach gemachtem gewohnlichen eingang und gebett ... dasjenige haupt-stuck des catechismi, so er unter handen hat, langsam und deutlich ablesen
Datierung: 1696
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 374
- Belegtext:
soll auch in denen dorff-kirchen, sowohl als in den stadt-kirchen, das evangelium nicht nur auf der cantzel, sondern auch zuvor beym altar ... abgelesen werden
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 39
- Belegtext:
weil biß dahin einem jeden prediger in der österlichen feyr die leidensgeschichten unsers heylands nach einem der vier evangelisten zu verhandlen, frey gestanden, so wollen wir [schuldtheiß und rath der
statt] hiemit verordnet haben, daß hinkünftig nicht nur in allen unseren deutschen landen, auf allen cäntzeln der gleiche evangelist verhandlet, sondern auch, daß eine gleiche eintheilung beobachtet werde
Datierung: 1748
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 614
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- Belegtext:
in währender heil. communion soll von dem bestellten schulmeister ein stuck aus der heil. schrift vorgelesen werden. ist derselbe ein geistlicher, so kan es von der canzel geschehen;
ist er aber nicht characterisiret, so soll er hinter dem pultbrett, neben oder unter der canzel lesen
Datierung: 1748
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 623
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- Belegtext:
es haengt von dem geistlichen ab, ob er die abendlektion, wie es jeden orts gewoehnlich ist, auf der kanzel, oder vor dem altar verrichten will
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 109
- Belegtext:
traten nach und nach an die stelle der catechismus-predigten von der canzel, die katechisationen vor dem altar
Datierung: 1798
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II p. 18
Kanzel (A VII 2 c)
Erklärung:
(großes) Kirchengebet.
- Belegtext:
für heimliche ehegelübden soll alle suntag von der canzel ernst und treue vorwarnung gethan, desgleichen umb zeitlichen frid, gnedige erhaltung des h. evangelii, desgleichen unsern
landsfürsten, damit die bei dem reinen glauben mit ihren unterthanen von gott gnediglich erhalten, gebeten werden
Datierung: 1528
Region/Autor/Textsorte:
Schmiedeberg in Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 664
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- Belegtext:
soll der pfarrer ... für gnedige erhaltung des gotlichen reinen worts, auch frid und einickeit zu forderst unsern landesfürsten auf der canzel bitten
Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
Prettin in Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 650
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- Belegtext:
ist ein kilchherr oder leutpriester schuldig alle sontag zugedenkhen an der canzel der graffen von T.
Datierung: 1549
Fundstelle: Alsatia 1868/72 S. 236
- Belegtext:
[Superintendent W. sämtl. Geistlichen s. Bezirks eine neue] formula precationis nach der predig uf der cantzell zu betenn [vorgeschrieben]
Datierung: 1618
Fundstelle: Diehl,GGottesdienst 138
- Belegtext:
[d. Litanei] nicht mehr, wie bißhero ..., von der cantzell ableßen sondern iedes mahll singen, wie in andern kirchen es gehalten wird
Datierung: 1628
Fundstelle: Diehl,GGottesdienst 195
- Belegtext:
wir ... wollen, daß ein jeder prediger, so offt er ... von der cantzel herab das vatter unser etc. und ... ein ander kurtzes gebet darzu deputirt ist, dasselbe auch spricht, solches
hinfuro auff der cantzel niderkniend ... verrichte
Datierung: 1632
Fundstelle: Diehl,GGottesdienst 259
- Belegtext:
das gemeine kirchen-gebet soll auff der kantzel ohne benennung einiges patroni oder gerichts-herrn verrichtet, und in genere unbeschadet jedweden theiles rechtens unter dem namen der gerichts-obrigkeit gebeten werden
Datierung: 1661
Fundstelle: CöllnKons. 208
- Belegtext:
das gebett ... allezeit wie vor diesem geschehen, auf der cantzel zu sprechen
Datierung: 1734
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 336
- Belegtext:
[Übschr.:] gebeth, welches an dem, wegen des religions-friedens, zu begehenden jubel- und dankfeste von den canzeln abzulesen ist
Datierung: 1755
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 187
Kanzel (A VII 2 d)
Erklärung:
Segen.
Sachhinweis:
Diehl,GGottesdienst 163-166.
- Belegtext:
frey stehet, solchen seegen auf der canzel, oder vor dem altar zu sprechen
Datierung: 1668
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. III 401
- Belegtext:
soll ... der segen auff der cantzel, wie es bißhero gebräuchlich gewesen ist, gesprochen werden
Datierung: 1671
Fundstelle: CöllnKons. 309
- Datierung: 1734
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 336
Kanzel (A VII 2 e)
Erklärung:
Beichte.
- Belegtext:
forma der beicht und absolution, wie die nach der predigt zu aller zeit von der cantzel soll gesprochen werden
Datierung: 1603
Fundstelle: JbWestfKG. 45/46 (1952/53) 307
- Belegtext:
nach der predigt hat der geistliche, an den sonn- und woechentlichen predigttagen die gewoehnliche beicht-formel von der kanzel vorzulesen, und die lossprechung zu verkuendigen
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 84
Kanzel (A VII 2 f)
Erklärung:
einzelne Vorschriften zur Predigt.
- Belegtext:
es sollen alle pfarherrn auff der cantzel ... nicht anders lehren, oder predigen, denn was sie mit wahrer gewisser vnd vngezweiuelter heiliger schrifft, beder alten vnnd nswen testaments, beweisen und darthun koennen
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Erbach
Fundstelle: EvKirchO. II 223
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- Belegtext:
[Übschr.:] verordnung, daß allenthalben gute bescheidenheit und moderation von denen geistlichen auff den cantzeln und sonsten, ergernueß, verwirrung der
gewissen und benachtheilung der kirche zu verhueten, gebrauchet und gefuehret werden solle
Datierung: 1614?
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 354
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- Belegtext:
wir [schuldtheiß und rath der statt] überlassen aber einem jeden prediger, je nachdem er sich ein buch der heil. schrift fürnimmt, nach beschaffenheit der materie, weniger oder mehrere verse vorzulesen,
auch die heil. schrift offen auf der (!) cantzel zu behalten, damit er seiner verhandlung nachschauen könne
Datierung: 1748
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 616
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- Belegtext:
auf der canzel nicht aus dem papier ablesen, sondern um mehrern ansehens und nachdruks willen, auch sich bey ihren zuhoerern nicht in den verdacht einiger traegheit zu sezen,
und das predig-amt veraechtlich zu machen, auswendig hersagen
Datierung: 1758
Fundstelle: ZürichSamml. III 17
- Belegtext:
[aus Übschr.:] verbot des zu langen predigens ... auf der kanzel
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 520
- Belegtext:
die kanzel-vortraege sollen biblisch, mit dem evangelischen lehrbegriff uebereinstimmend, lehrreich und erbaulich, den allgemeinen beduerfnissen der einzelnen gemeinden entsprechend ... und mit einem
den regeln des guten geschmacks entsprechenden und der kanzel wuerdigen anstand ... gehalten werden
Datierung: 1827
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 726
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- Belegtext:
von sich selbst, offener oder versteckter, auf eine eigenliebige, selbstgefaellige und anmaßende art auf der kanzel zusprechen, geziemt dem prediger ... nicht
Datierung: 1827
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 727
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Kanzel (A VII 2 g)
Erklärung:
Verbot und Bestrafung der Störung des Gottesdienstes von der Kanzel.
- Belegtext:
niemand söll den predikanten an dem kanzel widersprechen
Datierung: 1529
Fundstelle: SchweizId. III 377
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- Belegtext:
bin ich [Pfarrer] awf die kanzeln gestanden, hab das evangelium gesagt, hab sihe [Unruhestifter] darfür gebetten, mich bey alter cristenlicher
verordenung pleiben zu lassen, wue aber solchs nit mog sein, muß ichs bei der oberhand anzeigen
Datierung: 1535
Fundstelle: Franz,BauernkrAkt. 341
- Belegtext:
[wurden ... drei Burschen ... ins Loch gesteckt] umb willen sie ... sontags laetare in der kirchen ... unter dem singen, predigen und beten ein laut plaudern, lachen, poltern und
schandwesen verführet, das er [Pfarrer] ihnen uf offener canzel dreimal habe wehren ... müssen
Datierung: 1654
Fundstelle: Kramer,VolkslBamberg 257
- Belegtext:
bey waehrender predigt, wie auch vor derselben anfang und endigung, soll auf den bohr-kirchen, und an andern orten, in und ausser der kirchen, alles getuemmel und unfug, mit rauschen, schreyen, und
dergleichen, durch die prediger auf den cantzeln gestrafft, und von der obrigkeit abgeschaffet, zu dem behuff, gewisse auffmercker bestellet, und auf deren anzeigung, die verbrechung
mit wuercklicher bestraffung beleget werden
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 45
- Belegtext:
alle ausschweifungen, die bey dem oeffentlichen gottesdienste begangen werden, und wodurch aergerniß gegeben, oder die ruhe ..., die dabey herrschen soll, gestoeret wird, muessen von der polizey desto
haerter gestrafet werden. wenn demnach jemand so frevelhaft seyn sollte, daß er dem prediger auf der kanzel wiederspraeche, ihn luegen strafte, aufruhr, hader, zank, schlaegerey,
und andern unfug in der kirche anrichtete, oder sich wohl gar an den geistlichen bey verwaltung ihres amtes vergriffe, demselben wird nicht allein oeffentliche kirchen-buße, geld- gefaengniß- und andere
willkuerliche strafe, sondern auch, nach beschaffenheit ... des verbrechens, landes-verweisung, staupenschlag, und gar das schwert, von rechts wegen zuerkannt
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 639
- Belegtext:
derjenige, welcher, ohne betrunken zu seyn, oder im betrunkenen muthe, in der kirche herrn pastor auf der kanzel widerspricht, soll ... 50 stockschlaege erhalten, oder ... 7 1/2
rubel silbermuenze an die kirchenlade zahlen; ... ueberdem dem herrn pastor und der gemeinde oeffentlich in der kirche abbitte thun
Datierung: 1821
Fundstelle: SammlLivlLR. II 619
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Kanzel (A VII 2 h)
Erklärung:
Mißbrauch der Kanzel durch die Bevölkerung.
- Belegtext:
in etlichen orten, misbrauchen die pauern jhre kirchen ... fuer einen kretzschmar oder bierkeller, ... treten auff die cantzeln, richten predigten an zum gelechter, vmb welcher
misbreuch vnd vbertretunge willen, nit alleine die bauern, von jhren erbhern vnnd amptleuten, sondern auch die obrigkeit selbst von s. churf. g. sollen ernstlich gestrafft werden, das sie solche verachtunge des predigt ampts ... dem pawern gestatten
Datierung: 1557
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: EvKirchO. II 192
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Kanzel (A VII 3)
Erklärung:
(Eintreten für die) Reinheit der Glaubenslehre.
- Belegtext:
das sy [Pfarrer] an den canzeln, vnd sunnst, das volk, von sollichen lutherischen leeren, abwenden, vnd sy zum hoechsten, vnnd besten ermanen: bey den christlichen
gesaezen: geboten: ordnungen: vnd loblichen gebruchen [zu beharren]
Datierung: 1522
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 7
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- Belegtext:
bevelhen wir [Kurfürst] obernannte statthalter und räte allen und jeden ... landrichtern, landvögten, pflegern ..., auch superintendenten, pfarrherrn und helfern ..., das euer jeder
... und fürnemlich ir, die kirchendiener, auf der canzel meniglich ermanet und gewarnet, sich vor diesem schadlichen irrtumb [d. Wiedertäufer] zu hüeten
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 119
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- Belegtext:
aus solchen fragen unsere [pfalzgräfl.] visitatores leichtlich ... erlernen, wie die kirchendiener ihrer erudition geschaffen, ob si erstlich den rechten grund evangelischer lehr
verstehen, auch zwischen rainer und falscher lehr ain unterschaid zu machen wissen, und uf der canzl im fall der not oder, wo es die materi fueglich geben wirdt, ermelte secten zu widerlegen und umbstoßen konden
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 121
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- Belegtext:
belangend, das der herr cantzler unter anderm fuerbrachte, es geschehe B. und ihnen allen unguetlich, was die thesin anlangt, daß sie lehren solten, Christus waere im abendmahl nicht gegenwaertig,
sonder weitter darvon abwesend, als der oeberste himmel von der untersten erden, und daß i.f.g. nicht dulten wolten, auf der cantzel solche thesin zu verwerffen
Datierung: 1583?
Fundstelle: Struve,PfälzKHist. 397
- Belegtext:
[Frage bei d. Kirchenvisitation] ob sie ... dieselbe lehre der augspurgischen confession auf der cantzel und sonsten in der schule rein und unverfälscht gehandelt
Datierung: 1600
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 351
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- Belegtext:
ihren fuerstl. gnd. nichts hoehers angelegen, dann das die raine lehr in deren landen ... gepflanzt, vnd erhallten ..., inmaßen solche lehr nunmehr vber die 70. vnd nahendt in die 80. jahr, mit großem
nutzen vnd lob in disem fuerstenthumb getriben ... so ist ihrer fuerstl. gnd. ernstliche vnd gnedige ermahnung vnd befelch, das ... die theologj solche vf der canzel fueehren ... solle
Datierung: 1609
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 368 Anm.
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- Belegtext:
unser [hzgl.] ... befehl, ihr sollen eure untergebene amtsangehoerige in statt und amt ... allerseits auf den canzeln ... verwarnen, daß sie sich wegen
... wunderzeichen, und von selbst gemachten wunderwerks aller discours und ohnnoethiger gespraech gaenzlich enthalten
Datierung: 1648
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 325
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- Belegtext:
die kanzel ist besonders dazu zu benutzen, religioese irrthuemer, aberglaeubische und schwaermerische meinungen, die sich unter den gemeinden finden, zu widerlegen, und dem
partheigeist, dem mysticismus, der froemmelei entgegenzuwirken
Datierung: 1827
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 726
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Kanzel (A VII 4)
Erklärung:
Ausübung der Kirchenzucht; (Verkündigung von) Kirchenstrafen; besonders während und nach der Reformationszeit geübt,
durch den 30jährigen Krieg in Verfall geraten, in den einzelnen deutschen Territorien verschieden lange gehandhabt, z.B. in Preußen bis 1746, Kurhessen bis 1786, in Sachsen-Weimar Aufhebung unter dem Einfluß Goethes.
vgl.
Altarbuße,
Buße (V),
Kanzelbuße,
Kirch(en)buße,
Kirchendisziplin,
Kirchenpolizei,
Kirchenstrafe,
Sittengericht,
Sittenzucht,
Strafamt,
Zuchtgericht,
Zuchtordnung.
Sachhinweis:
EvKirchLex. II 837-839 s.v. Kirchenzucht; RGG.3 III 1599-1603 s.v. Kirchenzucht; Th. Kolde, Zur Geschichte d. Ordination
u. der Kirchenzucht/Theol. Stud. u. Kritiken 67 (1894) 217-244; P. Schoen, D. evang. Kirchenrecht in Preußen II 1 (1906) 291f.; K. Bachmann, Gesch. d. Kirchenzucht in Kurhessen ... bis z. Ausgange d.
18. Jh., Diss. theol. Marburg 1910; Waldenmaier,EvGottesdO. 7; W. Wendland, Zur Gesch. d. öffentl. Kirchenbuße in Brandenburg im 18. Jh./JbBrandenbKG. 15 (1917) 45-65; Göbell,RhWKO. II 213-244; Feine,KirchlRG. bes. 111-114, 197-199, 379-381, 385-391.
Kanzel (A VII 4 a)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
bevohlen ... uf der canzel in gemein alle sunde und laster strafen
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Halberstadt
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 487
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- Belegtext:
es werden ... offt ... von der cantzel sünde gestraft, und personen angetastet, do keine sünde ist ... auf der cantzel verfahren ..., unangesehn, dass sie unschuldig sein
Datierung: 1569
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 375
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- Belegtext:
es soll ... durch diese ordnung den superintendenten, pfarrherrn, und kirchendienern, das straf ampt ausserhalb der excommunication, auf der canzel in fellen vermahnens nötig, nicht benommen sein
Datierung: 1574
Region/Autor/Textsorte:
Jena
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 252
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- Belegtext:
[Übschr.:] wie die kirchendiener offentliche laster in ihren predigten uf der canzl strafen sollen
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 176
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- Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
Perleberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 255
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- Datierung: 1600
Fundstelle: PrignitzVis. 658 Anm. 7
- Belegtext:
die delicta soll er [pfarrer] auff der cantzel in genere straffen
Datierung: 1621
Fundstelle: CöllnKons. 406
- Belegtext:
zur kirchenzucht im weitern sinn, in so fern nämlich die kirche ihre glieder züchtiget und erziehet, gehören belehrungen und zurechtweisungen, ermahnungen und warnungen, vorwurf und tadel jeder art und
bei jeder gelegenheit. in diesem sinn wird die kirchenzucht geübt an kindern und erwachsenen, privatim und öffentlich, beim hausbesuch und auf der kanzel
Datierung: 1819
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 217
Kanzel (A VII 4 b)
Erklärung:
Ermahnung zu religiösem und kirchlich gebotenem Verhalten.
- Belegtext:
es sollen ... am sontag dauor die vnderthonen durch ain yeden pfarrer oder prediger vff der cantzel ermant vnnd erinnert werden, by sollichem gotzdienst mit andacht zu erschynen,
vnd got den allmechtigen vmb roemischer k.m. als vnnsers genedigsten regierenden hern vnd landesfuersten, auch der hochloeblichen herschafft Osterich wolfart, vnd fuerter vmb bestendigen friden, gnad vnd barmhertzigkait, anzerueffen
Datierung: 1521
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 51
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- Belegtext:
der pfarrer und caplan sollen uf der canzel das volk zu empfahung des h. sacraments leibs und bluts Christi vormanen, damit er auf jeden suntag, so communicanten sein, ein mess halten müge
Datierung: 1528
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 664
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- Belegtext:
[Übschr.:] von warnung auf der canzel. das auch die prediger das volk vleissig vormanen sollen, wie hoch und beschwerlich wider die götliche maiestat gehandelt
wird durch solche leichtfertige lesterung und misbietung gots und seines hailigen worts, ... und ... zuerinnern haben, das volk von solchem fluchen und schweren abzustehen ... und sich zu besserung durch ihr gebet gegen gott zuschicken
Datierung: 1531
Region/Autor/Textsorte:
ernestinisches Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 180
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- Belegtext:
dass in allen pfarhen wochenlich processionen, sondere aempter unnd gemeine gepett umb christenliche ainigkeit und gemeinen friden jnn gantzer cristenhait zupitten ... vollnbraucht und das vollckh zu
soellichen an den cantzeln ... ermannt ... werd
Datierung: 1532
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 30
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- Belegtext:
sollen die pfarhern auf der canzel das volk unterweisen, das man ja kein kint tauf, das nicht volkomen geboren ist
Datierung: 1534
Region/Autor/Textsorte:
Köthen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 583
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- Belegtext:
er [pfarherr] sol ... die haus-vaetere vnd hausmuettere von der cantzel vormanen, das sie ihre kinder vnd gesinde mit freundlickeit zu solchem examen [Unterweisung im Christentum] weisen vnd halten
Datierung: 1557
Fundstelle: CAug. I 446
- Belegtext:
sollen alle pfarherrn ... zu solchem gebet auf der canzel anhalten
Datierung: 1557
Region/Autor/Textsorte:
albertinisches Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 317
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- Belegtext:
damit die geladene christen, nach oft auf der canzel geschehener ernstlicher vermanung zur tauf komen
Datierung: 1566
Region/Autor/Textsorte:
Henneberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 334
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- Datierung: 1573
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 284
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- Belegtext:
ist hiemit unser [pfalzgräfl.] bevelch, daß nit allain die pfarrer und kirchendiener wider solchen mißbrauch [des Müßiggangs anstelle d. Kirchgangs] zu seiner
zeit uf der canzl ihrem ambt gemeß predigen, sunder auch, daß unser ober- und underambtleut darauf ein vleißiges ... ufsehen haben
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 229
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- Belegtext:
auf die gemeinen sontag aber, do man in der mittags predigt mit dem catechismo zu thun, sol er, der prediger, nach dem magnificat auf die canzel treten, und das volk ... zum gebet ermahnen
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Henneberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 310
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- Belegtext:
die predicantten die leutte von der cantzell vormhanen sollen, wan man die betteklocke schlegtt, das sie in iren heußern vnd arbeitt ein vatervnser von allerlei nodt der gantzen christenheit betehn
Datierung: 1600
Fundstelle: PrignitzVis. 340
- Belegtext:
ich [Pfarrer] sol und wil ... auf der cantzel ... meine gemeinde ... ernstlich ... vermahnen, daß sie ihre kinder und haußgesinde ... zur kirchen ... schicken
Datierung: 1657
Fundstelle: HessSamml. II 551
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- Belegtext:
sollen die pfarrherren auff den dorffschafften ab den cantzeln mehrmalige erinnerung thun, damit der gottesdienst deß singens beydes von manns- und weibspersonen ... gehalten werde
Datierung: 1668
Fundstelle: SammlVerordnFrankf. III 439
- Belegtext:
nachdeme ... zu außtilg- und ausreuttung dises ... verdammlichen lasters der gotteslaesterung, fluchens und schwoerens an einer christlich und gottseligen kinderzucht sehr ... vil gelegen: als habt
ihr [Pfarrer] euren ... fleiß ... dahin zurichten, auch die eltern, herren, meister und frawen ab denen cantzeln, ... zu erinnern, daß sie ihren kindern
und gesind mit christlichem guten exempel vorgehen, auch die kinder fleissig zu kirch- und schulen anhalten, zucht und disciplin der ehehalten, mit ... eifer ... einzurichten ..., ihnen angelegen seyn lassen sollen
Datierung: 1681
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 343
- Belegtext:
ist unser [hzgl.] befelch ..., daß in allen eurer euch gnaedigst anvertrauten superintendenz angehoerigen kirchen, von denen pastoribus ab der cantzel,
die gemeinde, besonders auch die alte leuth zu kuenfftig fleissiger besuchung der catechisation, beweg- und ernstlichen erinnert werden
Datierung: 1709
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 272
- Belegtext:
ihre anvertraute gemeinde, zu rechtschaffener wahren buß- und gottgefaelligem leben mit kuenfftiger unterlassung der bißhero im schwang gegangenen suenden und lastern, ab der cantzel beweglich zu erinnern
Datierung: 1713
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 285
- Belegtext:
zu rechter zeit, so bald gelaeutet ... zur kirche kommen, auch darinnen verharren, biß nach der communion der segen gesprochen, worzu sie [Gemeindemitglieder] von denen predigern
auf der cantzel sollen vermahnet, auch die deutschen gesaenge in der kirchen mit zu singen, und also gott ... zu loben ..., auch fleißig auf die predigt zu hoeren, erinnert werden
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 39
- Belegtext:
das hinweggehen aus der kirche, so lang die taufhandlung waehrt, soll als ein uebelstand abgestellt, und wenn solches dennoch geschehen würde, die gemeinde von der kanzel durch
eine pfarramtliche erinnerung davon abgemahnet werden
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 138
- Datierung: 1831
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 876
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Kanzel (A VII 4 c)
Erklärung:
Belehrung und Ermahnung zu moralisch-sittlichen Verhalten, verbale Bestrafung.
- Belegtext:
sollen die pfarrherrn ... auff der cantzel mit gotts wort, vnnd die amptleute mit der straff, wo in fressenn, sauffen, spielen ... etc. so bisher auff solche tage [festtage] geuebet,
vbertrettung geschehen wuerde, anhalten, das solchen misbreuchen mit gutem rath ... gesteurt werde
Datierung: 1542
Region/Autor/Textsorte:
Calenberg
Fundstelle: EvKirchO. I 364
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sol er [dorff-pfarherr] auf der cantzel straffen die vnordnungen, so etwa vnder der predigt auf spiel-pletzen, zechen, tentzen, kremerey, froehnen, diensten getrieben wuerden
Datierung: 1557
Fundstelle: CAug. I 449
- Belegtext:
soll von unserm kirchenrath den kirchendienern ernstlich auferlegt und bevolhen werden, auß gottes wort auf der cantzel. ... dem gemeinen man einzubilden, das es nit genug sey,
sich vergebenlichen mit dem nahmen einen christen zu ruemen, sondern vonnöten, das wir solchen unserm titel undt christenthumb mit der that, das ist, mit einem christlichen, erbaren, aufrichtigen leben, wesen und wandel erzeigen
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 422
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- Belegtext:
die superintendenten sollen den pfarrern und kirchendienern anzeigen, welchergestalt si das volk offentlich uf der canzl vermanen und erinnern sollen, daß si nit allain uf den
tag, da si das heilig abentmal empfangen, sich aller tänz, wirtsheuser, hergotts-biertrinkens und dergleichen enthalten, sonder auch nach volgende zeit sich aller christlicher zucht, keuschait und meßigkeit
befleißigen, damit solches nicht aus zwang der obrigkeit, sunder aus dem geist gottes ... gelaistet werde
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 190
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dieweil ... unter den leuten die laster überhand nehmen, sonderlichen schand, hurerei und ehebruch, ... man solche sunde heftiger und ernstlicher auf der cantzel zu strafen verursachet
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 372
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wenn zu h. zeiten taentz angestellt werden, oder sonst enormia bey taentzen vorgehen, sollen speciales und ministri das ihrige darwider auf der canzel mit bescheidenheit verrichten, oder, nach dem die sach, berichten
Datierung: 1687
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 436
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
befehlen wir [Hzg.] ..., daß die ministri ecclesiae ... unsers herzogthumbs, sowohlen von den cantzeln, als auch sonsten data occasione, maenniglich vor
dergleichen ungerechten tuecken und stuecken [betrug, dieberey, untreu und ungerechtigkeit, auch unbarmhertzige uebernehmung des armen betrangten neben-menschen, durch wucherliche contract] warnen sollen
Datierung: 1695
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 486
- Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 68
Kanzel (A VII 4 d)
Erklärung:
konkrete Strafmaßnahmen.
- Belegtext:
sal vnd mag ein richter, ob er darumb ermant vnd angerüfft wird, sömlichen vngehorsamen die statt am kanzel verruffen
Datierung: um 1480
Fundstelle: LuzernStR. 45
- Belegtext:
[aus Bucers Entwurf für d. Ulmer Kirchenordnung:] so er [Sünder] durch den teufel so gar geplendet, dovor gott ein jeden christen gnaediglich bewaren woelle,
das an ym auch dis nichts helfen wolte, solle er durch sy [Zuchtherren] durch den diener des worts von offener cantzel als einen, der die kraft christlichs
lebens verleuknet und von Christo wieder zuom teufel gefallen ist, außgerufen und von christlicher gemein verstossen ... werden
Datierung: um 1530
Fundstelle: BlWürtKG. 60/61 (1960/61) 195
- Belegtext:
wa aber jemands, wider diß vnser ordnung [Eheordnung] handeln wurde, ... sollend vnsere predicanten, die selbigen personen ... an der cantzel ... verkündigen
Datierung: 1537
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: EvKirchO. I 281
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wellicher burger gmeinen geltenn tag ansetzt vnnd fürschlacht, oder offenntlich an der canntzel verkünt würt, dz sin eefrow oder kind vor im gefryet syennt, der soll ouch von raethen
vnnd burgern gestossenn vnd der aemptern enntsetzt werden
Datierung: 1539
Fundstelle: BernStR. I 323
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[Übschr.:] von etlichen fellen, inn welchen die schüldige personen, auffs wenigste einmal auff der cantzel sollen nahmhafftig gemacht werden, ehe man sie zu dem gebrauch der sacrament zulesset
Datierung: 1554
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: EvKirchO. II 147
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wenn er [einer, der ausserhalb der gemeine ist] ... zum oftermal vermanet ist und gleichwol nicht nachlest, die gemeine mit seiner falschen lere unruwisch zu machen, so wird er mit seinem namen von der
kanzel vor der ganzen gemeine außgeruffen, auf daß sich ein jeder vor seiner falschen lere und gemeinschaft hüte
Datierung: 1554?
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 659
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
am sontag ..., da man das abentmal ... helt, soll der pastor ... in gegenwertigkeyt des verbanneten anzeygen, wie dieser ... offentlich gesuendigt, andern ergerlich, vnnd verbannet gewesen sei ... darnach
sol er anzeygung thun, wie das sich dieser widerumb bekeren woelle, vnd bitte die kirchen vmb verzeihung ... so diss auff der cantzel abgeredt, soll der suender inn chor tretten,
vor den altar knien, vnd sol der pastor jnen erst offentlich fragen, ob er bekenne das er offentlich gesuendigt hab
Datierung: 1556
Region/Autor/Textsorte:
Waldeck
Fundstelle: EvKirchO. II 172
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das er [Kirchendiener] ... die epicureer, sacramentsschwörmer, widerteufer und andere dergleichen gottlose secten auf der cantzel und sonst ... mit anzeig der irthumb strafen ... solle
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 256
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sollen beide ... ehebrecherische personen, ... bey deren kirch, da sie solche mißhandlung vnd ergernus begangen, den ersten sontag, gleich nach geendter morgenpredigt, auß ihren sondern, nicht weit von
dem altar hierzu verordneten stuelen, fuer den altar tretten, vnd alsdann der kirchendiener, noch auff der kanzel, die gemeind, vngefahrlich nachfolgender gestalt erinnern
Datierung: 1564
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 288
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- Belegtext:
sol zwar ein predicant auch ein unehlich geboren kind nicht ungetauft lassen ..., doch sol er ... des kindes mutter bald nach der taufe, ... wen sie zur beicht kompt und des sacraments begehret, öffentlich
von der canzel vormelden und auch ... des kindleins ... strafen
Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
Schlesien
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 476
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- Belegtext:
[es haben sich zwei] im dritten grad der bluttfreundtschafft gleicher linie verwandt ... miteinander fleichlichen vermischet ..., [werden jedoch] auß erheblichen
... vrsachen [dispensiert] vnd seind genedig zufrieden, das sich beide personen ehelich mugen, doch soll ihnen nicht gestattet werden, ein schenkhochzeit zu halten, vnd eher sie
eingesegenet werden, sollen sie zuuorderst poenitenz thun vnd sich mit der gemeinde, so sie durch solche ihre vppigkeit hochlichen geergert, wiederumb versönen - [sie sollen 30 Gulden]
straffe [zahlen] ... vber das auch [soll d. Rentmeister] dem pfarhern so sie einsegenen würdet, beuehlen, das er offentlich von der cantzeln
der ganzen gemeine vermelden, wie beide personen widder unsere außgegangene kirchen ordnung gehandelt vnd vrsachen dießmahls dispensiret
Datierung: 1599
K. Bachmann, Geschichte der Kirchenzucht in Kurhessen ... (1910) 39 Anm. 3
- Belegtext:
sol ... der pfarher nebest den capellenen ... von der cantzel ... die leute zu hörunge göttliches worts vnd dem brauch der hochwirdigen sacrament getreulich anhaltenn mit bedrauung,
wo sich jemandts daruber die predigten vndt gebrauch des hochwirdigen sacraments ein jahr oder etzliche enthaltenn, in vollerey, vntzucht, gotteslesterungk vnd andern groben sunden vnd lastern leben vndt
bei zeite nicht zur buße schreiten wurde, das der- oder dieselben zu gefatterschafften vnd andern christlichenn vorsamblungen nicht sollen zugelassen werden
Datierung: 1600
Fundstelle: PrignitzVis. 658 Anm. 7
- Belegtext:
wird er [Schwängerer] durch drey aufeinander folgende jahre, in jedem vierteljahr einmal oeffentlich als ein ehrenschaender von der kanzel abgekuendigt
Datierung: 1785
Fundstelle: Birnstiel,Kindermord 147
- Belegtext:
von solchen personen, deren namen auf der kanzel genannt wurden, den bußthaler ... fordern
Datierung: 1800
J. C. Stübner, Historische Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen Landen seit der Reformation (Goslar 1800) 322
- Belegtext:
von den stattgehabten untersuchungen und ihrem resultat wird in dem presbyterialprotocoll der gemeine ... bericht gegeben und dieses nebst dem urtheil der ausschließung [von der gemeine] von seiten der
synode auf der kanzel ... verlesen
Datierung: 1819
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 219
Kanzel (A VII 4 e)
Erklärung:
insbesondere Kirchenbann.
Sachhinweis:
vgl. Kramer,VolkslBamberg 63.
- Belegtext:
vff der kanczeln offenberlichin virkundiget were, daz sie in dem bann sin sulden
Datierung: 1418
Fundstelle: Erler,Ingelh. III 33
- Belegtext:
[hierher sachlich auch:] a. 1469 wardt der könig von Böhem Jersius de Bodobrat undt doctor Jeörg Heimburg heretici erkläret uf offener cantzeln in allen deutschen landen
Datierung: 15. Jh.
Die Rats-Chronik der Stadt Würzburg (1950) 34
- Belegtext:
ists nicht vnfoermblich, das der missetheter ... nach der uebelthat, jm selbigen kirchspiel von der kantzel jn den christlichen bann gethan werde, nach der lere vnd weyse sanct Pauli j. Corinth. 5
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Herzogtum Preußen
Fundstelle: EvKirchO. II 71
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das nötigiste stuck der disciplin in kirchen ist der bann, von Christo selb geordnet, dardurch diejenigen, so offentlichen sündigen oder ergernus geben und dobei dennoch christen sein wöllen, nach einer
oder zwaier vermanungen, woe sie alsdann nit bueß tun, offentlich von der canzl mit namen gestraft und von der gemain ausgeschlossen werden
Datierung: 1556
Region/Autor/Textsorte:
Regensburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 444
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- Belegtext:
das die person, so ordenlich in die excommunication vnn kirchenstraff erkennt, auff ein bestimpten sontag nach der predig, im chor der pfarrkirchen dahin sie gehoerig, offentlich gegen dem kirchenuolck
fuergestelt, vnd vngeuarlich nachuolgender gestalt, oder wie es zu jeder zeit nach vmmstend der mißhandlung zuuerlesen befolhen wuert, durch den pfarrherr auff der cantzel oder
neben der person stehend, auß einem brieff verlesen werde
Datierung: 1559
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 266
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- Belegtext:
da ... die exkommunication erkannt, soll der halßstaerrige [Sünder] ausgeschlossen, und der gemeind des orths von der cantzel durch die kirchen-diener ...
alß ein abgeschnittenes glied von der christlichen kirchen verkuendigt [werden]
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: EvKirchO. II 282
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- Belegtext:
wann ... die oeffentlichen, vnbußfertigen ... suender, die entweder mit falscher lehre beflecket seyn, vnd dauon nicht abstehen woellen, oder in oeffentlichen lastern halstarrig ... bleiben, auch
des consistorij vermanung trotziglich verachten ..., oder auff gebuerliche citation muthwillig nicht compariern wuerden, so sollen sie in der kirchen oder kirchspiel, darin sie wohnen, durch eine oeffentliche
sententz des consistorij von der cantzel mit namen in den bann verkuendiget ... werden
Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: EvKirchO. II 332
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- Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 434
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- Belegtext:
sol das consistorium ... den bann und excommunication uber ihn [d. halsstarrigen sünder] seinem pfarherrn befehlen und ergeben lassen in massen und form, wie ... verfasset ist und
in des sünders gegenwertigkeit den erstkünftigen sontag offentlich auf der kanzel [abzulesen]
Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 1054
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- Belegtext:
will er [suender] ... nicht von der suende abstehen, so mag zuletzt der pfarrherr, nachdeme der sachen ... beschaffenheit ... vorher kund gethan worden, und er auf befehl des bischofs und des consistorii
drey sonntage nach einander ihn von der kantzel zur besserung angeredet, seinen fehler entdecket und ihn die gemeine ermahnet hat, gott fuer ihn zu bitten, einen solchen verhaerteten
unbußfertigen suender von der gemeinschaft der kirchen gottes allerdings absondern, und ihn oeffentlich von der kantzel in den bann thun
Datierung: 1686
Fundstelle: SammlLivlLR. II 1773
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- Belegtext:
der kirchenbann wird folgendergestalt vollstrecket: daß ... der pfarrer auf der kanzel ... die sentenz der exkommunikation vorlese
Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 159
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Kanzel (A VII 4 f)
Erklärung:
Buße (an oder von der Kanzel), Absolution.
- Belegtext:
kompt er [Sünder] durch ... vermanung zu besserung, so soll ein heimlich versünung mit denen, so er geergert hat, für den eltesten geschehen, gnugsam sein, welche versünung man
dennoch der gemeine von der kanzel verkündigen soll
Datierung: 1554?
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 643
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- Belegtext:
das er [Ehebrecher] drei sontage nach einander vnter der cantzeln jn wehrender predigt stehn vnd vor der gantz christlichen gemein, die er geergert, offentliche poenitentz vnd buß thun soll
Datierung: 1563
K. Bachmann, Geschichte der Kirchenzucht in Kurhessen ... (1910) 20
- Belegtext:
weil er die gemein offentlich mit seiner sund verergert, derwegen soll er auch billich offentlich bueß und abbit tuen und sich widerumb zu abtrag des ergernus offentlichen und mit namen von der canzl herab versönen lassen
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 182
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- Belegtext:
wo aber das abbitten von der cantzel, item: das knien vor dem altar, das stehen vor der kirchen, und dergleichen, laengst ueblich gewest, da sollen demnach die pfarrer fuer
sich selbst solche straffe niemals anordnen, sondern alle faelle, an ihre superintendenten, und dieselben hinwieder an die consistoria berichten, welche macht haben sollen, nach befindung der verbrechung
... entweder eine solche kirchen-buß, oder an derselben statt eine geldstraffe in das gottes-haus zu verordnen
Datierung: 1624
Fundstelle: CSachsKirchR. 64
- Belegtext:
wer sich mit gemeiner hurerey versiehet, es sey mann oder weib, der soll einen sonntag unter der hauptpredigt auf einen sonderlich dazu gemachten strafschemel stehen, von der zeit, da zum andernmahl in
die kirche gelaeutet wird, und zum selben mahl, nach geschehener abkuendigung von der kantzel, in gegenwart der gantzen gemeine die absolution empfangen
Datierung: 1686
Fundstelle: SammlLivlLR. II 1770
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- Belegtext:
[aus e. Reisetagebuch:] der die kirchenbuße tat, ... ein gärtner ... war ein ehebrecher ... er war der erste gewesen, der in Berlin kirchen buße getan, er hat auf einer nächsten
bank vor der cantzel ... auf einer kleinen bank ganz allein für der kanzel gesessen
Datierung: 1727
Fundstelle: JbBrandenbKG. 15 (1917) 58
- Belegtext:
mußte bey dem oeffentlichen gottesdienste ... die poenitirende person entweder vor dem altare, oder unter der kanzel ... waehrend der predigt stehen. der prediger zeigte, von
der kanzel, der gemeinde an, daß die person, welche sie da vor sich saehen, sich gegen gott versuendigt ... ihre suende aber herzlich bereue
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 533
- Belegtext:
erkannte das fuerstl. konsistorium auf die kirchenbusse, so muste der verbrecher sonntags zuvor, ehe er zum abendmahl gelassen wurde, waehrend der predigt an einem bestimmten orte auf dem chore stehen,
nach dem schlusse derselben vor der kanzel niederknieen, und einige die vergehung, reue und besserung betreffenden fragen des predigers beantworten, worauf die absolution erfolgte
Datierung: 1800
J. C. Stübner, Historische Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen Landen seit der Reformation (Goslar 1800) 321
- Datierung: 1800
J. C. Stübner, Historische Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen Landen seit der Reformation (Goslar 1800) 322
- Belegtext:
die oeffentliche kanzelbusse ist minder schimpflich als diese [kirchenbusse], indem blos von der kanzel ohne persoenliche darstellung gebotet wird
Datierung: 1800
Fundstelle: Schütze,HolstId. I 134
- Belegtext:
mit den penitentibus soll es auf volgende weise im stift Merseburg gehalten werden ... erstlich, soll der pfarrher anf der canzel offentlich vorkundigen: nachdeme N. offentlichen
gesundigt, einen todtschlag diese oder jene sunde begangen, und dadurch die christliche gemeine schwerlichen betrubet . .., das derselbe izt ... willens were zuvorsunen, und seine sunde offentlichen zubekennen, und umb die absolution zubitten
Datierung: oJ. [Mitte 16. Jh.]
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 38
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- Fundstelle: Berghaus I 178
Kanzel (A VII 4 g)
Erklärung:
Verbot der Nennung des Täters bzw. der Tat.
- Belegtext:
so denn dz deheiner der obgenanten herren, so zuo der stifft gehoerent, dhein burger noch burgerin von Z. vmb deheinerley schuld, die sich vnder eim pfunt trifft vnd vnder einem muit korns, nit bannen
sond noch an dem cantzel manen, denn ein weibel sol einem iegklichen herren, so er des begert, varende pfand dafuir geben, vnd die pfand sond sy einen manott gehalten
Datierung: 1440
Fundstelle: ZofingenStR. 118
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
sollen sie [kirchendiener] ihr strafampt nach der lehr Christi und st. Pauli mit aller sanftmut ... führen, daß es zur besserung und nicht zur zerstörung der kirchen diene; besonders aber keine person
auf der canzel ausmalen oder mit worten auf sie stechen, ... sonder den ordentlichen proceß mit denselben halten
Datierung: 1527/28
Region/Autor/Textsorte:
Regensburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 505
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- Belegtext:
ist vnser [hzgl.] ... beuelch, das ... kein manns oder frawen person, in abwesen seins eegemahels, one erlaubnuß vnser eerichter vnd raethe, sich anderwerts verheyraten, oder noch
weniger beischlaffen soll, bei straff, leibs vnd guts, nach gestalt der sachen. wir woellen ... allen pfarherrn ... beuolhen haben, dergleichen personen, auff der cantzel nit
zuuerkuendigen ... sonder, vnsern amptleueten anzuzeigen, die es ... an vnser eerichter vnnd raeth sollen gelangen lassen
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: EvKirchO. II 130
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- Belegtext:
soll solch vrtheil der kirchen [Bestrafung d. Sünders] dem schuldigen theil angezeiget, aber ... zur zeit biß wir [Hzg.] ein ordenlichen gerichts zwanck,
vnd formlichen proceß ... anrichten lassen ... offentlich auff der cantzel nit verkuendet werden
Datierung: 1557
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Zweibrücken
Fundstelle: EvKirchO. II 195
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- Belegtext:
do der herr pfarrherr oder die kirchendienere mangl an eines rats handlungen vermerkten, welche si ihres ambtshalb zu strafen schuldig werden, die sollen weder er, der herr pfarrherr, noch auch die andern
kirchendiener mit sonderbarer benennung eines rats auf die offene canzl bringen, allerlai unrats zu verhueten
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Regensburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 447
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- Belegtext:
wann dem pfarhern etwas strafliche furkumpt, sol ers nit ... uf die canzel bringen, sondern von erst bericht nehmen
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 462
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- Belegtext:
kompt er [Sünder] durch solche vermanung zu besserung, so soll ein heimliche versuenung mit denen so er geergert hat, fuer den eltesten geschehen, genugsam sein: welche versuenung
man ... der gemeine von der cantzel verkuendigen soll ... doch mit verschweigung seines namens
Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
niederländische Gemeinde in London
Fundstelle: EvKirchO. II 111
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- Belegtext:
wen sie [Sünder] die vermanung annehmen, ... besserung zusagen, vnd die absolution ... begeren, sol jnen der prediger dieselbe mitteilen, vnd jnen keine offentliche straffe aufflegen,
sie auch nicht von der cantzel nennen
Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: EvKirchO. II 330
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- Belegtext:
wen sie [Sünder] die vermanung annehmen, ... besserung zusagen, vnd die absolution ... begeren, sol jnen der prediger dieselbe mitteilen, vnd jnen keine offentliche straffe aufflegen,
sie auch nicht von der cantzel nennen
Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: EvKirchO. II 330
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- Belegtext:
soll man sie [Leute, die in einer offentlichen sunden oder irthumb vorharren] nicht offentlichen proclamiren oder bey nhamen von der kanzel ausschreyn, sondern
die sunde dermassen in genere und specie straffen, das mans dennoch woll vorstehen kan, wehr furnemblich damit gemeinet wird
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Lüneburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 1 S. 686
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- Belegtext:
es sollen auch die pfarrer und kirchendiener in ihrem ambt ... die laster ingemain strafen, niemand insonderhait uf der canzl offentlich ausmaln, schmehen oder zu einem exempl setzen
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 176
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- Belegtext:
[bei Einführung e. Pfarrers] der superintendent ... hält eine ansprache an den pfarrer, indem er ihm sein amt ans herz legt ..., 'doch das sie niemand offentlich ane unser vorwissen
in bann thun, oder ihn specie uf der canzel angreifen, oder sonst dermassen taxiren, daraus die person zu vermerken, doch mugen sie die unbussfertigen in gemein uf der canzel ader privatim zur besserung vermahnen'
Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 414
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- Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: ZBergGesch. 72 (1952) 64
- Belegtext:
wan ihnen [predigere] ... sonderbare laster, die straffwurdig seint, kundbar werden, das sie davon nicht wollen in specie ihres eigens gefallens auf der kanzel wort machen
Datierung: 1596
Region/Autor/Textsorte:
Osnabrück
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 293
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- Belegtext:
soll ... jedes orts obrigkeit ... den halsstarrigen suender vor sich erfordern, und da er sich nicht will weisen lassen und bessern, ueber ihn, der weltlichen straffe halber, erkennen lassen, was aber
die magdeburgische landesregierung und das consistorium, wegen der geistlichen straffe erkennet, soll der prediger mit jedes orts obrigkeit vorwissen exeqiren. inmittelst aber soll der prediger auf der
cantzel nichts mit ausdruecklichen worten hiervon melden, sondern nur insgemein solche laster ernstlich straffen, und zu erfolgender verordnung gestellet seyn lassen ..., wenn
ein oeffentlich geruechte von einer person laster erschallet, und lautbahr wuerde, welches doch noch ungewiß ... waere, der prediger dieselbe nicht mit nahmen auf der cantzel nennen, vielweniger in
den bann thun, oder damit bedrohen soll, sondern das ... laster ernst- und bescheidentlich insgemein straffen, und sich bey der hohen landes-obrigkeit ... bescheides erholen
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 180f.
Kanzel (A VII 5)
Erklärung:
Aufforderung zum Kirchenopfer und anderen (finanziellen) Leistungen.
- Belegtext:
damit das gemein volk geraizt werd, ir handraich und hilf zu disem großen dapfern almusen dester statlicher zu tun, so sollen sie durch die prediger auf den canzlen zu sölichem getreulich ... ermanet ... werden
Datierung: 1522
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 28
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- Belegtext:
sollen die bede [pfarrer und caplan] von der canzel das volk treulich anhalten ..., einander hülfliche hende zu reichen ... und das sie den gemeinen kasten durch ihre testament treulich wollen erhalten helfen
Datierung: 1528
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 664
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- Belegtext:
sall der pfarner odir prediger das volk uff der kanzeln alle sontage vermanen, daß sie den armen ihre almusen mitteilen wollen
Datierung: 1530
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VIII 1 S. 69
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- Belegtext:
sie [pastores] sollen ... jre pfarkinder, von der cantzel vormahnen, das sie dem gemeinen kasten, nach vermuegen, mit wochenlichem einlegen ... gerne bessern
Datierung: 1557
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: EvKirchO. II 184
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- Belegtext:
wo es aber einen erbaren rat bedenklich oder den pfarherrn beschwerlich, möchte durch einen erbaren rat ufs wenigst diese fürsehung geschehen, das hinfüro die pfarrer nicht mehr wie bisher anher ires
einkomens halben uf der canzel die pauren vermanen, sondern auf bevelch eines erbaren weisen rats durch vogt oder dorfknecht der gemain verkündigt würde, das sie ihren pfarrern
treulich zu seiner underhaltung geben wollen, das sie zu ton schuldig, dardurch die pfarrer weniger verhasset und die untertonen mit mehr treuen den kirchendienern ir einkomen raichen würden
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Rothenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 610
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- Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: EvKirchO. II 284
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- Belegtext:
sollen die gottshaußleute ... mit der taffel oder vmbtragung des seckleins die gemeine allmosen (darzu die pfarrer von der cantzel die leute ... vermahnen sollen) einsamlen
Datierung: 1573
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 292
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
sollen die pfarrer und caplene die leute von der cantzel, christlich vermahnen, das sie mit einlegen im beutel, vnd sonst durch testamenta ... den kasten mit etwas ... bedencken
Datierung: 1573
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 295
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
weil nenniglich vnuorborgen, das zu bauwunge vnd erhalttunge der kirchen viel gehorigk vnd ein jeder christ dieselben in bawlichen wirden haltten zu helffen schuldigk, sollen die vorsteher bei dem pfarrer
vnd caplenen anhalten, die vormugenden von der cantzell vnd in kranckheitten zu vormhanenn, datzu mildiglich zu geben
Datierung: 1600
Fundstelle: PrignitzVis. 349
- Belegtext:
wieder ... eine currenda aufgerichtet und anfaenglich 4 oder zum hoechsten 6 arme knaben dazu erwaehlet wuerden, die drei tage in der wochen ... mit singen in verschlossener buechsen ... geld sammelten
... deswegen es auch der buergerschaft von den kanzeln notificieret und zu desto reichlichere gaben ermahnet ... werden soll
Datierung: 1656
Region/Autor/Textsorte:
Prenzlau
Fundstelle: ZMusikw. 2 (1919) 285
- Belegtext:
weil man ... in wohlbestalten schulen einen chorum musicum um der frömden schüler willen pflegt zu halten, damit sich dieselbigen erhalten, und desto beßer bücher und kleider zeugen können, so sollen
die prediger die leute von der cantzel ermahnen, daß sie derselbigen choro desto milder geben
Datierung: 1662
Region/Autor/Textsorte:
Güstrow
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) II 507
- Datierung: 1662
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) II 599
- Belegtext:
diweil der klagende diaconus zu Potstamm M.J.Chr.B. gar zu geringen gehalt zu haben vorgiebt, so ist ... geschloßen, daß alle sonn- und fest-tage in den nachmittags-predigten ein eigner absonderlicher
klingebeutel von dem küster ümgetragen, das darin gesammlete dem diacono sofort zugestellet, und so lange dieser diaconus alda im amte stehet, damit continuiret werden soll, doch daß es bey den successoren
zu keiner consequentz gedeje. der pfarrer soll solches sofort von der cantzel verkündigen, und die leute zur willigen beysteuer anmahnen
Datierung: 1679
Fundstelle: CöllnKons. 379
- Belegtext:
zu vermehrung des ... [zur Unterstützung armer Leute] gewidmeten sonntaeglichen allmosens, die zuhoerer, von denen cantzeln durch die geistliche bey vorfallenden
occasionen, zu mehrerer beysteuer instaendigst erinnert ... werden
Datierung: 1687
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 465
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
viehler orthen sich geaeussert, daß das sonntaegliche almosen sehr ins stocken gerathe. so wollen wir [Hzg.] krafft diß, daß die leuthe ab der cantzel
hierzu beweglich erinnert [werden]
Datierung: 1716
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 557
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 204
- Belegtext:
wir [Hzg.] sehen uns ... veranlaßt, durch unsere specialsuperintendenten die verfuegungen dahin machen zu lassen, daß an allen denjenigen orten, wo dieser unfug [beim
Einlegen in d. Klingelbeutel] ... verspuehret ... worden, mit verlesung des gegenwaertigen aufsazes ab der canzel durch die pastores oeffentliche admonitiones gethan ... werden moege
Datierung: 1773
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. III 258
- Belegtext:
in der churmaerk. visitations-ordnung ist verordnet: die prediger sollen die leute von der kanzel christlich ermahnen, daß sie mit einlegen in den klingel-beutel ... den gottes-kasten mit etwas ... bedenken ... wollten
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 683
- Belegtext:
ein ruehrendes ausschreiben, das von den canzeln verlesen wurde, ermahnte die gemeinden zu freywilligen beytraegen fuer das stipendium [für Kandidaten d. Theologie]
Datierung: 1798
Fundstelle: Schnurrer,WürtKRef. 490
- Belegtext:
man erwartet ... von dem geistlichen jeder confession aber, daß sie es an zweckmaeßigen erinnerungen und aufmunterungen zur wohlthaetigkeit, selbst von der kanzel, ... nicht fehlen lassen
Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 300
Kanzel (A VII 6)
Erklärung:
Verbot des Scheltens, Schmähens, Fluchens und Philosophierens von der Kanzel; Mißbrauch der Kanzelfreiheit.
Kanzel (A VII 6 a)
Erklärung:
überhaupt.
Sachhinweis:
Diehl,GGottesdienst 125-129.
- Belegtext:
die prediger ... dises unsers fuerstenthumbs zu zeiten uf der cantzel in ihren predigen sich ongeschickter, raesser und hitziger wort gebrauchen, auch bochten und bolderten,
welches uns dann gentzlich zuwider, auch sie ires empfolhnen ampts und ausgegangner beuelh halber nit thun, sondern umbgeen sollten ... so were unser ernstlicher beuelch, das sie dise hitzige reden und holhippen fuerter unterlassen
Datierung: 1550
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 96
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
daß sich die kuerchendiener ires aignen affects und holipens vff der cantzel [enthalten]
Datierung: 1553
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 102
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die pfarrer sollen ... sich aller leichtfertigen vnd ergertichen reden vnd fluchen auff der cantzel enthalten
Datierung: 1573
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 287
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Kursachsen
Fundstelle: EvKirchO. II 412
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sich ... ungwisser dinge und deren grund man nicht hat, von der cantzel zu bringen, sich enthalten, damit das ampt nicht in verdacht gesetzet
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 373
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- Datierung: 1588
Fundstelle: BlPfälzKG. 27 (1960) 29
- Belegtext:
das ich mein lehr- und strafampt mit ernstem eyfer, ... und ohn einige fleischliche affecten, mit guter bescheidenheit führen, mich auch aller ohngebürlicher scheltwort und lesterungen, als durch welche
einfaltige schwache leuthe bald geärgert, auf der cantzel gäntzlich enthalten und dem deßwegen ... [15]84 publicirten christlichen mandat durchauß gemeß erzeigen wil
Datierung: 1601
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 538
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- Belegtext:
sol ich mich [prediger] aller ungewoehnlichen harten reden und laesterungen, auf der cantzel gaentzlich muessigen
Datierung: 1657
Fundstelle: HessSamml. II 531
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- Belegtext:
[aus revers, welchen die inspectores, prediger und candidati ministerii in der chur und marck Brandenburg zu unterschreiben haben] alles laesterns und schmehens von der cantzel
... mich gaentzlich eussern und enthalten
Datierung: 1666
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 392
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
das bißhero sehr eingerißene sticheln auff der cantzel und traduciren bey den bürgern gäntzlich nachbleibe, hingegen ein theil von den andern alles gutes rede, und dafern jemandt
den anfang auff der cantzel mit anzugligkeiten machen würde, soll selbiger zur kirchenbiblioteck 10 thaler zu geben schuldig seyn
Datierung: 1677
Fundstelle: PrignitzVis. 659 Anm.
- Belegtext:
er [pfarrer] soll ... Chur-Pfaltz an eydes statt zu geloben schuldig seyn, sich alles calumniirens ... von der cantzel [zu enthalten]
Datierung: 1680
Fundstelle: Struve,PfälzKHist. 675
- Belegtext:
der vorgebrachten redens-ahrten und distinction von der pestilentz soll inspector so publice auff der cantzel alß in privatdiscoursen sich enthalten
Datierung: 1682
Fundstelle: CöllnKons. 545
- Belegtext:
der mißbrauch 'mit holhippen, boldern, schnarchen, verbannen uff und außer der kantzel' wie es in der kirchen-ordnung und einigen andern aeltern verordnungen genannt wird, ist
in dem gandersheimischen landtags-abschiede von 1601, und in dem ihm angefuegten mandate vom 6. jan. 1593 abgeschafft
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Schlegel,HannovKR. II 392
- Belegtext:
[Visitationsfrage] ob er [prediger] des straff-ambts, der cantzel, und des beichtstuhls sich auch zu ausuebung seiner affecten & passionen mißbrauche? ... ob er personalia auf der cantzel tractire
Datierung: 1710
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 439
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
auf der cantzel ... alle anzüchliche reden unterbleiben müsten
Datierung: 1722
Fundstelle: KircheGrafschMark I 108
- Belegtext:
sollen die prediger ... keinen suendlichen affecten nachhaengen, noch aus zorn ihre eigene, oder andere sachen auf die cantzel bringen
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 133
- Belegtext:
an den ephorum zu rescribiren, daß er die ihm untergebene geistliche anweisen solle, daß sie sich auf der kanzel des philosophirens enthalten ... sollen
Datierung: 1742
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: PatrArch. 3 (1785) 554
- Belegtext:
unanstaendige ausdrueke, besonders schelt- und schmaehworte, auch des polterns und dergleichen auf der kanzel, welches sowol der wuerde der vorzutragenden wahrheiten, als der
davon abhangenden erbauung der gemeinden durchaus entgegen laeuft, sollen sich die geistlichen gaenzlich enthalten
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 64
- Belegtext:
ist dies in der ... verordnung vom 6. aug. 1756 enthaltene verbot unziemlicher personalien, anzueglicher sticheleien, oder gar ehrenverletzlicher scheltworte der prediger auf offentlicher kanzel,
im jahr 1784 bei strafe der herzogl. ungnade und der suspension, auch nach befinden der remotion ab officio oder anderer willkuehrlichen ahndung erneuert
Hdb. d. Mecklenburg. Kirchen- u. Pastoralsrechts 3(1797) 152
- Belegtext:
soll er [prediger] ... am wenigsten die kanzel durch schimpf- und schmaehworte, oder poltern entweihen, um sich nicht ernste ahndung nach beschaffenheit seines vergehens zuzuziehen
Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 143
Kanzel (A VII 6 b)
Erklärung:
insbesondere bei der Ausübung der Kirchenzucht.
vgl.
Kanzelbuße.
- Belegtext:
der schendlichen, groben, unhofflichen wort, auch des fluchens soll man sich von der cantzel bei straf der laster ganz und gar enthalten ... und solches will ein erbar rat ernstlich
gehalten haben, daruber auch kein praetext, endschuldigung noch bemangeln leiden
Datierung: 1579
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 369
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- Belegtext:
so werden in strafung der laster auf der cantzel von frauen, jungfrauen, kindern und unschuldigen leuten aus hitzigen, eiferigen gemüte oft schändliche, grobe, unhöfliche worte,
wieder alle gebühr und gute sitten, gebrauchet, die man umb gebührlicher zucht verschweigen wil, ... weil dann laster gestraft können werden, mit züchtigen, gebührlichen und ernsten worten, der man sich
billich in der kirchen und auf der cantzel gebrauchen sollte, unverschämpter worte sich auch die heiden in actionibus publicis geeussert, und sich seelsorger der billichen enthalten sollen, weil sie ihnen
alleine eine verachtung bringen, dabei aber mehr zureissen, dann bauen, so begehret e.e. rat ernstlichen, solcher worte, auch des fluchens uf der cantzel, sich hinfurder zu mässigen und ... zu enthalten
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 372
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
bei ihrer amtsfuehrung sollen die prediger, bei vermeidung herzoglicher ungnade und anderer willkuehrlicher ahndung, sich aller personalien auf der kanzel enthalten und die schranken
des eigentlichen geistlichen strafamts nicht durch ungebuehrliches schmaehen und schelten ueberschreiten
Hdb. d. Mecklenb. Kirchen- u. Pastoralrechts2 (1783) 174
Kanzel (A VII 6 c)
Erklärung:
Gemeindeglieder und sonstige Personen betreffend.
- Belegtext:
sollen die pastores ... uf der canzel die leut ex affectu nicht schmehen
Datierung: 1555
Region/Autor/Textsorte:
albertinisches Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 314
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- Datierung: 1563
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: EvKirchO. II 234
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- Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Querfurt
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 462
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- Belegtext:
als die kirchendiener hin und wider uf den cantzlen in den teglichen predigen ihre zuhörer ohne grundt götlichs wort nit allein mit unzimlichen dingen antasten, sonder auch ...
sei offendtlich lestern, schenden, schmechen und ausschliesen, welchs ... ergerlicher zerstorung christenlicher gemeinde beschwerlich geraichen wil, so haben wir [Kurfürst und]
mit etlichen, unserer waren christenlichen religion der augspurgischer confessions verwandten chur- und fürsten dahin ... verglichen, das hinfüro in unserer allerseits landen ... umb ferner verhüetung
geferlicher ergernuß willen keiner solcher unrüwiger clamanten und lesterer geduldet, sonder vilmehr, da sie von solchen ihrem ungerümbten schreien, lestern und außschliessen nit absthen wolten, allerdings mit ernst abgeschafft werden solen
Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Heidelberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 442
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- Belegtext:
[artikel darauf die eingepfarten zubefragen] ob er [pfarrer] seine eigene sachen auf die canzel bringe, die leut namhafftig, oder sonst unvermeldet doch ausgemalet ubel ausmache,
sich zu zorn bewegen lassen, scharfer, ungebührlicher, stachlichter, schmehelicher, grober wort und geberde in den predigten gebrauche
Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 394
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- Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 414
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- Belegtext:
dero beeden herren advocaten ... jedem sein gebührend ehr zu erzeigen, und dieses verlauffnen leidigen handels und alles dessen, was demselben anhanget, weder auf der canzel noch
sonsten ... die tag meines lebens im argen nimmermehr zu gedenken
Datierung: 1624
Fundstelle: Wolfart,Lindau II 343
- Belegtext:
uebel gethan ... zu st. Annen, auf oeffentlicher canzel, mich, den drucker meiner schrift, den verkaeufer derselben, und alle, die sie gelesen, zu verfluchen, und ... zu verdammen
Datierung: 1732
Fundstelle: LiskowSchriften I 278
- Belegtext:
sollen die geistlichen ihre privathaendel nicht auf die kanzel ... bringen, noch personen, mit welchen sie in zank gerathen sind, oeffentlich beschimpfen
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 65
- Belegtext:
die mißverständnisse, die der prediger selbst mit dem einen oder andern in der gemeine, oder mit der ganze gemeine hat, werden nie auf der kanzel zur sprache gebracht, da sie entweder
auf dem wege der güte ausgeglichen, oder rechtlich entschieden werden müssen
Datierung: 1807
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 26
- Belegtext:
sollen anzueglichkeiten und persoenlichkeiten oder anspielungen auf einzelne staende und personen, ... von der heiligen staette entfernt bleiben. entweihung der kanzel durch
schimpf- und schmaehworte verdient ernste ahndung
Datierung: 1827
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 726
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 143
Kanzel (A VII 6 d)
Erklärung:
Obrigkeit betreffend.
- Belegtext:
bevohlen ... uf der canzel ... auf obrigkeit und besondere personen nicht stechen
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Halberstadt
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 487
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- Belegtext:
es sollen ... die pfarer und kirchendiener, da ein person, so mit öffentlichen lastern beschreiet und ungestraft blieben, ein erbarn rath auf der canzel nicht ausrufen, ... sonder
da sich dergleichen fehl und mangel zutragen würden, sollen sie einem erbarn rath dessen ad partem berichten
Datierung: 1569
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 453
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- Belegtext:
seind ... die visitatores berichtet, dass etzliche prediger den erbarn rath auf der canzel, den gemeinen pöffel damit zu hoffirn, angreifen und specificirn sollen, und hernach,
da mans ihnen furhelt, nicht gestehen wollen, welchs den gotts wort zuwieder ist und zu aufruhr gereichen möchte; darum sollen sie bei meidunge unsers gn. herrn strafe solchs hinfüro unterlassen
Datierung: 1579
Region/Autor/Textsorte:
Salzwedel
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 276
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- Belegtext:
sie [superintendent und ... hern des ministerii] sollen den rat von der cantzel der iustitien halben ohne grund ... unbeschmitzet lassen
Datierung: 1579
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 369
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- Belegtext:
dass es e.e. ambts halben also von der cantzeln in sachen, die sie nicht, sondern das weltliche regiment angehen, zu donnern erhebliche ursach haben ... und begehret demnach e.e.
rat in sie ferner nicht zu dringen, sondern die abrichtung dieses puncts ihrer disposition zu verlassen, derer sie wol werden zu raten wissen, und darüber sie von der cantzel mit ungebührlichen worten zuverschonen
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 370
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- Belegtext:
die prediger sollen den rat von der kanzel nicht angreifen, sondern ihre händel mit demselben in der in der kirchenordnung angegebenen weise erledigen
Datierung: 1600
Fundstelle: PrignitzVis. 64
[weitere Angaben: urk.?]
- Belegtext:
wir Franz, herzog ... geben ... zu vernehmen, daß uns bestaende ... vorgebracht, welchermaßen ... unsern greven in Hadeln ... H.P., unsere pastoren unter euer schulzenamt gesetzt, und in unserer stadt
Otterndorf zu vielen verschiedenen malen ... von der kanzel im angehoer der ganzen christl. gemeine und versammlung mit vielfaeltigen und unleidlichen diffamationibus et calumniis
perstringiret, benanntlichen: daß er sein amt und justizienwerk nicht recht fuehrte ... sammt andern ungebuehrlichen ausschuldigungen
Datierung: 1608
Fundstelle: HadelnPriv. 170
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- Belegtext:
der pfarrer in H. hat den schultzen zu H. auf der cantzel, einer falschen maaße und das er den leuten zuviel anschriebe, beschuldiget. solches ist ihm gerichtlich verwiesen und untersagt
Datierung: 1614
Fundstelle: CöllnKons. 61
- Belegtext:
soll ... der schuldiener von der cantzel im argen nie gedacht werden, damit sie bey den bürgern und schülern ihr ansehen nicht verliehren
Datierung: 1662
Region/Autor/Textsorte:
Güstrow
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) II 603
- Belegtext:
keiner ... auf [der] ... cantzel ... von unserer hoch-fuerstlichen persohn, anzueglich zu reden, bey zu gewarten habender scharpffer animmadversion und hoechsten ohngnad
Datierung: 1710
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 276
- Belegtext:
sollen ... die prediger die obrigkeit und unterthanen, bey einigkeit erhalten helffen, was sie zu erinnern haben, privatim thun, und nicht sofort auf die cantzel bringen, vielweniger
der obrigkeit und amtspersonen respect, durch unzeitige anzuegliche straffpredigten schmaehlern, am allerwenigsten aber durch ihre predigt, die unterthanen zum ungehorsam ... verleiten, bey vermeidung empfindlicher animadversion
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 141
- Belegtext:
sollen von ihnen [predigern] personalitaeten ... niemals auf die kanzel gebracht, am allerwenigsten soll von der person des landesfuersten anzueglich gesprochen werden
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 65
- Belegtext:
M.D. castenmeister uff der canzel gescholten, du bist nicht werth, dz du an dem ort und dienst seyn sollest
Datierung: oJ. [um 1628]
Fundstelle: Diehl,GGottesdienst 129
- Belegtext:
sollen ... sie [prediger] uf der kanzel ... nicht ... was zur aufruhr und verachtung des raths dienstlich predigen
Datierung: oJ. [16. Jh.]
Region/Autor/Textsorte:
Halberstadt
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 474
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Kanzel (A VII 6 e)
Erklärung:
kirchliche und staatliche Einrichtungen, Gesetze uä. betreffend.
- Belegtext:
wollen ... allen unseren kirchendienern und professoren zuo statt und landt ... by poen der entsatzung eingeschärpft haben, diesere quaestion [moralitatem sabbathi] weder auf cantzel
noch auf der cathaedra, weder in worten noch in schriften, weder heimlich noch offentlich zuo ruehren
Datierung: 1680
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 521
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- Belegtext:
sei einem pfarrer von O. und Capuzinern zu verbieten, daß sie von dieser materie auf der kanzel nichts monieren sollen
Datierung: 1688
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 24 (1962) 63
- Belegtext:
wollen sie [churfüerstliche durchlauchtigkeit] ... verwarnt haben, dieselbe [decision wegen freyheit des beicht-stuhls] weder auff den cantzeln, noch sonsten bey zusammenkunfften
zu sugilliren ... bey vermeidunge hoechster und exemplarischer bestraffunge
Datierung: 1698
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 422
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- Belegtext:
[aus Ludw. Eberhard Rademachers handschriftl. annales oder jahr-büchern biß auff das jahr 1615 zusamen getragen ...] in diesem jahr fingen ... hiesige bürger in ihren häusern, als
auch die current schüler von der kirche etliche deutsche lieder an zu singen. verschiedene fromme seelen ließen sich auch von letzten dieselbe des abends in ihren verschlossenen häusern vorsingen. je
mehr ... die geistliche auff den cantzeln dieses schalten und diese deutsche lieder als teuffliche gesänge außschrihen, je mehr wurden dieselbe gesungen
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Soest
Fundstelle: Krause,MusikEvWestf. 12
- Belegtext:
diejenige prediger, so diese unsere verordnung [daß nicht laenger als eine stunde geprediget werden soll] auf den canzeln anzapffen und sich darueber beschweren werden, mit eben
derjenigen straffe, als die, so zu lange predigen, beleget werden
Datierung: 1717
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 528
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- Belegtext:
daß sie [prediger] bey vermeidung unserer hoechsten ungnade und unausbleiblichen nachdruecklichen beahndung so wohl auf der cantzel als auch sonsten von allen streitfragen in
conformitaet der deshalb vorhin ergangenen verordnungen abstrahiren
Datierung: 1722
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 548
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- Belegtext:
gen. rescript, betr. das ... abhandeln von politischen gegenstaenden auf der kanzel
Datierung: 1725
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 578
[weitere Angaben: urk.?]
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- Belegtext:
der koenig in Preussen liesse anno 1737 ... ein edict ergehen: daß keine ... beurtheilungen der koeniglichen dispositionen in politicis & ecclesiasticis, auf die catheder und canzeln gebracht werden sollen
J.J. Moser, Von der Landeshoheit im Geistlichen (1773) 131
- Belegtext:
verordnung gegen das ... einmischen in politische angelegenheiten [auf den canzeln], dd. Berlin ... 1737
Fundstelle: PatrArch. 7 (1787) 528
- Belegtext:
mit ebenmaeßiger, und nach beschaffenheit der umstaende noch haerterer straffe, sollen die prediger in den staedten und auf dem lande beleget werden, welche sich unterstehen moechten, weltliche und
politische sachen und reflexiones ueber diese oder jene veraenderungen und von uns [König] gemachten dispositiones ... auf die cantzel zu bringen, noch
wider die auf hohen befehl eingefuehrte neue ordnungen, in kirchen- und schulsachen, und wider diejenigen personen die darzu gebrauchet worden, directe, oder indirecte zu ... predigen
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 141
- Belegtext:
sollen von ihnen [predigern] ... ungereimte, dem text gar nicht anpassende gegenstaende, als stats- polizei- regierungs- cameral- und dergleichen sachen, niemals auf die kanzel gebracht ... werden
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 65
- Belegtext:
dass verschiedene geistliche sich (haben) verleiten lassen, allen gesetzen zuwider zu unerlaubten adressen, die heimlich im land herumgetragen werden, von ihren gemeindsangehörigen unterschriften zu begehren,
dieselben sogar von kanzeln zu verlesen und sich an dieser heiligen stellen unvorsichtige politische aeußerungen zu erlauben
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 772
- Belegtext:
dekret des bischoefl. ordinariats in Wuerzburg, betr. ... abmahnungen, philosophische, politische und oekonomische gegenstaende zur ungebuehr auf die kanzel zu bringen. vom 2. mai 1803
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 29
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- Belegtext:
consist. erlaß an die dekanat-aemter, betr. das verbot der beruehrung politischer gegenstaende auf der kanzel. vom 30. okt. 1815
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 339
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die politischen verhaeltnisse und die zeitgeschichte sollen ohne besondere dießfallsige anordnungen in den kanzel-vortraegen nicht beruehrt, auch die vaterlaendischen staats- und regierungs-angelegenheiten
nicht zum gegenstand solcher vortraege gewaehlt, vielweniger einzelne regierungs-maßregeln auf der kanzel eroertert, gelobt oder getadelt werden
Datierung: 1827
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 726
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Kanzel (A VII 6 f)
Erklärung:
Geistliche untereinander.
- Belegtext:
da zwischen den pfarrern und caplanen ... sich spaltung in der lehr, leben oder wandel zutragen würde, sollen sie nicht alsbald auf der canzel in den predigten auf einander stechen oder mit namen ausrufen
Datierung: 1561
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 454
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- Belegtext:
do sich ... uneinigkeit, missvorstende in der lehr oder andere irrung oder zwispalt zwischen den predigern zutruge, soll keiner den andern ... mit namen uf der cantzel ausrufen
Datierung: 1572
Region/Autor/Textsorte:
Wismar
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 313
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- Belegtext:
[auf e. Generalsynode behandelte Anklage:] der kaplan hat sich privatim et publice allen andern collegis ecclesiae et scholae präferirt, schilt öffentlich auf der kanzel
und privatim inter cives andere postillenprediger, bachantenprediger ... was für scelera unter den pfarrkindern durch die woche privatim et publice begangen ..., deren erkundigt er sich am fleissigsten,
erregt solche, oft incertos rumores vetularum auf der kanzel ... insimulirt mich [Pfarrer] und andere suppresso
Datierung: 1581
Fundstelle: Diehl,GGottesdienst 236
- Datierung: 1581
Fundstelle: PrignitzVis. 38
- Belegtext:
es bevelhe i.f.g. ihnen beiden, daß sie ... auff der cantzel bescheiden seien, und da je einer kuenfftiglich auff der cantzel ettwas wider den andern predigen solte, so solle
alsdann der ander seinen gegentheil selbst darumb zu red stellen, oder sich desselbigen gegen i.f.g. selbs beklagen, dann i.f.g. gedaechten, einem theil so wol als dem andern, schutz und schirm zu leisten
Datierung: 1584
Fundstelle: Struve,PfälzKHist. 426
- Belegtext:
sollen die ... prediger beider kirchen ... ihrem verordneten superiori angeloben, das sie untereinandern friedlich sein ... wollen. und da irrung oder misverstand unter ihnen furfallen ..., dieselben
nicht auf die kanzel prengen
Datierung: 1596
Region/Autor/Textsorte:
Osnabrück
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 293
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- Belegtext:
keiner dem andern auf der cantzel mit harten reden oder sonst anstechen, oder schelten, sondern da einer bey seinen collegen etwas zu erinnern vermeynet, solches anfangs privatim,
oder auch durch einen andern collegen ... thun [soll]
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 138
Kanzel (A VII 6 g)
Erklärung:
beim Austrag theologischer beziehungsweise kirchlicher Auseinandersetzungen.
vgl.
Kanzelfreiheit,
kanzeln (II),
Kanzelpolemik,
Kanzelpolizei.
Sachhinweis:
Diehl,GGottesdienst 129-131.
- Belegtext:
vnnoettige zaennckische disputationes auff der kanntzel an den predigen, so mer zu versterung dann bauwung der kirchen diennlich, sollen sie [Räte] genntzlich
abgeschaffen und bey namhaften pennen verbieten
Datierung: 1547
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 79
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- Belegtext:
das ... die pastores oder prediger sich mit allem ernst vleissigen, die irrigen articul der secten zu erkennen und dieselben uf der cantzle nit mit ungeschigktem poldern noch mit
schmelichen worten und zur ungelegenhait, sonder mit sanftmuet, erberkait, unterschidlich und geburlich widerlege und ableine
Datierung: 1556
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 237
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- Belegtext:
ihr sollet auch sunderlich euren capitelsverwandten ... bei vermeidung unser ernstlichen straf mit ernste untersagen ..., das sie sich in betrachtung ihres ambts und jetziger kirchen vorstehender gelegenheit
und anfechtung uf der canzel alles ergerlichen disputirens genzlich enthalten
Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Ansbach-Kulmbach
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 377
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- Belegtext:
sich in das unnötige ergerlich ... disputiren und zanken, so von etzlichen streitigen theologen ... erregt wird, nicht inmengen, sondern sich dessen genzlich enthalten und das volk von den articuln unserer
waren christlichen religion mit hindansetzung aller unnötigen, undienstlichen spitzfindigkeit ..., die nach der lehr des apostels auf die canzel gar nicht gehören, ... lehren und underweisen
Datierung: 1572
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VIII 1 S. 395
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- Belegtext:
vil weniger soll [pfarrer] die von den gelerten erregte gezenk [durch d. Verschiedenheit d. Konfessionen bedingt] auf die canzel bringen, das dardurch die
blöden gewissen mit unnotwendigen scharpfen und gefährlichen disputationen verwirret
Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Dinkelsbühl
Fundstelle: Sehling,EvKO. XII 137
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- Datierung: 1578
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Ansbach-Kulmbach
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 352
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- Datierung: 1583
Region/Autor/Textsorte:
Erfurt
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 371
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- Belegtext:
daß man vns [kirchen-diener, Prediger] ... beschuldigt, als solten wir bißhero auf der cantzel muendlich, vnd sonst schrifftlich, den gegentheil condemniert,
calumniiert, gelaestert vnd geschendet, sie sacramentirer, Zwinglianer, Calvinisten, vnd mit andern verhasten namen genennet ... haben
Datierung: 1583
Fundstelle: Struve,PfälzKHist. 389
- Belegtext:
ire f.g. ... den predigern ... ernstlich gebotten ..., sich auff der cantzel vnd in den predigten alles condemnirens, verloesterns vnd verkötzerns zuenthalten
Datierung: 1584
Fundstelle: Struve,PfälzKHist. 438
- Belegtext:
sollen sie [kirchendiener] ... alles unnötige streiten und zanken uf der canzel bei den einfältigen leuten einstellen, damit sie nicht etwan denjenigen, die solche von ihnen uf
die canzel gebrachte irrtumen zuvor nie gehört, dieselbige erst in die köpfe stecken
Datierung: 1598
Region/Autor/Textsorte:
Oberpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 349
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- Belegtext:
geben jhnen [pfarrern] ... zu erkennen, ... dahin zu sehen ..., wie das unnoetige gezaenck und disputiren auff den cantzeln, sonderlich aber da man sich andere kirchen inner
und außer reichs, denen sie jedoch zu richtern niemahls vorgesatzt, mit herben scharffen bittern worten, ja auch wohl mit allerhand anzuechlichen zunamen und affterreden, zugleich anzutasten, zu taxiren,
zu verketzern, und auch gar zu verdammen, thuerstiglich understehet ... abgeschafft und aus der kirchen hinweg gethan wurde
Datierung: 1614
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 353
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- Belegtext:
[zur Wahrung d. konfess. Friedens wurde bestimmt, daß] die prediger uf den canzlen sich aller bescheidenheit gebrauchen und von denselben so wohl als den
underthanen alles schänden und schmähen enteußert [werden solle]
Datierung: 1650
Fundstelle: Conzelmann,Dossenheim 66
- Belegtext:
sollen die prediger ... sich ... alles ... lesterns vnd schmaehlicher anziehung sectirischer namen auff den cantzeln eussern
Datierung: 1656
Fundstelle: HessSamml. II 475
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- Belegtext:
in dem muensterischen und osnabrueckischen im jahr 1648 aufgerichteten friedensschluß ... enthalten ist, daß im heiligen roemischen reich diese dreyerley glaubens-bekenntnuessen ..., nemblich beyde
evangelische reformirte und lutherische, und dann die roemisch-katholische zugelassen seyn, und geschuetzet werden sollen, und solches zu dem ende also verordnet, daß dardurch der euserliche politische
friede ... desto besser unterhalten ... werden moege, und aber die erfahrung bezeuget, daß unser hiebevor ... beschehener ... verordnung vielfaltig zuwieder gehandelt werde, indem sich die pastoren,
predigere und kirchenlehrer, und zwar vornemblich ... die ungelehrte, ungeschickte und zum predigampt fast unqualificirte und untuechtige auff den cantzelen ... zu laester- und
schmaehafften worten ... bewegen lassen ... so haben wir [churfuerstliche regierung] ... vor hochnoethig erachtet ..., vorbemelten evangelischen, reformirten und lutherischen, alß roemisch katholischen
pastoren, predigern und kirchenlehrern, gewisse regulen zu ihrer verhaltungs nachricht, ... vorzustellen, dieser gestalt, daß ein jeder ... denselben satzungen ... bey verlust seines ampts und fernerer
wilkuerlicher straff, unaußsetzlich geleben solle
Datierung: 1660
Fundstelle: Scotti,Cleve I 330
- Belegtext:
ein edict außgehen lassen an alle geistliche, und darin das unnoethige gezaenck und disputiren auff den cantzeln, da sich etliche unterstehen die reformirten evangelischen kirchen
... mit ... scharffen bittern worten ... zu verketzern ... ernstlich bey hoher ungnade und harter straffe verboten haben
Datierung: 1662
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 377
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1719
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 535
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
sollen ... in der evangelischen glauben-lehr wider verhoffen entstehende strittigkeiten ohne verzugs gruendlich untersucht, mithin die unter denen predigern erwachsende spaltungen auf das sorgfaeltigste
verhuetet, und solchen im geringsten nicht nachgesehen, sondern dieselbe ohne zu verstatten, daß etwas davon auf die canzel gebracht werde, sonder weitlaeuftigkeit durch nachdrueckliche
vorstellung fordersamst verglichen und gedaempfet ... werden
Datierung: 1732
Fundstelle: SammlVerordnFrankf. III 410
- Belegtext:
verordnung, daß weder von denen evangelischen lutherischen noch evangelischen reformirten-predigern der disput von der gnaden-wahl auff die cantzel gebracht werden soll; de ... 1722
Datierung: 1736
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 548
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
[Übschr.:] verordnung gegen das schimpfen und verkezern auf den canzeln ..., dd. Berlin ... 1737
Fundstelle: PatrArch. 7 (1787) 528
- Belegtext:
den lehrern und predigern ..., wenn sie jemanden der irrlehre oder heuchelei verdaechtig halten, ... untersagt wird, darueber oeffentlich und von den kanzeln zu eifern und zu predigen
Datierung: 1737
Fundstelle: Scotti,Cleve II 1216
- Belegtext:
um den haß ... unter den drey religions-verwandten zu verhindern, thut ein landes-herr wohl, wenn er ... verordnungen ergehen laesset, daß die geistlichen weder auf der kanzel
noch in schriften, sich einander durchhecheln, die gegenseitigen religions-meinungen nicht mit anzueglichen und schimpflichen worten antasten, sondern ... in friede und einigkeit mit einander leben sollen
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 610
- Belegtext:
theologische streitigkeiten und eifern gegen andersdenkende in religionssachen, so wie unfruchtbare spekulationen, gehören nicht auf die kanzel
Datierung: 1807
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 26
- Belegtext:
berichtet, herr Lavater habe sich ... gegen die koenigsmoerder und religionsstuermer Frankreichs in sehr derben ausdruecken auf oeffentlicher kanzel erklaert
Datierung: 1810
Fundstelle: Bronner,Leben II 219
- Fundstelle: CAug. I 1566
Kanzel (A VII 7)
Erklärung:
sonstiges.
Sachhinweis:
Diehl,GGottesdienst 116-166, 183-186, 192-206; vgl. unten VIII 1 u. 2, Kanzelarbeit, Kanzelbüchlein, Kanzelrecht, Kanzelvortrag, Kanzelwesen.
- Belegtext:
sie wollen ihnen [Priestern] auch die kranken zubesuchen treulich lassen befolen sein, und auf der canzel sich anbieten, damit man sie so viel lieber fodere
Datierung: 1544/45
Region/Autor/Textsorte:
Merseburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 18
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- Belegtext:
damit aber solches [die abschaffung des chorrocks und communicantentuchleins] ... ohne ergernus ... ins werk gerichtet werde, hettet ir [Kirchenräte] den specialsuperintendenten
uber diselbe pfarr oder aber den pfarherr ... vor der entlichen abschaffung ein christliche vermanung und predigt von der canzel zu Salern de adiaphoris und mitteldingen ... tun zu lassen
Datierung: 1579
Region/Autor/Textsorte:
Oberpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 315
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Kanzel (A VIII)
Erklärung:
(vorgeschriebene) Abkündigungen kirchlicher und weltlicher Art (oft mit wiederholter späterer Verlesung). Kanzel als ein wichtiger Ort der Publikation; der Geistliche wird zum (staatlichen)
Publikationsorgan (vereinzelt auch Mitwirkung oder Ausführung durch weltliche Beamte).
vgl.
abkündigen (I),
Abkündigung (I),
Abkündung (I),
ablesen (I),
Ablesung,
abrufen (I),
Abrufung (I),
absagen (I),
absprechen (I),
Absprechung (I),
anschlagen (I 3 b),
Anschlagung (III),
Anschlagzettel (III),
anverkünden,
anzeigen (III),
aufrufen (I),
aushängen,
auskreischen (II),
auskünden,
auskünden,
Ausruf (I),
ausrufen (II),
Ausrufer (I),
Ausrufung (I),
ausschreien,
Bekanntmachung,
Beruf (II 2),
berufen (V 1),
Berufung (III 1),
Druck (I),
Herold,
Känzele,
kanzeln (I),
Kanzelverkündigung,
Kirche,
Kirchhof,
Kirch(en)ruf,
Kirch(en)tür,
Markt,
Pfarrkirche,
Pforte,
Rathaus,
Rathaustür,
Ruf,
Tor,
Tür,
verkünden,
verkündigen,
Verkündigung,
Verkündung,
verlesen,
Verlesung,
Verruf,
verrufen,
vorlesen,
Zettel.
Kanzel (A VIII 1)
Erklärung:
grundsätzlich.
- Belegtext:
wollen wir [burgermeister und rat] ... jerlich nit mer vom rathawss, ... sonder alleyn der stat gesetze ... an der cantzl verlesen lassen
Datierung: 1475
Fundstelle: NürnbPolO. 330
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- Belegtext:
ist an etlichen ortern der gebrauch, daß man nach der predige uf der kanzel etwas verkündiget und der ganzen gemein zu wissen tut
Datierung: 1566
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VIII 1 S. 247
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- Datierung: 1595
Fundstelle: ArchUFrk. 59 (1917) 130
- Belegtext:
was dem pfarrer von der cantzel abzukündigen aufgetragen wird, darin soll er diesen unterschied halten, daß, was der von B. begehret, seinen untertahnen allein; und hinwiederüm,
was die von A. begehren, ihren untertahnen allein angekündigt werde
Datierung: 1624
Fundstelle: CöllnKons. 278
- Belegtext:
wann ... etwas wichtiges vorfället, so uf der canzel zu verkündigen, wird solches consistorii wegen durch ein ausschreiben ihnen notificiret
Datierung: 1635
Region/Autor/Textsorte:
Henneberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 326
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sollen diese ordnungen [landes-polizei-ordnungen] nach beschehener publication von den cantzeln alsofort ihre krafft erreichen
Datierung: 1668
Fundstelle: SammlLivlLR. II 595
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- Belegtext:
es habend mgh angesechen, daß zur publication oberkaitlicher ordnungen, weilen sich ... nit alles vom cantzel verlesen laßt, drey seülen in der stadt ... aufgerichtet werden söllind,
solche ordnungen per placard daran anzeschlagen
Datierung: 1671
Fundstelle: BernStR. V 331
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- Belegtext:
er [pfarrer] soll ... Chur-Pfaltz an eydes statt zu geloben schuldig seyn, ... der obrigkeit decreta von der cantzel abzulesen
Datierung: 1680
Fundstelle: Struve,PfälzKHist. 675
- Datierung: 1690
Fundstelle: CCLuneb. I 928
- Belegtext:
die churf. verordnungen, die ihm [Pfarrer] zur ablesung zugeschickt werden, soll er gantz von der cantzel ablesen
Datierung: 1692
Fundstelle: CöllnKons. 355
- Datierung: 1713
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig-Lüneburg
Fundstelle: Schlegel,HannovKR. II 572
- Belegtext:
wan ... der bothe in einem dorffe angekommen so insinuiret er der obrigkeit daselbst zwey exemplaria jedes [bekanntzumachenden] edicti, davon das eine sofort muß angeschlagen, das
andere exemplar aber vom kuester, oder einen andern, der lesen kan, naechsten sonntag vor der cantzel nach dem gottes-dienst deutlich abgelesen werden; solte aber einem edicto
wichtiger ursachen halber expresse einverleibet seyn, daß der prediger es selbst von der cantzel ablesen solle, so ist er schuldig, ohne fernere nachfrage, deme nachzuleben
Datierung: 1717
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 1 S. 452
- Belegtext:
anbefehlen, daß diese unsere [hzgl.] verordnung [von polizey- kirchen- schul- und armenkastensachen] ... ab denen canzlen und auch auf dem rathhaus jeder ... commun publicirt ... werden
Datierung: 1727
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. III 184
- Belegtext:
art der publication [v. Gesetzen] ... von der cantzel
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 341
- Belegtext:
es sollen auch die mandata, so von uns [Bürgermeister u. Rat d. Stadt] je zu zeiten gemachet, wiederum zusammen gezogen, und in offenem druk ausgegangen sind, von den canzeln
oeffters angefuehret, und die ursachen und gruende derselben, wie es jedesmal der text erfordert ... dem volk angezeiget ... werden
Datierung: 1758
Fundstelle: ZürichSamml. III 16
- Belegtext:
der fuerst von Ostfrießland ... verlangte an. 1691 beym reichs-hofrath: seine municipal-statt Emden solle ihn nicht verhindern, sondern ihme als hoher landesobrigkeit, etc. ... freylassen, seine edicte,
mandata executiva, u.d. von denen canzeln ablesen ... zu lassen: es erfolgete aber keine speciale kayserliche resolution darauf
Datierung: 1772
Fundstelle: Moser,Landeshoheit 315
- Belegtext:
setzt die ... gemeinschäftlich beliebte verkündigungsart deren bischöflichen verordnungen ... voraus, daß selbe zureichen müsse, das volk genüglich mit dem inhalt derlei verordnungen bekanntzumachen,
in deme das gewissen eines jeweiligen fürsten zu Einsiedeln für diese zureichende kundmachung beschwert bleibet. durch den hier ausgezeichneten weeg der verkündung ab der kanzel,
wenn solche auch öfters wiederholet werden solte, wird gleichwohlen der endzweck, nemlich die genügliche belehrung des volks nicht allemahl erreichet, und es ist sofort notwendig, auf derlei fälle vorsorge zu treffen
Datierung: 1782
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
Fundstelle: GasterLsch. 594
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- Belegtext:
sollen von nun an alle gesetze und verordnungen allezeit von der kanzel in den kirchen dem volke abgelesen ... werden ... befohlen, daß diese kundmachung von den kanzeln in der
kirche nicht allein auf dem lande, sondern auch in den staedten ... zu geschehen haette ... da nicht alle verordnungen dazu geeignet sind, wird kuenftig ... beigesetzt werden, welche dem volke von
der kanzel, oder durch den druck bekannt gemacht werden sollen
Datierung: 1782
Fundstelle: HdbchÖstGes. I 59f.
- Belegtext:
verordnung wegen ablesungs-art der aeltern patentverordnungen von der kanzel, d. d. Schwerin, den 18. julii 1785. auf befehl der hohen herzogl. regierung wird auf veranlassung
der von einigen ehrn-predigern geschehenen anfragen: wie sie sich in ansehung der unter voriger regierung gnaedigst befohlenen alliaehrlichen ablesungen gewisser patent-verordnungen von den kanzeln
iezt bey veraenderter regierung zu verhalten haetten, gesammten ehrn-predigern ... zu ihrer nachachtung angefueget, daß, wie allgemeine landesherrliche verordnungen auch unter der folgenden regierung
allemahl so lange ihren bestand behalten, als sie nicht ausdruecklich wieder aufgehobon worden, also mit der unter voriger regierung anbefohlenen alliaehrlichen oeffentlichen verlesung dieser und iener
landesherrlichen verordnung, wobey insonderheit die patentverordnungen, wegen abstellung der ueppigkeiten bey den zusammenkuenften der domanial-unterthanen - wegen der sabbatsfeyer - wegen armen-versorgung
und abstellung der betteley, und wegen des feuergefaehrlichen tobackrauchens etc. gehoeren, ferner fortzufahren sey
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin II 238
- Belegtext:
oeffentliche anzeigen welche nach der predigt geschehen stehen mit dieser in so fern in einiger verbindung, als es, der natur der sache nach, ein ausfluß der kirchengewalt ist hierueber bestimmungen
vorzuschreiben, und man sie als annexa concionum zu betrachten pflegt. sie gründen sich theils auf ein ausdrueckliches gebott, theils auf das herkommen. zur ersten classe rechne ich, 1) die anzeigen
der kranken, welche sich der fuerbitte der gemeinden empfehlen ... 2) die anzeige eines einfallenden fest- oder bustages, die am naechsten sonntag vorher geschehen muß. 3) die ankuendigung der ausspendung
des abendmahls, welche ebenfalls am naechst vorhergehenden sonntag geschieht. 4) die verlesung gewisser landesordnungen. dahin sind vorzueglich zu rechnen, a) die verordnung ... [von]
1748, wegen der kindtaufen, eheverloebnisse, hochzeiten, begraebnisse und trauern ... b) das eheedict ... [von] 1723, welches an einem sonntag im mai abzulesen ist. c) die erlaeuterung
jenes edicts v. 18ten febr. 1724, zu deren verlesung ein sonntag im junius bestimmt worden. d) die feiertags-ordnung von 1651, welche jaehrlich auf trinitatistag verlesen werden soll. d) die o. [so] v. 1ten dec. 1752, wegen der hausdiebstaehle. sie wird ... am 7ten sonntag trinitatis, nach einer ueber das laster des diebstahls gehaltenen predigt, verlesen ... f) die gesinde-ordnung
vom 14ten august 1764, deren ablesung an einem sonntag im monat december geschieht. g) die verordnung wegen verhuetung des kindermords, v. ... 1765, welche halbjaehrlich, und h) die verordnung ... [v.] 1774, wegen anhaltung der deserteurs, examinirung der durchpaßirenden soldaten, und achtung auf fremde werber und beurlaubte, die vierteljaehrlich zu verlesen ist. nach geschehener
ablesung dieser ordnungen, muessen die prediger den tag, wann solches geschehen, aufschreiben, und so viel insbesondere die letztgedachte ordnung betrifft, nach verlauf jedes vierteljahrs wegen geschehener
verlesung, einen bericht, an den vorgesetzten ihrer classe, abgeben, welcher hierauf saemtliche berichte aus seiner dioeces, an das consistorium einschickt. 5) die ehe-anzeigen oder proclamationen der
verlobten. 6) die oeffentliche bekanntmachung, nothwendiger auctionen und subhastationen. an denen orten, wo diese art der bekanntmachung ueblich ist, muß das proclama an drey sonntagen nach einander
von der kanzel verlesen werden, und darueber daß solches geschehen, eine bescheinigung beygebracht werden. widrigenfalls, darf die obrigkeit nicht zum verkauf schreiten. 7) die
ankuendigung der collecten ... zu denen oeffentlichen anzeigen, welche sich auf ein herkommen gruenden, zaehle ich 1) die anzeige des eintretenden geburtstags, des regierenden landesfuersten und
dessen gemahlin, 2) die ankuendigung des absterbens des roemischen kaisers. 3) die bekanntmachung freywilliger auctionen und subhastationen, zumal wenn sie unter richterlicher aufsicht gehalten werden.
4) die verlesung der edictal-citationen, im desertions-proceß
Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 123
- Belegtext:
es sollen diejenigen sachen, welche die ganze gemeinde eines orts angehen, nebst den recessen, welche der special bei der visitation ausgestellet, und der synodus bestaetiget hat, durch die pfarrer auf
der kanzel bekannt gemacht werden, und es ist die wuerklich erfolgte publikation der pfarrrelation von den pfarrern einzuverleiben
Datierung: 1798
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 34
- Datierung: 1798
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 157
- Belegtext:
nach dem letzten gebet auf der kanzel, vor aussprechung des segens, werden theils neue herrschaftliche mandate bloß angezeigt, theils aeltere und neuere verordnungen in ihrem
ganzen umfange, entweder nur einmal, oder in jedem jahre wiederholt, abgelesen. dieses geschaeft darf so wenig unterlassen, als mit abkuerzungen oder zusaetzen verrichtet werden
Datierung: 1800
J. C. Stübner, Historische Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen Landen seit der Reformation (Goslar 1800) 365
- Belegtext:
haben die prediger alle von den landesherrn, oder in deren namen von der landes-regierung zu erlassende verordnungen, welche, entweder inhalts derselben, oder eines nebenschreibens, von den kanzeln
zu publiciren sind, auf schriftliche requisition der orts-obrigkeiten, ohne erwartung eines besondern befehls des consistorii, nach der verordnung vom 27. aug. 1728, abzulesen und anzukuendigen
Datierung: 1801
Fundstelle: Schlegel,HannovKR. I 161
- Belegtext:
[bestimmt, daß] jedes gesetz vom augenblick seiner kundwerdung in kraft tritt und jedem untertan von dem zeitpunkt an zur richtschnur dient, da es ihm durch die wöchentlichen anzeigen,
anschlag, vorlesung von den kanzeln oder sonst durch irgend einen akt öffentlicher autorität erweislich kund geworden
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Oldenburg
Fundstelle: Lukas,GesetzPubl. 161
- Belegtext:
sie [prediger] ... sollen wichtige landesherrliche edikte den gemeinen von der kanzel herab vorlesen und in manchen fällen ihre befolgung durch religiöse motive andringen
Datierung: 1819
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 163
- Datierung: 1826
Fundstelle: Scotti,Cleve V 220
- Belegtext:
gesetzesvorschläge und ansichten sowohl von der regierung, als auch von dem gemeinen landmann sollen am ersten sonntag nach dem verfassungsmäßigen gr. zweifachen landrathe, von allen kanzeln im lande publizirt werden
Datierung: 1829
Region/Autor/Textsorte:
Appenzell
Fundstelle: SchweizKantonVerf. II 286
- W.Chr. Matthiä, Beschreibung d. Kirchenverfassung in d. Herzogthümern Schleswig u. Holstein II (1786) 102
Kanzel (A VIII 2)
Erklärung:
kirchlicher Art.
Kanzel (A VIII 2 a)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
sollen die ... kirchennothwendigkeiten von der kantzel geschehen
Datierung: 1686
Fundstelle: SammlLivlLR. II 1717
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- Belegtext:
zwar nicht vorgeschrieben, aber zur ordnung in der amtsfuehrung foerderlich ist die haltung und aufbewahrung von verkuendigungsbuechern, in welchen alle von der kanzel zu verkuendigende
gegenstaende, wie anzeigen zu feiernder feste, feiertage, anderer religioeser feierlichkeiten, aufgebote von eheleuten etc. aufgezeichnet werden
Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 323
- Belegtext:
sollen ... von der kanzel verlesen [werden], am 1. jaenner jeden jahrs die anzahl der im verflossenen jahre geborenen, gestorbenen, confirmirten und der getrauten ehepaare
Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 41
Kanzel (A VIII 2 b)
Erklärung:
Eheaufgebot ( Aufgebot II).
vgl.
abkanzeln,
abkündigen (I 2),
Abkündigung (I 1),
abrufen (I 3),
absprechen (I 3),
aufbieten (II 2),
Aufbietung (I 1 d),
Aufgebot (II),
Ausheischung (IV),
ausrufen (I 3),
Kanzel (A VIII 2 c delta),
Kanzel (A VIII 2 f beta),
Kanzelsprung.
Sachhinweis:
Dunker,Hochzeit. 49; DWB. V 177; Lasch-Borchling II 514; SchwäbWB. IV 198; OSächsWB. II 14.
Kanzel (A VIII 2 b alpha)
Erklärung:
Voraussetzungen; Vorlage bestimmter Urkunden.
- Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Hoya
Fundstelle: EvKirchO. II 357
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- Belegtext:
ordnen wir [Graf], daß unsere pastoren niemandß von der kanzel proclamirn noch zusammenfugen, de wißen dan, daß sie, die außheimischen, gute gezeugniße unsern beambten furgebracht haben
Datierung: 1573/74
Region/Autor/Textsorte:
Friesland
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 743
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- Belegtext:
keine von den canzeln aufgeboten werden, sie zeigen dan zuvorn den pastoren den zettel erhaltener burgerschaft
Datierung: 1585
Region/Autor/Textsorte:
Wismar
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 299
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- Belegtext:
wenn se de öpentlicke publication solcker ehelicken belöffte begeren, möten se ... by dem secretario der stadt erschynen ... und van dem im namen eines erbaren rades eine schriftlicke orkunde an den köster
erlangen, dat he ehre namen in dat eheregister mit invorlyven unde up den kanzelen schaffen möge, dat se dre sondage naeinander in der gemeine affgekündiget [werden]
Datierung: 1594
Region/Autor/Textsorte:
Emden
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 495
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- Belegtext:
verordnet worden, daß kein wittwer oder wittwe in unsern ... residentzstaedten proclamiret und von den cantzeln, um sich anderwerts zu verheyrathen, aufgeboten werden sollen,
ehe und bevor derselbe verwittwete theil, welcher kinder aus der vorigen ehe hat, sich mit denenselben wegen ihres vater- und mutter-guts verglichen, und deshalb einen gerichtlichen oder sonst zu recht
bestaendigen schein produciret [hat]
Datierung: 1690
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 107
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- Datierung: 1714
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 188
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Kanzel (A VIII 2 b beta)
Erklärung:
Nennung der Abkunft, des Standes uä.
- Belegtext:
das dieselben so czu der ehe greyffen, czuuor, wo sie vnbekant seyn, ihre namen vnnd czunamen landt eltern, auch herrn, wo es diener weren, nennen sollen, wie auch solchs eygentlich auff der cantzel
sol namhafftigk gemacht werden
Datierung: 1525
Region/Autor/Textsorte:
Herzogtum Preußen
Fundstelle: EvKirchO. I 31
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- Belegtext:
das dieselben so czu der ehe greyffen, czuuor, wo sie vnbekant seyn, ihre namen vnnd czunamen landt eltern, auch herrn, wo es diener weren, nennen sollen, wie auch solchs eygentlich auff der cantzel
sol namhafftigk gemacht werden
Datierung: 1525
Region/Autor/Textsorte:
Herzogtum Preußen
Fundstelle: EvKirchO. I 31
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- Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
Herzogtum Preußen
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 93
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- Belegtext:
ist die christl. gute ordnung, dass die personen, so zur ehe greifen wollen, von ihren seelsorgern aufgeschrieben, ihre namen und zunamen, land und stadt, auch ihre herrschaft, wo es diener und dienerin
sein, namhaftig gemeldet und in der kirchen von der canzel offentlich dreimal vor der hochzeit proclamiret und aufgeboten werden, damit diejenigen, so vielleicht darinnen zusprechen
haben, raum gegeben oder sonsten andern hindernissen gebührlicher weise begegnet werde
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Thorn
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 240
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- Belegtext:
da die proklamationen [v. Brautpaaren] nicht nur als gegenstaende der bekanntmachung, sondern auch als gegenstaende der christlichen teilnehmung, anzusehen sind, so behalten sie
ihre seitherige stelle unter den fuerbitten; aber es wird bloß der vor- und zuname des brautpaars, stand und charakter des braeutigams, - und, wo dies ueblich, die abstammung der braut, - angezeigt;
alle titulaturen und praedikate fallen, als unschicklich fuer die kanzel, weg
Datierung: 1686
Fundstelle: SammlLivlLR. II 1742
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- Belegtext:
alle verlobte ..., welche die ehe mit einander ... eingehen wollen, sollen ... von den geistlichen auf der kanzel proklamirt ... werden und es sollen dabei ihre namen, stand, amt,
gewerbe, dienst- und standes-charakter ... angegeben, nicht aber titel, wie herr, frau, jungfrau ..., noch die praedikate: ehelich, ledig ... beigefuegt werden
Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 108
Kanzel (A VIII 2 b gamma)
Erklärung:
Häufigkeit des Aufgebots.
- Belegtext:
daß alle ... personen, so sich ... mit einander verehelichend ... sölichene kilchgang zum minsten zwüren ... offenlich ... an der kanzel verkünden und ausrüefen lassen
Datierung: 1530
Fundstelle: Köhler,Ehegericht I 101
- Belegtext:
soll der pfarrer die ehleuet nit einfueren, er hab sy dann vor an ainem sontag vff der cantzel offenlich außgeruefft
Datierung: 1531
Region/Autor/Textsorte:
Ulm
Fundstelle: EvKirchO. I 159
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- Belegtext:
wir geben niemants zur ehe, er sei denn drei suntag zuvor auf der canzel aufgeboten
Datierung: 1534
Region/Autor/Textsorte:
Köthen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 583
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- Belegtext:
wa sich leut miteinander vermählet haben, die sollen sich dem pfarherr oder capellan anzeigen ..., damit man sie auf einen sontag oder zwen, nach dem die personen bekant seint oder nit, offentlich nach
der predig vor allem volk von der kanzel ausrüfen kuendt
Datierung: 1539
Region/Autor/Textsorte:
Kassel
Fundstelle: Sehling,EvKO. VIII 1 S. 126
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- Belegtext:
es sollten ..., die sich in dieser oder andern gemeine vereheligen wöllen, dem pfarrer vierzehn tag oder aufs wenigst achte [zuvor] anzaigen und durch den dreu- oder ainmal von
offenlicher canzel ... verkundiget ... werden
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Nördlingen
Fundstelle: Sehling,EvKO. XII 316
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- Datierung: 1556
Region/Autor/Textsorte:
Gera
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 159
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- Belegtext:
ordnen wir [Hzg.], das die personen, so zusamen sollen gegeben werden, zwein sontag oder feyertage zuvor von der kanzel aufgebotten werden
Fundstelle: WolfenbüttelKO.(1569) 167
- Datierung: 1574
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VIII 1 S. 442
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- Belegtext:
es haben sich ... braut und breutgam ... zu dreyen underschiednen mhalen auf drey nacheinander folgende sontage oder auf zwey sontage und einen einfallenden festtag auf der kanzel
... offentlichen vor der ganzen gemeine ... aufbieten [zu] lassen
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Lüneburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 1 S. 671
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- Belegtext:
es sollen ... alle, so zu der ehe greifen wollen, vermöge ... unsers ehemandats, drei sontage zuvor offentlich auf der canzel ausgerufen werden, dergestalt, das der prediger jedesmals
ausdrücklich vermelde, wenn die ausrufung zum ersten, andern oder drittenmal geschehe
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Henneberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 314
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- Datierung: 1584
Region/Autor/Textsorte:
Teschen
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 460
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- Datierung: 1603
Region/Autor/Textsorte:
Bruchhausen bei Höxter
Fundstelle: JbWestfKG. 45/46 (1952/53) 343
- Datierung: 1618?
Region/Autor/Textsorte:
Osnabrück
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 284
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- Belegtext:
soll man ... ein jedes baar volck dreymal, und auf drey sonntaeg auch in der kirchen von der cantzel ... offentlich verkuendigen
Datierung: 1652
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Moser,CJEvEccl. II 933
- Datierung: 1657
Fundstelle: HessSamml. II 504
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- Belegtext:
dasz sie umb acht tag ehender als sonsten dorften hochzeit halten, weiln sie in acht tagen dreimahl nacheinander über die canzel geworfen werden konten
Datierung: 1669
Region/Autor/Textsorte:
Simplizissimus
Fundstelle: DWB. V 177
- Belegtext:
nachdeme ein hoch-edler und hochweiser rath ... beschlossen hat, daß hinfuehro niemand, so ihme entweder mit der burgerschafft oder dem beysassen-schutz zugethan ist, ohne vorgaengige offentliche proclamation
von der cantzel, ehelich eingesegnet werde, ... daß hinfuehro, ehe die copulation entweder in der kirche, oder auf gesuchte und erhaltene obrigkeitliche erlaubnuß privatim, gestattet
wird, nebst dem sonntag der geschehenen proclamation noch zween sonntaege abgewichen seyn sollen
Datierung: 1747
Fundstelle: SammlVerordnFrankf. III 568
- Belegtext:
ist kein gesetzliches hinderniß bekannt geworden, so wird die proklamation [d. Aufgebots] zum ersten und zweiten mal an zwei aufeinander folgenden sonntagen von der kanzel
... verrichtet ... die ritterschaft hat hiebei das vorrecht, daß sie ihr vorhaben acht tage vor der kopulation von der kanzel bloß bekannt machen laeßt
Datierung: 1800
J. C. Stübner, Historische Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen Landen seit der Reformation (Goslar 1800) 339
- Belegtext:
diese bestimmung [oeffentliches aufgebot] ist in unsern kirchen-ordnungen beybehalten; jedoch sollte es nach calenbergischer kirchen-ordnung nur an zwei sonn- oder feiertagen von der kanzel,
und das drittemal bey der trauung geschehen; nach lueneburgischer kirchen-ordnung hingegen an zwey oder drey sonntagen vor der copulation, und das letztemal bey der copulation; welches jedoch durch das
lueneburgische regierungs-patent vom 9.jan. 1690 auf ein zweymaliges aufgebot am sonntage von der kanzel eingeschraenkt ist
Datierung: 1803
Fundstelle: Schlegel,KirchG. III 331
- Belegtext:
alle verlobte, sie moegen edelleute, soldaten, oder eines andern standes seyn, auch gerichtlich geschiedene personen, welche die ehe mit einander wieder eingehen wollen, sollen deßwegen in der parochialkirche
eines jeden verlobten, d.h. in der kirche ihres heimathorts, des orts, wo sie wegen ihrer geburt, ihres buergerrechts oder letzten aufenthalts wegen als kirchspielsgenossen anzusehen sind, an drei aufeinander
folgenden sonntagen am schlusse des vormittagsgottesdiensts, nicht an feiertagen mit ausnahme des ostermontags, noch weniger in wochengottesdiensten, von den geistlichen auf der kanzel proklamirt ... werden
Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 108
Kanzel (A VIII 2 b delta)
Erklärung:
(besondere) sprachliche Wendungen beim Aufgebot.
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Abkündigung, abkündigen.
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 2)
Erklärung:
aufbieten, Aufbot.
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 3)
Erklärung:
ausrufen.
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 4)
Erklärung:
herabgeheien.
Sachhinweis:
SchwäbWB. III 1437.
- Belegtext:
[werden d. Brautleute] von der kanzel râkeith
Datierung: oJ. [18. Jh.?]
Fundstelle: Birlinger,Vk. II 356
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 5)
Erklärung:
herabschmeißen.
- Belegtext:
von der kanzel ra schmeißa, von der kanzel drei mal in oeffentlicher kirche verkuendigen, proklamiren, daß der J.F. mit der A. ... in den heil'gen stand der ehe sich begeben wollen
J. Nefflen, D. Vetter aus Schwaben2 ... (1840) 468
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 6)
Erklärung:
proklamieren (II), Proklamation.
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 7)
Erklärung:
publizieren.
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 8)
Erklärung:
verkünd(ig)en.
Kanzel (A VIII 2 b delta Spiegelstrich 9)
Erklärung:
werfen.
- Belegtext:
über die canzel geworfen werden
Datierung: 1669
Region/Autor/Textsorte:
Simplizissimus
Fundstelle: DWB. V 177
- Belegtext:
von der canzel geworfen ... werden wollen
Datierung: 1679
Region/Autor/Textsorte:
Riemer,Maulaffe 207
Fundstelle: DWB. V 177
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 164
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Kanzel (A VIII 2 b epsilon)
Erklärung:
Verbot des Aufgebots in besonderen Fällen.
- Belegtext:
da dann solchen rechten / vnd dieser vnser [städt.] ordnung zu wider / in den oberzehlten linien einige personen zusammen heurathen ... wolten: so soll solchs jhnen nicht gestattet
/ vnd sie nicht allein von der cantzel nicht auffgebotten ... sondern auch dieselben an leib vnd leben / (nach gestalt der vbertrettung) gestrafft ... werden
Fundstelle: FrankfRef. 1578 III 8 § 5
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- Belegtext:
do ... dieser unser ordnung zuwider ... [wegen in ehesachen verbotenen und unzuleslichen gradibus der blutverwantnis] einige personen zusamen heiraten ..., so sollen dieselb nicht
allein von der canzel nicht aufgeboten, noch in der kirchen eingesegnet werden, sondern wir [rath der stad Erfurt] wollen auch dieselb ... nach verordnung der rechten in ernste strafe nemen zu lassen wissen
Datierung: 1583
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 372
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dieselbe heimlich zusammen verkuppelte und versprochene personen, weder von der cantzel aufgebotten, noch auch in der kirche vor der christlichen gemeinde eingesegnet, noch hochzeit zu halten, ihnen gestattet werden
Datierung: 1733
Fundstelle: SammlVerordnFrankf. III 560
Kanzel (A VIII 2 c)
Erklärung:
verschiedene Termine, Kasualien ua.
Kanzel (A VIII 2 c alpha)
Erklärung:
den Gottesdienst betreffend.
- Belegtext:
es ist mit aller theile beliebung dahin verglichen, daß der pfarrer alle sonn- und fest-tage in allen dreien dörffern predigen soll, und zwar wechselweise frühe, mittel und zuletzt. er soll auch solches
allemahl von der cantzel abkündigen
Datierung: 1621
Fundstelle: CöllnKons. 406
- Belegtext:
anzuordnen, daß gedachte predigt [erndt- und herbstpredigt] ... durchgaengig aller orten in unsern herzogl. landen an dem naechsten sonntag nach den jeden orts geendigten ernd- und herbstgeschaeften,
unter vorgaengig gewoehnlicher verkuendigung von der canzel, veranstaltet ... werden solle
Datierung: 1789
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 714
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
verordnen, daß ... aller orten in unsern herzoglichen landen diese predigten [schul- und catechismus-predigten], jede separatim, und zwar die schul-predigt im fruehjahr und die catechismus-predigt im
spaetjahr auf den auf die zu diesen predigten bisher bestimmt gewesene buß- und bettaege zunaechst folgenden sonntaegen, nach zuvor geschehener verkuendigung von der kanzel, ... gehalten werden sollen
Datierung: 1790
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 645
- Belegtext:
alle vier wochen ist, puenktlich auf den freitag, eine buß- und bettagspredigt zu halten, und diese sonntags vorher von der kanzel zu verkuendigen
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 57
Kanzel (A VIII 2 c beta)
Erklärung:
Feier- und Gedenktage betreffend.
- Belegtext:
wollicher jartag [Jahrzeitstiftung] am sontag vor dem tag daran derselbig jartag gehalten wurdet ie von aim pfarrhern an offner canzl verkundt werden
Datierung: 1522
Fundstelle: HeiligkreuztalUB. II 424
- Belegtext:
[dem Pfarrer] bevelen, das er den ... tag Michaelis auf den negsten sonntag darnach feierlich halten [solle], auch solches ... von der canzel öffentlich anzeigen ... wollte
Datierung: 1542
Region/Autor/Textsorte:
Kottbus
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 383
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wird ... ein gewisser fasttag durch die eltisten angestellet, welcher tag darnach von der cantzel, der gantzen gemeine verkuendiget wird
Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
niederländische Gemeinde in London
Fundstelle: EvKirchO. II 99
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wenn ... ein fest Christi oder sonst ein feiertag ... kompt ... wird von der kanzel angezeigt, daß sie [gemein] uf bestimpte tage zur predigt ... sich ... schicken [soll]
Datierung: 1566
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VIII 1 S. 247
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dem pfarrer liegt vermöge seines reverses ob, ... die fest-tage des sonntags zuvor von der cantzel zukündigen
Datierung: 1618
Fundstelle: CöllnKons. 374
- Belegtext:
fest [des Mariae verkuendigungstags] ... freitag var palmarum ... vorher ab den canzeln gebuehrend verkuendet werde
Datierung: 1695
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 367
- Belegtext:
daß solcher unserer [hzgl.] ... verordnung [anordnung einer ... feier eines besondern friedensfests], welche sontags vorhero ... ab denen canzeln zu maenniglich
nachricht und christlicher præparation, zu verlesen, in allen stueken gebuehrend nachgelebet werde
Datierung: 1715
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 472
- Belegtext:
das osterfest ... 1724 ... auf den 9. apr. gesetzet, und darnach alle uebrige davon dependirende feste, eingerichtet ... werden ... solches zugleich von den canzeln abkuendigen zu lassen, der nothdurft befunden
Datierung: 1723
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 173
- Belegtext:
die fest- und feyer-tage jedes jahres, sollen ... des sonntags vorher von der cantzel verkuendiget ... werden
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 40
- Belegtext:
an allen arten dieser lande auf den, nach ... [dem] 25. sept. bald folgenden michaelis-tag ein oeffentliches jubel- und dankfest begangen werden soll [anläßl. d.
1555 geschlossenen Religionsfriedens]. es ist solches am 17. sonntage nach trinitatis ... und ... am 18. trinitatis ... in staedten und doerfern von allen canzeln ... zu verkuendigen
Datierung: 1755
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 185
- Belegtext:
um bei den gemeinden die reformation und die ... uebergabe der augspurgischen confession in ... andenken zu erhalten, soll diese unveraendert ... wie sie im druk herausgegeben ist, alle jahr den gemeinden
... von der kanzel verlesen ... werden
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 119
- Datierung: 1817
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 390
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1829
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 823
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
in allen faellen ist der bußtag sonntags zuvor der gemeinde von der kanzel mit der erinnerung zum fleißigen besuche der predigt anzukuendigen
Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 46
Kanzel (A VIII 2 c gamma)
Erklärung:
Abendmahl, Kommunion, Konfirmation uä. betreffend.
- Belegtext:
so offte, und wenn etliche begehren zu halten das nachtmahl des herrn, soll der diener das verkuendigen auf der cantzel
Datierung: 1534
Region/Autor/Textsorte:
Liegnitz
Fundstelle: EvKirchO. I 240
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- Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
niederländische Gemeinde in London
Fundstelle: EvKirchO. II 107
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sollen sie [pfarrer] ... in der kirchen, da die communion gehalten wird, nach der zal der communicanten ein viertel oder halbe stunde desto früer anfangen und solches der gemeine den sontag zuvor auf der canzel anzeigen
Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 421
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- Belegtext:
ist unser [hzgl.] will, ... daß solches [fasten-examen] wieder angerichtet, ... auch am sonntag esto mihi von denen cantzeln abgekuendiget werde
Datierung: 1624
Fundstelle: CSachsKirchR. 61
- Belegtext:
die abendmahlfeier soll einen sonntag vorher von der kanzel verkündigt werden
Datierung: 1704
Region/Autor/Textsorte:
Nassau-Weilburg
Fundstelle: BlPfälzKG. 26 (1959) 28
- Belegtext:
wenn ... die catechumeni ... zubereitet sind, es der gemeinde von der cantzel acht tage vorher, ehe die confirmation vorgenommen wird, bekanntgemacht werden soll
Datierung: 1739
Fundstelle: MagdebKO. 3
- Belegtext:
damit nicht jedermann ... zu dieser heiligen handlung [Abendmahl] zugelassen werde, sollen die pfarer, den einten oder andern sonntag vor einem fest, von der canzel
verkuendigen, daß, wo ein fremder sich in der gemeinde aufhielte, der ueber das h. fest dem abendmahl des herrn beyzuwohnen lust haette, derselbe sich bey zeiten in dem pfarhause anzumelden habe
Datierung: 1758
Fundstelle: ZürichSamml. III 28
- Belegtext:
damit sich keine person dem examen [catechisation] entziehen oder zuruekbleiben moege, so haben die pfarrer ein verzeichnis ueber die jugend zu halten, und nach diesem dieselbe von der kanzel,
entweder durch ablesung der namen, oder durch angabe der eltern, oder nach der wohnordnung des orts, je nachdem es herkommlich ist, aufzufordern
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 104
- Belegtext:
hat der geistliche die vorhabende confirmationshandlung acht tage zuvor der gemeinde noch einmal von der kanzel oeffentlich bekannt zu machen
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 149
- Belegtext:
ist solche [communion] oefters, und allemal sonntags zuvor ... von der kanzel zu verkuendigen
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 155
Kanzel (A VIII 2 c delta)
Erklärung:
Trauungen und Todesfälle betreffend.
- Belegtext:
wir [Pfalzgraf] gebieten ... allen pfarherrn, solche ehe auf der cantzel zu verkündigen oder einzusegnen und vor der gemein gottes zu bestätigen
Datierung: 1563
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 286
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- Belegtext:
dieweil der ehelich stand ein öffentlicher, christlicher stand ist, so werden die neuen eheleute recht von der canzel öffentlich verkündigt
Datierung: 1567?
Region/Autor/Textsorte:
Regensburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 483
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- Belegtext:
13 ß [gesetzt] dem kilcheren, dass er si [die Verstorbenen] am sunntag soll am kanzel verkünden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SchweizId. III 358
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
nach dem bericht hrn. Hotting. (helv. kirchengesch.) pflegten schon im pabstthum sonntaeglich die namen der abgestorbenen, sonderlich deren in einer bruderschaft begriffenen, oeffentlich von der kanzel abgelesen ... zu werden: fuer jede person empfieng der lesende priester zween schilling: dum cessant dare, cessant pronuntiare
Datierung: 1775
[v. Moos] Astron.-Polit.-Histor. u. Kirchl. Calender f. Zürich II (1775) 260 Anm. +
- Belegtext:
ao. 1612. den 5. jenner, ward zum ersten mal eine ehe oder hochzeit oeffentlich ab der kanzel verkuendet
[v. Moos] Astron.-Polit.-Histor. u. Kirchl. Calender f. Zürich II (1775) 260 Anm. *
Kanzel (A VIII 2 c epsilon)
Erklärung:
Wahl und Einsetzung der Pfarrer und Wahl der Kirchenältesten betreffend.
- Belegtext:
vorschrift, daß ... durch einen der benachbarten prediger der gemeinde von der kanzel unter vermahnung zum gebete angezeigt werden solle, daß der neue geistliche zum dienste des
evangeliums berufen sei, und gute zeugnisse seines lebens bei seinem volke, auch vor dem bischof ordination und institution, von dem lehnsherrn die einsetzung empfangen habe
Datierung: 1542
Region/Autor/Textsorte:
Schleswig-Holstein
Fundstelle: EvKirchO. I 356
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- Belegtext:
sollen sie [die neugewählten Kirchenältesten] der gemeind uf den neuenjahrstag von der canzel verkündigt und durch das christliche gemeine gebet bestetigt werden
Datierung: 1615
Region/Autor/Textsorte:
Oberpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 354
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- Belegtext:
in Einbeck soll ... die introduction der stadt-prediger vermoege recesses des herzogs Friedrich ... vom 26. nov. 1644 §. 7. nicht von dem generalissimo oder dem general-superintendenten geschehen, sondern
von dem senior des geistlichen ministerii, oder sonst einem aus dessen mitteln, dem es, nebst einem magistrats-mitgliede und einem hinzuzuordnenden landesherrlichen beamten, von dem landesherrn jedesmal
besonders aufgetragen werden wuerde; und soll diese landesherrlich ertheilte specielle commission jedesmal von der kanzel angekuendigt werden
Datierung: 1802
Fundstelle: Schlegel,HannovKR. II 333
- Belegtext:
[aus e. verordnung, die feierliche installation der katholischen geistlichen betreffend] tritt der dekan, oder ein ihn begleitender geistlicher ... auf die kanzel,
liest den bischoefl. installationsbefehl vor, und haelt darauf ... eine kurze passende anrede ueber die wechselseitigen verpflichtungen zwischen dem seelenhirten und seiner heerde
Datierung: 1810
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 316
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
der tag der wahl wird der gemeine durch ein von dem superintendenten zu erlassendes proclamat von der kanzel und dem presbyterio und den gemeindeverordneten schriftlich durch den küster bekannt gemacht
Datierung: 1828
Fundstelle: Göbell,RhWKO. I 196
- Belegtext:
einsegnung eines pfarrers, oder diakons, welche nicht nur bei der ersten anstellung desselben, sondern auch bei befoerderungen auf eine andere pfarrstelle, wofern er nicht bei seiner bisherigen kirchengemeinde
verbleibt, an dem vom dekan vorher bestimmten, der gemeinde von der kanzel bekannt gemachten tage ... geschehen soll
Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 215
- Datierung: 1834
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 337
- Belegtext:
die erwählten mitglieder [des presbyteriums] sollen öffentlich von der kanzel der gemeine, an zwei aufeinander folgenden sonntagen angezeigt, und darauf, vor der gemeine durch den pfarrer ... eingeführt werden
Datierung: 1835
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 395
- Datierung: 1835
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 407
Kanzel (A VIII 2 c zeta)
Erklärung:
Kirchenvisitation betreffend.
- Belegtext:
die visitationen sollen ... nicht mehr an sonn-, sondern lediglichen an wercktagen, wie auch nicht mehr ohnversehens ... vorgenommen, sondern im gegentheil jeden sonntag vor der visitation offentlich
von cantzlen publiciert ... werden
Datierung: 1732
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 607
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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- Belegtext:
den termin der visitation setzt der praepositus an, und notificiret solches dem pastori loci 14 tage zuvor; dieser macht es den patronen bekannt, und intimiret es den sonntag zuvor der gemeine von der kanzel
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 745
- Belegtext:
die visitation wird vor der synode gehalten, und am sonntage vorher von der kanzel bekannt gemacht
Datierung: 1819
Fundstelle: Rahe,WestfKirche 139
- Datierung: 1835
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 420
Kanzel (A VIII 2 c eta)
Erklärung:
Beschau des Kirchenzehnten betreffend.
- Belegtext:
so ein kilchherr wellt vff den zehenden gan, vnnd den beschouwen / das mag er woll thun, so man das korn hatt ingeschnitten, doch soll / er dasselbig acht tag am kantzel zuuor verkünden, das er inn beschouwen welle
Datierung: 1584
Region/Autor/Textsorte:
Schüpfheim
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 2 (1845) 193
Kanzel (A VIII 2 d)
Erklärung:
finanzielle Angelegenheiten.
- Belegtext:
wir [Markgraf] sehen aber nicht vor gut ... an das von den pfarren die rechnung des einkommens und ausgabe aller derselben empter auf der cantzel, wie bis
anhero von etzlichen geschehen, ausgerufen werden
Datierung: 1540
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 35
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
schall solcke rekeninge [hoefft- und jaerrekeninge d. Almosen] ... van dem kanzel der ganzen gemeine verkundigt werden
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Emden
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 457
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
doen im anfank des nyen jahres eine öpentlicke, ordentliche rekenschop [über d. Finanzlage des Armenwesens], so ock van den kanzelen der ganzen gemeine vorkündiget ... werd
Datierung: 1594
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 510
Kanzel (A VIII 2 e)
Erklärung:
insbesondere Stiftungen.
- Belegtext:
alle jahr derer in der euch gnaedigst anvertrauten respective dioeces und ambt ... im gang seyenden stifftungen fundatores, nebst der summa der stifftung, nach vormahliger ... gewohnheit, von der canzel verlesen werden sollen
Datierung: 1721
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 497
- Belegtext:
[Übschr.:] gen. rescript ... verlesung der stiftungen von den kanzeln
Datierung: 1721
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 563
[weitere Angaben: urk.?]
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
nach einer loeblichen gewohnheit sollen alle jahr auf den feiertag Johannis des taeufers die stiftungen, welche noch im gang sind, nebst den summen derselben, und die namen der stifter ... von den kanzeln verlesen werden
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 121
Kanzel (A VIII 2 f)
Erklärung:
Verordnungen. Verkündigung gehört zur Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes und ist ein Teil des Gesetzgebungsvorgangs (Publikationsmittel in der Neuzeit im Gegensatz zum Mittelalter oft
am Ende des Gesetzestextes vorgeschrieben); in weitem Umfang praktiziert bis zum Aufkommen der Gesetz- und Amtblätter, mit diesen noch teilweise parallellaufend, stufenweise Vereinheitlichung
der Formen der Bekanntmachung und Aufstellung genereller Publikationsregeln; allmähliche Beschränkung auf die Abkündigung kirchlicher Verordnungen, jedoch im 18. und zu Beginn des 19. Jh. noch weit verbreitet.
Kanzel (A VIII 2 f alpha)
Erklärung:
Kirchen- und Visitationsordnungen; Fastenmandate.
- Belegtext:
sindt ... disser christlicken kerckenordeninge, bi tiden unsers gnedigen fursten und heren ... regerunge, etlicke notwendige articuli ... angehenget ... worden, welckere mit apenen angeschlagenen mandaten
s.f.g. dorch dersulvigen secret, und furstlicher undergeschrevenen hand, sint vestediget, und mit aflesinge van allen cantzeln disses landes und anschlagen an kerkdören, publiciret ... worden
Datierung: 1526
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 475
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
damit sich auch in dem allem niemand keiner unwissenheit entschuldigen mög, so wöllet disen unsern befelch [Nachtrag z. Kirchenordnung v. 1533] auf den suntag nechst nach überantwortung
dis briefs ob offner canzel meniglich verkünden und, also on alle waigerung zu halten, ernstlich befelch tun
Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Nürnberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 280
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
darmit dem allenthalben also desta stattlicher nachkommen ... werde, ... soll man diese ordenung [der visitation] alle jar zum wenigsten zwei male zun ungebodden dingen oder sonst uf der kanzel offentlich verlesen
Datierung: 1537
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VIII 1 S. 91
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das ir [stadtleute] solche artickel allen unsern pfarhern in unsern gebieten mit ernste vormelden und doneben befehlen wollet, das sie vorbezeichnete artickel ihren eingeleibten pfarkindern und gemeinen
volke offentlich auf der canzel publiciren und eroffnen sollen
Datierung: 1542
Region/Autor/Textsorte:
Oberlausitz
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 367
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
woellen wyr [Markgraf] ... von allen pfarherrn vnd predigern jnn beyden bistumben Samland vnd Pomezan, desglychen durch vnser gantzes fuerstenthumb ... bevolhen haben, das sie
diss ... mandat [ordenung vom eusserlichen gotsdienst vnd artickel der ceremonien, wie es jnn den kirchen des herzogthumbs zu Preußen gehalten wirt ... ehe ... die ... kirchen ordnung angefangen] ...
wenigst vier sontag zuvor vnd nach einander ... von der cantzel ... ablesen
Datierung: 1544
Fundstelle: EvKirchO. II 65
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dieselben [kirchenordnung] ... von offentlicher canzel der ganzen gemeine ... verkündigt
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Nördlingen
Fundstelle: Sehling,EvKO. XII 310
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
einen yeden ... bevelhende, ir wöllend angeregte unser kirchenordnung ... euch selbst und dem gemeinen mann, sovil für ine gehört, auf der cantzel fleissig und wol einbilden, darnach leern, thun und leben
Datierung: 1556
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 117
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
verordnung getan, daß hinfüro allerlei kirchensachen wöchentlich auf den donnerstag durch die verordente unsers consistorii allhier sollen gehandelt werden. euch [abtverwalter und richter] demnach bemeldend,
ihr wollet diesen unsern befehl ob allen canzeln eures befohlenen amts förderlich öffentlich verkundigen lassen, damit sich männiglich darnach wisse zu richten
Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
Ansbach
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 366
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
solches mandat [Fastenmandat] soll ab der cantzel abgelesenn und an die kirchen angeschlagen werdenn
Datierung: 1566
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 27 (1965) 106
- Datierung: 1577
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 27 (1965) 106
- Belegtext:
sollen unser [hzgl.] kirchenrethe den pastorn in unserm furstenthumb befelen, daß sie ... ihren pfarrkindern unsere kirchenordnung von der kanzel offentlich abelesen
Datierung: 1583
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 1108
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
diße ordnung [kilchen recht] vnnd gottshußrecht, ye zu dem dritten jar, vmb / sanct Maria Magdalenna tag offennlich an der kantzel verläsen / werden soll, damit sich mengklicher zuhallten wüsse
Datierung: 1584
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 3 (1846) 194
- Belegtext:
kirchenvisitations-recesse, welche die ganze gemeinde angehen, nicht nur auf dem rathhaus dem magistratui zu publiciren, ... sondern ..., wann sie von unserm fuerstl. synodo approbirt sind, nebst denjenigen,
die von uns gnaedigst ausgeschrieben werden, und vor die gemeinde gehoeren, durch die pastores van der canzel verkuendigen lassen
Datierung: 1750
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 362
- Datierung: 1753
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 365
- Belegtext:
die synodalrezesse ... wie die erlasse des consistoriums ... sollen vor ihrer eroeffnung geheim gehalten, diejenigen, welche die ganze gemeinde eines orts angehen, derselben von
dem pfarrer von der kanzel bekannt gemacht ... werden
Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 126
Kanzel (A VIII 2 f beta)
Erklärung:
Ehe betreffende Ehemandate.
- Belegtext:
sollen [die Pfarrer] ... alle quartal auf der canzel dem volk anzeigen die verbotene grad [darinen die ehe verboten] inhaldes furstlichen ausschreibens
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Merseburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 20
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Herzogtum Preußen
Fundstelle: Sehling,EvKO. II 70
- Belegtext:
ob sichs begebe, das uber sölche erinnerung und verbot eines das andere, ahne wissen und willen der eltern, zu der ehe nehme, das der pfarer diselbigen ehe nicht bestetigen, noch zusammen geben sölle,
und ob sie sich daruber an andern orten trauen liessen, söllen sie nicht wider eingelassen noch angenommen werden, wie dann sölche warnung in das ausschreiben auch könte gebracht, darzu auch durch die
pfarern auf der canzel vorkundiget werden
Datierung: 1545
Region/Autor/Textsorte:
Celle
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 294
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
es sollen auch die pfarherr offentlich von der canzel irem volk verkündigen, das die personen, so sich wöllen lassen aufbieten, nicht allein, sondern da sie jung weren, ihren beiderseits
eltern ... zum pfarherr komen, und umb das auf gebot bitten sollen
Datierung: 1548
Region/Autor/Textsorte:
Merseburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 35
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
jr die pfarherrn all, dise ee ordnung jedes jars, vier mal, an der cantzel verstendtlich verlesen [sollt]
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: EvKirchO. II 131
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ist unser [pfalzgräfl.] befelch ..., damit sich durch unwissenhait niemand zu entschüldigen hab, das dieses unser edict [Eheordnung] jarlich viermal zu den
quatemberzeiten durch ainen jeden unsern pfarrer an der canzl offentlich verlesen [werde]
Datierung: 1555
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 115
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
verbotene gradus, ein mal im jar, dem volck von der cantzel sollen vorgelesen vnd vorkuendiget werden, mit erinnerung, was fuer beschwernues vnd gefahr, auff solch vnordentlich heyraten, pfleget zufolgen
Datierung: 1557
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: EvKirchO. II 185
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
hat ... George Friedrich, markgraf zu Brandenburg und herzog in Schlesien ... beigenannte artikel eheliche verlöbnus und den heiligen ehestand betreffend in schriften verfassen lassen; ... dass ir dieselbigen
... des jahres zweimal ... von allen kanzeln verlesen lassen wollet
Datierung: 1561
Region/Autor/Textsorte:
Schlesien
Fundstelle: Sehling,EvKO. III 450
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
haben wir [Hzg.] ... eine besondere ... ordnung [für ehesachen] fürnemen lassen, welche durch die pfarrer jerlichs auf der kanzel verlesen [werden sollen]
Fundstelle: WolfenbüttelKO.(1569) 88
- Belegtext:
damit ... sich niemands einicher unwissenheit entschuldigen künde, ... soll dise eheordnung jedes jars zwaimal in offner kürchen an der canzel durch die pfarrherren verstendlich vorgelesen [werden]
Datierung: 1578
Region/Autor/Textsorte:
Nördlingen
Fundstelle: Sehling,EvKO. XII 348
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- Belegtext:
ehe-ordnung soll jaehrlich zweymal von der cantzel abgelesen werden
Datierung: 1580
Fundstelle: CAug. I 537
- Belegtext:
was ... die eheordnung und das jenige, so derselbigen anhengig, betriefft, solle der erste theil von den gradibus prohibitis und dergleichen uf der canzl, das ander theil aber uf dem rathaus ... verkundiget ... werden
Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen-Coburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 255
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- Belegtext:
beschlossen, dasselbig [Ehemandat] dreimal durch die ... ordenliche pfarherren oder verweser uff drei nechst nacheinander volgende feiertäge in der kirchen uf offenen cantzeln
offentlich [verkündigen zu lassen]
Datierung: 1583
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 27 (1965) 111
- Belegtext:
wollen wir [Hzg.] hiemit allen unsern kirchendienern, superintendenten, pastoren und capellanen im ganzen fürstenthumb mit ernste auferlegt haben, dass sie diese unsere ordnunge
von ehesachen alle jahr zwei mal, als auf mitfasten, und darnach am negsten sontage vor Michaelis, ihren kirchspielvolke von wort zu worte ... verständlich, von der canzel fürlesen sollen
Datierung: 1585
Region/Autor/Textsorte:
Lauenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 439
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- Belegtext:
[Übschr.:] ehe-ordnung, churfürst Johann Georgens des ... I. zu Sachsen, etc. wie dieselbe in ihro churfürstl. durchl. gesammten landen öffentlich von denen cantzeln
des jahres zweymahl abgelesen und gehalten werden soll, v. 10. august 1624
Fundstelle: CSachsKirchR. 68
- Datierung: 1668
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. III 411
- Belegtext:
rescript zu welchen jahrszeiten die hochzeiten verboten seyn, v. 30. jan. 1682 ... von denen cantzeln, nach der predigt ... abzukuendigen, und bey ablesung der eheordnung jederzeit zugleich mit erinnern sollen
Datierung: 1682
Fundstelle: CSachsKirchR. 107
- Belegtext:
das ehemandat wird von jedem superintendenten, decano und pfarrern in städten und dörfern alle quartal öffentlich von der canzel abgelesen
Datierung: 1685
Region/Autor/Textsorte:
Henneberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 326
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- Datierung: 1687
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: Moser,CJEvEccl. II 366
- Belegtext:
verordnen ... daß, wann jemand ausser dero chur- und marck-Brandenburg in anderer herren lande sich begeben, und alda trauen lassen moechte, alsdann die in selbiger enthaltene straffe sofort exequiret,
und wider die contracenienten mit der landes-verweisung verfahren, auch diese ... verordnung ... alle jahr den andern sontag nach epiphanias oeffentlich aller orten von der cantzel abgelesen werden solle
Datierung: 1700
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 132
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- Belegtext:
mandat, daß die geistlichen im gantzen lande von denen cantzeln, bey ablesung der ehe-ordnung, die weibs-personen, von verehelichung mit denen soldaten, abmahnen, und sich zur
fleischlichen vermischung durch heimliche ehe-versprechung, bey vermeidung der ordentlichen straffe und zu versagender copulation nicht bereden lassen sollen
Datierung: 1709
Fundstelle: CAug. I 1042
- Belegtext:
ist unser [Hzg.] begehren ..., ihr [consistoria] wollet bey denen ... superintendenten, auch vermittelst derselben bey denen pfarrern ... die verfuegung ... treffen, damit sowohl
der inhalt eingangs erwehneten rescripts [von verbothener soldaten-trauung] ... und des darzu gehoerigen inserats ... von denen cantzeln ueberall publiciret ... werden moege
Datierung: 1726
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 262
- Belegtext:
obige verordnung ..., daß nehmlich in zukunft der oder diejenige, welche sich ohne vorhero gebettene und erhaltene gnaedigste concession extra ducatum, absque ... proclamatione in ducatu, copuliren lassen
wuerden, ihres burgerrechts eo ipso verlustiget, und ihnen der regressus in patriam nimmermehr gestattet seyn, denen gemeinden von den canzeln publicirt werden solle
Datierung: 1741
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 637
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- Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 122
- Datierung: 1798
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 239
- Belegtext:
sollte die eheordnung nebst den dahin einschlagenden gen. rescripten vom kindermorde, ehebruche, fleischlichen vergehen jährlich zweimal am sonntags Judika nach der morgendpredigt und am matthäustage
nach dem nachmittags-gottesdienst in allen städten und dörfern in beiseyn der dazu berufenen filialisten ... jährlich einmal von den kanzeln verlesen werden ... in neuwürttembergischen
orten, wo die verlesung der eheordnung von der kanzel nicht üblich war, soll die verordnung vom 31. jul. 1808 von den oberbeamten so bekannt gemacht werden, daß sie auch dem weiblichen geschlecht bekannt wird
Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 43 Anm. 3
- Belegtext:
[Übschr.:] auszug aus der zweiten ehe-ordnung zum verlesen auf der kanzel bestimmt
Datierung: oJ. [um 1595]
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 299
[weitere Angaben: urk.?]
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Kanzel (A VIII 2 f gamma)
Erklärung:
(andere) Sakramente, Konfirmation uä. betreffend.
- Belegtext:
[Übschr.:] vermanung und vnterricht, die ein pfarrherrs einem pfarrvolk / jerlich uff der cantzel vorlesen vnd antzaigen, welcher gestalt sich sein pfarrvolck,
im empfahung des heyligen sacraments, mit der kindertauff ... halten sollen
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 554
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- Belegtext:
die patronen beider kirchen sind vermittelt, daß nicht allein die von adel und alte gebrechliche leute, sondern auch ein jeder aus der bürgerschaft und gemeine zu Cremmen in der jacobs-kirchen beichten
und communiciren möge. und solle solches ... der pfarrer ... in seiner kirchen ein für allemahl öffentlich von der cantzel abkündigen
Datierung: 1619
Fundstelle: CöllnKons. 270
- Belegtext:
kein einwohner in der stadt [Eberswalde], außer die von adel, soll mehr als fünff gevattere bitten, oder von jeder person, die über solche zahl gebeten wird, 6 silg. erlegen. und
hat der pfarrer solches von der cantzel abzukündigen
Datierung: 1620
Fundstelle: CöllnKons. 153
- Belegtext:
nichts daran gelegen, ob die junge leute [zur Kommunion] mit namen von der canzel abgelesen ... wann sie sich nur gehorsam einstellen, als mag es damit jeden orts, wie es herkommen, gelassen werden
Datierung: 1668
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 371
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
vor eine jede kirche eurer dioeces, ein exemplar solcher neuen verordnung: evangelischer unterricht von der confirmation genannt: hiebey uebermachen, und solle ... die offentliche abkuendung ... in
allen staedten und doerffern, den 10den januarii 1723. als dom. ... I. epiph. ... von allen cantzeln zu gleicher zeit ... geschehen
Datierung: 1722
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 320
- Belegtext:
magistratus ... nachricht eingezogen, daß ... von den cantzeln in denen catholischen kirchen allhier [Worms] abgekuendiget worden sey / es solte kuenfftighin
das venerabile oder sacrament durch die hiesige strassen offentlich und frey / auch mit gepraeng und gleichsam processionsweise / nach vorherigen glocken-schlag / zu denen krancken getragen werden
Datierung: 1727
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei 52 S. 12
- Belegtext:
dieser hirtenbrief [die administration der taufe betreffend] welcher im einverstaendniß der hohen landesstellen kundgemacht wird, soll von allen seelsorgern dem versammelten volke von der kanzel herab vorgelesen werden
Datierung: 1806
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 147
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
haben die dekanate dafuer sorge zu tragen, daß die angeschlossene oberhirtliche belehrungen [d. Firmung betr.] in allen kirchen des landkapitels, ... wo oeffentlicher ... gottesdienst
gehalten wird, gleich nach dem empfange bei dem ersten sonntaeglichen gottesdienste, oder wenn ein gebottener festtag frueher eintritt, oeffentlich von der kanzel verlesen ... werden
Datierung: 1818
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 607
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 91
- Belegtext:
wurde durch cons. erl. vom 5. sept. 1823. 5. okt. 1825. u. 6. febr. 1827 verordnet daß kein Badenser, der nicht einen erlaubnißschein von seinem pfarr-amte vorweisen koenne, in wuertemb. kirchen zur
beichte und communion, außer in nothfaellen zugelassen [sei], dieses verbot am communionstage von der kanzel verkuendet ... werden [sollte]
Datierung: 1835
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 840 Anm. 982
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kanzel (A VIII 2 f delta)
Erklärung:
Liturgie und Gesangbücher betreffend.
- Belegtext:
die pfarrer wurden angewiesen, die ... nach ruecksprache mit den kirchenpatronen zu treffenden [liturgischen] einrichtungen von den canzeln abzukuendigen
Datierung: 1825
Fundstelle: Weber,SachsKR. II 1 S. 81 Anm. 15
- Belegtext:
die gemeinschaftlichen oberaemter haben die geistlichen und schullehrer der betreffenden orte anzuweisen, ... von 6 zu 6 monaten die einwohner ihrer orte durch verkuendigung von der kanzel
darauf aufmerksam zu machen, daß die allgemeine einfuehrung des wuerttembergischen gesangbuchs in den naechsten jahren bevorstehe, und daher diejenige, welche neue gesangbuecher sich anzuschaffen
im falle seyen, wohl daran thun werden, wenn sie von jetzt an nur wuerttembergische gesangbuecher einkaufen wuerden
Datierung: 1831
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 854
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 64
Kanzel (A VIII 2 f epsilon)
Erklärung:
Kirchendisziplin, Kirchenzucht und Kirchenbuße betreffend.
vgl.
Kanzelbuße.
- Belegtext:
das man die briefe, die uber solichen aplas und genade von unserm herren dem cardinale gegeben werden, alle suntag und alle heiligtage ... in allen den pfarren dem volke an der canzeln
offenliche verkünden ... als sich dan gepüret, sich darnach wißen zu richten
Datierung: 1427
Fundstelle: Zeumer,QS.2 242
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- Belegtext:
das herzog Ulrich ... die ordnung und mandata, so ... von wegen der gotslesterung ... ufgericht ... sind, ... ouch in allen pfarrkirchen uber die canzel von nuwem verkünden und sust an die ratshüser anschlahen lassen soll
Datierung: 1514
Fundstelle: WürtLTA.1 I 235
- Datierung: 1527
Region/Autor/Textsorte:
Schwäbisch Hall
Fundstelle: ZRG.2 Kan. 55 (1969) 336
- Belegtext:
die ganze zuchtordnung, so man alle jahre viermal von der canzel zu verlesen pflegt, soll hiemit erneuert und bestaetigt werden
Datierung: 1534
Region/Autor/Textsorte:
Eßlingen
Fundstelle: EvKirchO. I 248
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- Belegtext:
daß ... unßere [kurfürstl.] mandaten, so wir ... wieder den unfleiß ... in besuchung der kirchen, auch wieder andere laster, und abgoetterey, unzucht, trunckenheit etc. ausgehen
... laßen, von ... den kirchendienern ... auff der cantzel angezogen werden
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: EvKirchO. II 278
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- Belegtext:
es sollen auch bürgermeister und rhat in den stedten und unsere haupt und amptleute ... in den ampten ... ein ... aufsehen haben, das unter der predigt und gottesdienst ... kein gasterey, krügen oder
schwelgerey oder zecherey, auch spazierengehen auf den kirchhoff gestattet, noch unter der predigt brantenwein oder bier verkauft oder in den dörfern, da wagen sein ... kaufmanschaft getrieben ... und
solchs ernstlich verbieten und von der kanzel verkündigen lassen [!]
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Lüneburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 1 S. 550
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- Fundstelle: WolfenbüttelKO.(1569) 151
- Belegtext:
formula in der consistorialordnung, der kirchen disciplin halben, von der canzel zu verlesen
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Regensburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 490
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- Belegtext:
diese ... verordnung [wegen der kirchen-busse] durch die unter euerer inspection stehende prediger, von denen cantzeln gehoerig publiciren zu lassen
Datierung: 1718
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 225
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
einem ... magistrat ... klagen vorgekommen, daß an denen tagen, an welchen bißdahero die copulationen verrichtet worden, so wohl in der kirchen selbsten ... als in dem creutz-gang, noch immerfort der
groeßte unfug getrieben werde. nun haette derselbe zwar verhofft gehabt, es wuerde solchem unwesen durch die desfals vor einiger zeit oeffentlich von denen cantzeln verlesene
nachdrueckliche verordnung abgeholffen worden seyn
Datierung: 1719
Fundstelle: SammlVerordnFrankf. III 541
- Belegtext:
ob das ... 1716. ... publicirte koenigl. edict von der kirchenbusse von der cantzel sey bekandt gemacht, und darob bißher gehalten?
Datierung: 18. Jh. [nach 1716]
Fundstelle: MagdebKO. 265
Kanzel (A VIII 2 f zeta)
Erklärung:
Sonn- und Feiertage betreffend.
- Belegtext:
befehlen euch [inspectores] ... eures orts, und bey denen eurer inspection untergebenen predigern, ... die verfuegung zu thun, daß solche unsere ... verordnung [wegen feyrung des char-freytags mit 2.
predigten], zur behoerigen zeit, von denen cantzeln abgelesen ... werde
Datierung: 1696
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 126
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wollen ..., damit ... niemand sich mit der unwissenheit entschuldigen koenne, daß solches [edict, wegen der sonntags-feyer] alle viertel-jahr von denen cantzelen aller orten abgelesen ... werden solle
Datierung: 1711
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 182
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
diese unsere [hzgl.] gnaedigste intention [Verhütung v. Ausschweifungen bei Kirchweihen] ... ab allen cantzlen in der euch ... anvertrauten
dioeces offentlich verlesen ... werden [möge]
Datierung: 1731
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 533
- Belegtext:
wir [Kurfürst] lassen ... von unserm wegen ... besserer beobachtung der sabbaths-feyer ins land ... ergangenen geschaerften mandat einige abdruecke zufertigen, und begehren ...,
ihr [consistoria] wollet, daß selbiges alle jahre einmahl ... von denen canzeln abgelesen ... werde
Datierung: 1749
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 237
- Belegtext:
wird ... gedachtem amt ... aufgetragen, ... ein wachsames auge zu richten, daß dieser unserer wohl bedaechtlichen- und auf hiesigen dorfschaften sowohl oeffentlich anzuschlagenden als von denen canzlen zu verlesenden verordnung [verbot aller kirchweyhfesten auf den dorfschaften] ihres ganzen innhalts, aufs genaueste nachgelebet werde
Datierung: 1771
Fundstelle: SammlVerordnFrankf. II 575
- Belegtext:
von unserer [hzgl.] ... patent-verordnung, im betreff einer besseren feyer der sonn- und festtage, uebermitteln wir euch [superintendenten] ... eine ... anzahl exemplare, um solche
an die ehrn-prediger eurer superintendentur gehoerig zu vertheilen, und ihnen die jaehrliche ablesung derselben von der kanzel zu zweien verschiedenen mahlen vor den fasten und
vor der erndte ... nach inhalt solcher verordnung einzuschaerfen
Datierung: 1782
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin II 217
- Belegtext:
es sollte verstattet seyn, daß die groeßeren verordnungen, z.e. wegen besserer feier der sonn- und festtaege ... verordnungsmaeßig jaehrlich zu einer bestimmten zeit ... von den kanzeln
abgelesen werden sollten, kuenftig, statt der woertlichen vorlesung nur mittelst kurzen auszuges, ihrem haupt-inhalt nach, den gemeinden in erinnerung gebracht ... werden moechten
Hdb. d. Mecklenb. Kirchen- u. Pastoralrechts ... 3. Aufl. (1797) 46
- Belegtext:
ob es mit dem sabbaths-edict sammt andern dergleichen, welche zu gewisser jahreszeit von denen cantzeln von neuen vorgelesen werden sollen, biß daher sey also gehalten worden?
Datierung: 18. Jh. [nach 1716]
Fundstelle: MagdebKO. 255
- Belegtext:
alle herrn seelsorger werden angewiesen ... diese unsere [bischöfl.] verordnung [die abgestellten feiertage betreffend] ... von der kanzel zu verkuenden
Datierung: 1808
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 228
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kanzel (A VIII 2 f eta)
Erklärung:
andere Religionsbekenntnisse und Irrlehren betreffend.
- Belegtext:
wir [Hzg.] woellen ... das jr [Behörden, Gerichte] zehen jar, die nagsten nach diser vnser manndat eroeffnung [mandat die stadt Reutlingen und derselben
inwohner, wie auch ihren lutherischen prediger zu meiden] bey allen pfarrernn in vnnsern lannden darob seyet vnd verfueget, das sy die, jaerlichen zwier, naemblich zu den hochzeytlichen festen, osternn
vnd weyhennachten, yeder seyner pfarrmenig, an der cantzel verlesen vnd offenlich verkuenden
Datierung: 1528
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 23
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die sect und bruderschafft der widertauffer alls ketzerisch ... durch ... des ... fursten ... von Passau ... alls landsfursten offenlich an den cantzeln verkündt mandat, bey höchster straff verboten
Datierung: 1531
Fundstelle: OstbairGrenzm. 6 (1962/63) 270
- Belegtext:
öffentlich auf der kanzel vorkunden ..., dass wir [Hzg.] in unsern fürstenthum ... kein widerwärtigen lehren noch breuche gedächten zu gedulden
Datierung: 1539
Region/Autor/Textsorte:
albertinisches Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 259
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
unser ... ordnung [Täufermandat] zuo künfftiger nachricht und styffhaltung nit allein gehöriger orten ynschryben zelaßen, sonders auch die anstalt zeschaffen, daß selbige alle
jahr zü menglichs wüßenlicher gehorsamen nachrichtung offentlich von cantzlen verkündt ... werde
Datierung: 1644
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 439
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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Kanzel (A VIII 2 f theta)
Erklärung:
Besetzung der Kirchenämter betreffend.
- Belegtext:
wird euch gnaedigst aufgegeben, solches [gen. rescript, betr. die ordnung in der besezung der kirchendienste] zur durchgaengigen unfehlbaren nachachtung von der canzel in der
euch ... anvertrauten stadt und dioces, oder, wo es sonst noethig, bekannt zu machen
Datierung: 1788
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 712
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Kanzel (A VIII 2 f iota)
Erklärung:
sonstiger Art.
- Belegtext:
christenliche ordenung der / betler halben, uber den auffgerichten gemainen kasten, in / der stat Kitzingen ... verkündt ob offner canzeln am suntag nach Bartholomei
Datierung: 1523
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 76
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- Belegtext:
ist unser [pfalzgräfl.] bevelch, ir wöllet bei allen euers ambts anwesenden pfarrern sobalden verordnen, daß sie hinfüro von quartaln zu quartaln beregte mandat [gegen
Laster u. Mißstände] mit anziehung der eheordnung unufschüblichen uf den canzln verlesen und dabei mit iren gescherften predigten das volk treulich verwarnen
Datierung: 1584
Region/Autor/Textsorte:
Oberpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 321
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- Belegtext:
auch bey jeder leiche ohne unterscheid der persohnen die schule præcisè umb 2 uhr nachmittag vor dem trauer-hause sich einfinde, die parentation dagegen geschlossen werde, ... auch solches der gemeine
umb sich darnach zu achten, ... von der cantzel zu notificiren
Datierung: 1691
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 116
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
denen ... predigern andeuten, daß sie diese vorordnung [über d. Katechisation der Dorfbevölkerung] von denen cantzeln abkuendigen
Datierung: 1692
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 416
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
diese bischoefliche ordinariats-verordnung [die vorlesung und erklaerung des sonn- und festtaeglichen evangeliums in der fruehmesse betreffend] soll an allen orten, wo eine fruehmesse eingefuehrt
ist, durch den pfarrer an einem sonntag dem versammelten volk von der kanzel verkuendet werden
Datierung: 1803
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 22
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
damit ... der ... zweck dieser unserer [d. churfuerstl. ober-landes-regierung] verordnung [die verhuetung des aberglaubens betreffend] desto zuverlaessiger erreicht werde, ist dieselbe sogleich zu
publiciren, von den canzeln zu verlesen
Datierung: 1803
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 36
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- Belegtext:
jedem amt aufzugeben, diese verordnung [die abstellung der naechtlichen gottesdienste betreffend] dem decano, in dessen sprengel das oberamt gelegen, zu eroeffnen, und von ihm zu verlangen, daß er die
pfarrer seines dekanats nicht nur zu deren befolgung anweise, sondern auch ihnen aufgebe, die verordnung und ihren wohlthaetigen zwek von den canzelen zu verkuendigen
Datierung: 1803
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 53
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wir [fuerst-bischoefl. konstanz. geistl. regierungs-praesident] wollen, daß diese anordnungen [die bittgaenge betreffend] in allen pfarren von der kanzel verkuendet werden
Datierung: 1811
Fundstelle: Reyscher,Ges. X 370
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kanzel (A VIII 2 g)
Erklärung:
andere Mitteilungen.
- Belegtext:
darmit ... in der bedenunge der fremden, dorchreysenden armen gude richticheit geholden werde, hebben de sampticke hövetdiaken verordnet, dat ehrer einer jedertydt lein verndel jahres dersülven sick vor
andern annemen schal und se na gelegenheit der personen vorsorgen ... und werd to beter narichtinge na vorloep eines jederen quartals van den kanzelen der borgerschop angemeldet,
bey welckem hövetdiaken der frembden bedeninge sy
Datierung: 1594
Region/Autor/Textsorte:
Emden
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 507
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- Belegtext:
den exulanten oder andern armen mag der raht die allmosen zusammlen wol verwilligen, auch solches auff der cantzel durch einen zettel abkündigen lassen
Datierung: 1642
Fundstelle: CöllnKons. 177
- Belegtext:
wollen wir [Hzg.] unsern ministris ecclesiae die facultaet ertheilet haben, publice ab denen canzeln zu denunciren, daß die auditores, so in religions-sachen,
oder sonsten einigen scrupel, oder anliegen haetten, und deßwegen benoethigte information begehren, ... ungescheut bey ihrem seelsorger sich anmelden koennen
Datierung: 1704
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 531
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die gewoehnlichen neujahrswuensche von der kanzel sind mit aller maesigung und vorsicht, ohne ausschweifung und mißbrauch, durch beten und segnen, als vor gott, zu thun
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 65
- Belegtext:
das namensverzeichniß derer, welche ein kirchenzeugniß begehren, und derer die es beigebracht haben, wird von der kanzel herab verlesen, oder wenigstens dem presbyterio vorgelegt.
1. damit die gemeine anzeige erhalte von den ein- und austretenden gliedern, 2. um einrede thun zu können, wenn das betragen des austretenden tadelhaft war
Datierung: 1819
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 161
Kanzel (A VIII 3)
Erklärung:
weltlicher Art.
Sachhinweis:
zu VIII 3: 1785 NCCPruss. VII 3103f.; C.G. Wächter, Geschichte, Quellen u. Literatur d. Württ. Privatrechts I (1839) 375, II (1842) 720-724; G .L. Büff, Kurhess.
Kirchenrecht (1861) 549f.; Stobbe,RQ. II 233f.; C. Bornhak, Preuß. Staatsrecht2 I (1911) 547ff.; Stobbe,PrivR.3
I 140-142; M. Fleischmann, D. Weg d. Gesetzgebung in Preußen (1898) 89-94; SchweizId. III 358f. s.v. verkünden; J. Lukas, Über d. Gesetzes-Publikationen
in Österreich u. dem Dt. Reiche (1903): P. Schoen, D. evang. Kirchenrecht in Preußen II 2 (1910) 335; P. Englisch, D. Publikationen d. Gesetze u. Verordnungen im Dt. Reich u. in Preußen, Diss.jur. Breslau
1912; E. Hubrich, D. Entwicklung d. Gesetzespublikation in Preußen (1918) bes. 12, 14-16, 18f., 31, 35f.; Schröder-Künßberg7 974, 1019 Anm.
1; Ph. Meyer, Zur Verlesung landesherrl. Verordnungen von d. Kanzeln Niedersachsens .../JbNdSächsKG. 47 (1949) 109-119; L. Hiller, Weltl. Abkündigungen
in d. Kirche/ZBayrKG. 24 (1955) 106-109; W. Ebel, Gesch. d. Gesetzgebung in Dtschld.2 (1958) 60; Nürnb./Sehling,EvKO. XI 484; W .A. Schulze, Zwei Baden-Durlachische Kirchenordnungsentwürfe 1728 u. 1743 (1963) 23; Poscharsky,Kanzel 22; Conrad,RG.
II 357, 385f.
Kanzel (A VIII 3 a)
Erklärung:
Termine.
Kanzel (A VIII 3 a alpha)
Erklärung:
Gerichtstermine.
Sachhinweis:
SchrrBayrLG. 54 (1956) 107.
- Belegtext:
an dem ... landgericht sol man auch haben zween anleitter ... von adel ... die sollen anleiten gen den beclagten, da es mit urteil erkant wurt, under augen oder an offner kantzell
in des beclagten pfarkirchen. .., das derselb in sechs wuchen umb dreien tagen auff das nechst landgericht ... sich gegen dem clager verantwurtte
Datierung: 1480
Fundstelle: Eyb,NürnbLG. 66
- Belegtext:
"die Eherichter ... zitieren ... 1530 verschiedene Frauen ... auf e. Termin nach Basel ... [er] wird ... an offener kanzel verkündet"
Fundstelle: Köhler,Ehegericht I 252
- Belegtext:
sollen alle de jennigen, so das landtrecht zu thuen haben, achte dage zuvorn van cantzell abkundigen lassen, darmitt de twolfen sich darnach zu richten
Datierung: 1587
Fundstelle: JbOldenb. 17 (1909) 267
- Belegtext:
es sollen ... die gerichts-termini ... jedesmahl 4 wochen vorher auf der landrichter anhalten von den canzeln in der oeffentlichen versammlung [d. Kirche] durch die pastores abgekuendiget ... werden
Datierung: 1632
Fundstelle: SammlLivlLR. II 96
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[vor einfuhrung des wochenblattes] geschahen diese vorladungen [edictalladung aller glaeubiger] dreimal von der offenen kanzel
Datierung: 1789
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. II 274 Anm. c
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Kanzel (A VIII 3 a beta)
Erklärung:
Ladung zum 1Gedinge (II 1).
- Belegtext:
wan ein aebtissin, geding will han, so sondt die meyer drey vierzehen nacht vorhin kinden in den kirchen an offner cantzeln, dz alle ... die ... von dem gotteshauß belehnt seind, ... zuo deß gottshauß geding kommen sollendt
Datierung: 1350
Fundstelle: Bader,Prechtal 138
- Belegtext:
wahnet he in dem harde nicht / etc. sondern daraussen in der stadt / oder einem andern harde/ ist aber gleichwol allda ratione rei sitae ding-pflichtig / oder sind der beklagten viel / und hin und wieder
gesessen / so soll man sie schrifftlich von der cantzel oder auf dem kirch-hofe vor der ganzen gemeine citiren
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. I 182
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Kanzel (A VIII 3 a gamma)
Erklärung:
Einberufung von Ständen.
vgl.
berufen (III 1).
Kanzel (A VIII 3 a delta)
Erklärung:
Zahlungstermine.
- Belegtext:
wär ouch sinen zechenden nitt richtett, so dicke allso er berüfft wirtt an dem cantzel, so were er empfallen vmb dry pfund ane gnade, vnnd soll man disen zechenden richten zuo des kilchherren huse
Datierung: 1536
Fundstelle: FrutigenStatR. 44
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- Belegtext:
schoelen de patronen ..., wenn sie rekeninge nemen, die theringe den gadeshuesern nicht thorekenen, sonder sollick vnkost sueluest dragen, vnd kan der maten gerichtet werden, dat ydt jarlick in der
pacht tydt, edder anderer gelegenheit ane sonderlick vnkost geschehen moege, wenn ock tho der rekeninge gewisser dach eines jedern ordes, jerlick bestimmet vnde angesettet, schal sollicks tidtlick thouorne
offentlick van der cantzel verkuendiget ... werden
Datierung: 1563
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: EvKirchO. II 255
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann buergerliche contribution ... soll eingenommen werden, soll man solches zum wenigsten vierzehn zuvor von der cantzel verkuendigen lassen
Datierung: 1599
Fundstelle: LauenburgStR. 293
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1601
Fundstelle: Rigafahrer 235
- Belegtext:
sollen jährlich am ersten sontag nach Martini ab den kantzlen durch ordenliche mandement alle und jede zinßgebere ernstlich vermahnet werden, auff den tag, den der trager jedes
bezircks ihnen bestimmen wirt, die schuldigen bodenzinsen in guter wärschaffter waar vnd kauffmansguoht zu entrichten
Datierung: 1687
Fundstelle: ArgauLsch. III 91
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- Belegtext:
sollen solche stadtsdiener und pförtner kein salarium fordern biß sie ... jeden termin, der zeitig vom magistrat von der cantzel publiciret werden soll, richtig beygetrieben
Datierung: 1705
Fundstelle: UnnaHeimatb. 23
- Belegtext:
hatte die landtschafft Sanen vermeint, in der befüegsamme zu seyn, zu gunsten der ihrigen in der castlaney bey zutragenden unglücksfählen steüwren anlegen, sammblen und selbige ohne vorwüßen deß ambtmanns
von cantzlen verkünden laßen zemögen; da hingegen gedeüter unsßer ambtsman in der meinung gestanden, daß solches laut mandats vom 11. novembris 1711 ihme alß unßerem statthaltern
zu gestatten gebühren thüye; worüber wir befunden, daß die landschaft ihre befüegsamme harin nit erwisen, indemme sie keinen specialtitul disers steüwr-rechtens halber erzeigen können, sondern solches
daher holen wollen, daß ihnen erlaubt, mit der mehreren hand zurichten, welches aber allein von civil- und nicht policey-sachen zu verstehen: wir wollend aber in betrachtung der landschafft ruhmlichen
absehens, ihren unglückseligen und nohtleydenden mitlandleüten undter die armen zu greiffen ... und dergleichen steüwren darzu ze verwenden, ihra vergonnt haben, dieselben zu erkennen und von cantzlen
verkünden ze laßen, jedoch da sie solches zevor unßerm ambtsmann wüßend machind, da übrigens ihra, der landschafft, zugelaßen bleibt, dergleichen steüwren für die ihigen by hauß ansagen zelaßen
Datierung: 1723
Fundstelle: SaanenLschStat. 380f.
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- Belegtext:
ist ... gewoehnlich, daß man ... den bestimmten rechnungs-aufnahmstag, vorher bey versammelter gemeinde von der kanzel verkuenden laesset
Datierung: 1774
Fundstelle: Wagner,Civilbeamte I 156
- Belegtext:
sollen alle in jedem amt befindliche landsassen, es seyen hausvaeter, wittwen oder dienstboten und andere einzele (!) personen ueber 20 jahre alters, durch publikationen ab den kanzeln
alljaehrlich ... von Michaelstag bis Martini aufgefodert ... werden, auf einen von dem amtsmann zu bestimmenden tag persoenlich zu bezahlen ihrer anlagen in dem schloß zu erscheinen
Datierung: 1785
Fundstelle: BernStR. V 622
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- Belegtext:
die churfuerstlichen landgerichte die bezahlung der wegmacher auf den kanzeln verkuenden lassen
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 1104
Kanzel (A VIII 3 a epsilon)
Erklärung:
Versteigerungstermine.
- Belegtext:
ein öffentlicher licitations-termin anberauemet, und von der canzel zu jedermanns wissenschaft gebracht worden
Datierung: 1768
Fundstelle: JbGrafschMark 14 (1901) 133
- Belegtext:
die oeffentliche bekanntmachung, nothwendiger auctionen und subhastationen ... von der kanzel
Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 123
Kanzel (A VIII 3 a zeta)
Erklärung:
Schultermine.
- Belegtext:
alle kinder ... in dörffern, als in städten, sollen, so bald sie das fünffte jahr ihres alters zurückgeleget, in die schule auff die von der cantzel geschehene abkündigung ... geschicket [werden]
Datierung: 1642/85
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen-Gotha
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) II 296
[weitere Angaben: ebd. 360]
- Belegtext:
werden von der cantzel die schulferien ... verkündiget
Datierung: 1670
Region/Autor/Textsorte:
Weimar
Fundstelle: MittSchulg. 8 (1898) 359
- Belegtext:
nach umbgang dieser feriarum sol die schul ohn allen auffschub wieder geöffent, und solches nähesten sonntages zuvor von der cantzel der gemeine angekündigt ... werden
Datierung: 1684
Region/Autor/Textsorte:
Lippe
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) II 687
- Datierung: 1712
Region/Autor/Textsorte:
Weimar
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 204
- Belegtext:
befehlen des herzogs ..., daß dergleichen öffentliche untersuchungen bey allen landschulen künftighin alle halbe jahr, um Ostern und Michaelis, wirklich angestellet werden sollen. der superintendent setzet,
nach ... rücksprache mit dem amte oder der obrigkeit jeden orts, den tag zu dieser untersuchung an, und machet denselben dem prediger des orts so früh bekannt, daß dieser es den sonntag vorher von der
canzel abkündigen, und die obrigkeit ... als die eltern dazu einladen könne
Datierung: 1753
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig-Wolfenbüttel
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 515
- Belegtext:
kinder von solchem alter, in welchem sie zur schule anzuhalten, sollen ... von ihren eltern, oder vormündern und pflegern, montags nach dem sonntage, misericordias genannt, oder nach dem michaelisfeste,
auf vorgängige abkündigung ... des pfarrers, von der canzel, in die öffentliche schule, dahin sie gehören, gebracht ... werden
Datierung: 1773
Region/Autor/Textsorte:
Kursachsen
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 672
- Belegtext:
sollen, längst anbefohlnermaaßen ... die, auf einen gelegenen wochentag ... anzustellende öffentliche schulprüfung ... von der canzel, vermeldet werden
Datierung: 1773
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 689
Kanzel (A VIII 3 a eta)
Erklärung:
Vorankündigung des Termins einer Gesetzesverlesung.
- Belegtext:
da ein edict oder verordnung von den cantzeln publiciret werden muß, hat der prediger jeden orths, wenn nicht gefahr auf den verzug hafftet oder unser [kgl.]
hoechstes interesse eine groeßere beschleinigung erfodert, am nechsten sonn- oder festtage vor der wuercklichen publication der gemeinde ankuendigen, daß an dem folgenden sonntage ein koenigl. edict
... von der cantzel verlesen und publiciret werden sollte ... wann ... die publication nicht von den cantzeln geschiehet, sondern durch die zusammenberuffung
der buergerschafft auf den rath-haeußern, ... und kirch-thueren oder auf den lande an den schencken und bier-kruegen, so muß bey jeglicher gemeinde ... der prediger, ehe er von der cantzel
gehet, verkuendigen, daß ein edict ... zu publiciren, befohlen waere ... woferne auch befohlen wird, daß ein edict in den doerffern durch den küster jeden orts der gemeine vorgelesen werden soll, so
muß solches ... vorher durch den prediger von der cantzel ... bekant gemacht werden, damit die leuth der publication beywohnen
Datierung: 1724
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 550
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
sie [Rostocksche Bürgersprache Anf. 14. Jh.] ward anfangs woechentlich, nachher ... jaehrlich zweimal, naemlich am matthias und am simon-judas tage, vom rathhause aus der sogenannten
loefung oeffentlich verlesen, wobey bis ... 1584, in welchem [jahre] es auf antrag des geistlichen ministeriums abgeschafft ward - am sonntage vorher, nach geendigter predigt, ein rathsdiener die buerger
zur anhoerung der buergersprache von der kanzel herab einlud
Datierung: 1805
Fundstelle: Kamptz,MecklCR. I 310
Kanzel (A VIII 3 a theta)
Erklärung:
sonstige Termine.
- Belegtext:
daß die feüwrgeschauwer ordenlich bestelt und bei der eydtspflicht, in welche sie hierzuo sonderbahr aufgenommen worden, schuldig seyn ... sollen, vom nechst bevorstehenden st. Jacobs tag an, biß dahin
die einten und anderen, so allhier zewohnen kein früsche bewilligung haben, sich vort in ir heimet zemachen, ... von cantzlen verwarnet werdent, ... zu anfang eines jeden monats,
jeder in seinem ... bezirck, einen umbgang von hauß ze hauß zethuon
Datierung: 1663
Fundstelle: BernStR. V 253
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
verordnen ..., daß sammetliche meistere und gesellen, auch lehrn jungen, zu ihrem patronen bey disem handtwerckh [der Zimmerleute u. Maurer] haben: undt verehren sollen den heiligen
Josephum ... dem handwerckh nach ein zimmermann ..., welchen tag sie ... hochfeüerlich nit allein halten, sondern auch einen gewissen tag vor od nach sanct Josephi fest tag, zu ihrem jahrstag ab der cantzel zu verkinden, jedesmahligen pfarrherrn hierumben gepihrend erbetten werden
Datierung: 1705
Region/Autor/Textsorte:
Haslach in Baden
Fundstelle: HessBlVk. 55 (1964) 62
- Belegtext:
der meyer hat ... einen vortag, also: er soll ernen eines sunnentages in der kirchen vff dem kantzell kindten vnndt jehen, dasz er dess tages, den er soll nemmen, sinen vortag schniden welle: den tag soll mann jhme lahn
Datierung: 18. Jh. (Abschr.)
Region/Autor/Textsorte:
Elsass
Fundstelle: GrW. IV 153
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- Belegtext:
von beyden känzeln denen landleüten wiederholt bekannt [gemacht, fand diese Landsgemeinde statt] ... nach verrichtetem wochen-gottesdienst in der kirche
Datierung: 1810
Fundstelle: FrutigenStatR. 288
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Kanzel (A VIII 3 b)
Erklärung:
Verordnungen, vorwiegend Polizeiverordnungen (vgl. Erklärung zu oben VIII
1 und 2 f).
- Belegtext:
[daß] an den kantzeln vnd auff dem gew offenlich berueffen [werde], das kain gemainer man an dem gew kainerlay gewerb noch handl vbe
Datierung: 1493
Fundstelle: BeitrSteirG. 14 (1877) 89 Anm. 11
- Belegtext:
ein mandat uf offener canzel verkünden
Datierung: 15. Jh.
Die Rats-Chronik der Stadt Würzburg (1950) 55
- Belegtext:
solch gebott [saumen im fronwasser betr.] auff der cantzeln außruffen haben lassen
Datierung: 1532
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 197
- Belegtext:
verkhünden am kantzel, das niemand mit watten, stessen, noch bärren in der worblen vischen sölle
Datierung: 1536
Fundstelle: BernRatsman. III 58
- Belegtext:
solle ... dise ordnung [Polizeiordnung] in allen stedten die nechsten drey wochen marcktage ... offentlich ausgeruffen, auch an die ratheuser angeschlagen und aufn dorfern auff
der canczel vorkundyget werden
Datierung: 1541
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 196
- Belegtext:
alle vastelavendesspele dorch ein offentlick edict vorbeden und van der cancell afkundigen laten
Datierung: wohl 1547
Fundstelle: LünebStR. 445
- Belegtext:
niemandt das garn genandt panthiens inn Murttensew setzen noch damit fischen sölle ... ist ... am cantzel offenlichen verkhündt wordenn
Datierung: 1566
Fundstelle: MurtenStR. 390
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- Belegtext:
schall men vorerst van der cantzel afkundigen laten, dat ein jder sick des leggendes der maste an den dick henforder entholde
Datierung: 1571
Fundstelle: HammerbrökerR. 138
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- Belegtext:
dhein landtman einiche nüwe schmitten buwen noch aufrichten lassen ane ... erlouptnuß und verwilligung, by zechen pfunden buoß, von den übertrettenden ... durch unseren schultheißen zuo Thun ane gnad
zuo unseren handen zebezüchen; und soll diß insechen biß uff unser widerrueffen [o]d[er] enderung bestan, damit mengklich deß bericht werde, ... offenlich
an den cantzlen publiciert und verläsen werden
Datierung: 1574
Fundstelle: LaupenAmtsbez. 280
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- Belegtext:
bevelch ... das du [vogt] uf nechsten sontag in den kilchen diner amptsverwaltung ... offentlich ab der canzel verläsen lassen söllist, daß hinfüro niemants mer ... us sheinen
verkouften faß mit win, si liggind in, als nebend den schiffen uf dem land, gür nüt nemen, sonder es voll und verschlagen bliben lassen [soll]
Datierung: 1584
Fundstelle: GasterLsch. 116
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- Belegtext:
[soll] diß unser mandat und sazung [allg. Inhalts] zu zeiten ... auf den canzeln offenlicht verlesen ... werde[n]
Datierung: 1586
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. I 231
- Belegtext:
ein offen ruoff vnd verkhündung an den cantzlen ... gan zelaßen, das alle ... frömbde krämer vnd krätzentrager ... sich vnserer landen vnd gepieten mit wyb vnd khinden ... allerdingen entüsseren
Datierung: 1590
Fundstelle: AarauStR. 288
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- Belegtext:
[obrigkeitl. Schreiben ... betr. Viehhandel, Salzkauf u. Pfandexekution:] gehört sich ... an canzel zu verläsen
Datierung: 1596
Fundstelle: Niedersimmental 90
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- Datierung: 2. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: Machwart,JagdAnsbach
- Belegtext:
damit niemandt sich der unwüssenheyt zuo erclagen habe, sölle im landt offentlich an cantzlen verkünd und verläsen werden [landrecht von wegen des bergverkoufens und gelt ufbrächens]
Datierung: 1600
Fundstelle: Obersimmental(BernRQ.) 98
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- Datierung: 1605
Fundstelle: LaupenAmtsbez. 151
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- Belegtext:
[wird verboten] tolchentragens ußert den reisen [dies soll] von den cantzlen zuo allermencklichs nachrichtung ... verkünd ... werden
Datierung: 1617
Fundstelle: BernStR. X 4
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- Belegtext:
ist ... erkhent, das, wo vehr einicher burger also mehr dan zween gwärb vff einmahl ... tryben wurde, das derselbig vmb fünfzig libra pfennig ohne gnad solle khommen ... es soll ... solliches ab der cantzel ... offenlichen verlesen vnd publiciert werden
Datierung: 1618
Fundstelle: AarauStR. 353
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- Belegtext:
diese leges [Schulgesetze] ... jährlich von jedem pfarrer, an einem gelegenen sontag nach der predigt, offentlich von der cantzel der gemeine notificirt ... werden
Datierung: 1658
Region/Autor/Textsorte:
Hanau
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) II 486
- Belegtext:
soll das unser general [eysensatz- und ordnung] ... von allen cantzlen offentlich verlesen / auch in staedt- und maerckte an die kirchenthueren und raths-haeuser ... angeschlagen werden
Datierung: 1660
Fundstelle: CAustr. I 320
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wan wegen der elb-teiche etwas abgelesen werden soll, von der cantzel, so muß solche verordnung des rahts von allen, so in regimine seyn, unterschrieben, und hernach von der cantzel also publiciret werden
Datierung: 1679
Fundstelle: CöllnKons. 522
- Belegtext:
habend wir [Schultheiß u. Rat] ... jahr haro jehrlichen ein mandat [Sittenmandat] vast glychen innhalts uf alhiesige statt gerichtet ab offner cantzel
Datierung: 1679
Fundstelle: Schmid,Winterthur 71
- Belegtext:
in dem verstand, dass unsere underthanen ... sich ... diser frischen ordnung [bestättigung ... von der landtschaft Nider-Sibenthal begehrter freyheitsarticeln] gemäs einrichten, deren sich underwerfen
und dieselbe zu menigliches nachricht von cantzeln verkünden lassen sollendt
Datierung: 1697
Fundstelle: Niedersimmental 151
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
soll dieser schluß [Verordnung über Beitrag zu d. Kosten d. Königskrönung] ... durch verkündigung über die cantzeln ... kund gethan [werden]
Datierung: 1701
Fundstelle: UnnaHeimatb. 36
- Belegtext:
offentliches patent [wider die zigeuner, betteljuden, und ... landstreicher] ... auf offentlicher kanzel und sonst ... zu jedermanns nachricht ... publicieren lassen
Datierung: 1711
Fundstelle: SammlVerordnWürzb. I 572
- Belegtext:
aller unseren ausgesetzten ober- und unterbeamten hiermit gdgst ... befehlend, daß sie solches patent [d. Errichtung v. Waisenhäusern betr.] ab allen cantzeln
... verkünden und sodann dort öffentlich anschlagen ... sollen
Datierung: 1714
Fundstelle: Ruf,PforzhSchmuckw. 111
- Datierung: 1715
Fundstelle: BernStR. IX 2 S. 768
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[hoch-oberkeitliches statutum wegen heürath der catholischen weiberen] zu mäniglichs nachricht und verhalt zu statt und land offentlich von canzeln verkündet werden solle
Datierung: 1715
Fundstelle: BernStR. V 429
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1718
Fundstelle: CCMarch. II 3 Sp. 118
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
soll dieses unser edict [wegen abstellung des voll-saufens und gesundheit-trinckens] nicht allein durch druck publiciret und an allen gewöhnlichen orten, insonderheit in den wirths-hausern und ecken von
den straßen in den städten affigiret, sondern auch alle viertel-jährige buß-tage öffentlich von den cantzeln verlesen ... werden
Datierung: 1718
Fundstelle: JbWestfKG. 19 (1917) 130
- Belegtext:
von loeblichen magistrat der stadt Franckfurt ein edict, vermoeg dessen aller auflauff und ungebuehrliches wesen bey vorgehenden solennitaeten, in specie dem kaeyserl. einzug und croenung etc. verboten
wurde, von denen cantzeln abgelesen ... worden
Datierung: 1719
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. I 1273
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
[beschluß der landkammer betreffend hochzeits- und leichenmähler] zu manigklichs verhalt in der gantzen landtschaft von cantzeln publiciert worden
Datierung: 1723
Fundstelle: Niedersimmental 167
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- Belegtext:
[Übschr.:] befehl, daß das revidirte duell-mandat [v. 1712] ... von denen cantzeln abgelesen [werde]
Datierung: 1724
Fundstelle: CAug. I 892
- Belegtext:
die publicirung unserer geschaerfften desertions-edicte imgleichen des letztern edicts ... wegen bestrafung des kinder-mords ..., wie auch der uebrigen so von gleichen inhalt und materie ... muß von
den cantzeln, so offt und vielfaeltig als es gleich anfaenglich bey derselben publication verordnet worden oder ... befohlen werden moechte, wiederholet ... werden
Datierung: 1724
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 549
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
habend wir [städt. Rat] dir [Amtmann] ... befehlen wollen, offentlich von cantzeln verlesen zu laßen, daß wer auff eine vermummte
weiß ... umbhergehen oder sonsten ausgelaßenheiten verüeben, auff den straßen gepolder und unwesen anstellen oder die leüth anfallen und mißhandlen, dieselben jeh nach gestalten gedingen und für das mummen
und unwesen allein das erstemal mit einer straff von zwantzig pfunden, für das zweitemahl aber mit der schallenwerckstraff angesehen ... werden
Datierung: 1729
Fundstelle: InterlakenR. 586
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- Belegtext:
befehlen wir [Herzog] ..., daß diese unsere zum heyl der schul-jugend abzielende fürstliche resalution ab allen cantzlen nach der predigt offentlich verlesen ... werde
Datierung: 1729
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 306
- Datierung: 1733
Region/Autor/Textsorte:
Hessen-Darmstadt
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 346
- Belegtext:
befehl ... die nöthige ordres ergehen zu lassen, damit die prediger eines jeden, denen regimentern zugeeigneten districts vorgedachte ordre [wegen d. Musterung] ... von der canzel ... publiciren
Datierung: 1733
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. IV 245
- Belegtext:
soll dieses patent [Bettelwesen betr.] nicht nur in denen stadt- und garnison-kirchen von denen cantzeln-, sondern auch vor denen compagnien der hannöverschen
stadt-garnison öffentlich verlesen ... werden
Datierung: 1735
Fundstelle: HannovGBl. 8 (1905) 172
- Belegtext:
das ... 1724 wider die unerlaubte fischerey emanirte patent, von denen canzeln ... um denen im patente benannten jahres-zeiten abgelesen ... werde
Datierung: 1736
Fundstelle: Dähnert,Samml. III 642
- Belegtext:
was ... zu der gemeinde verhalt dienlich ist, ... denen pfarrern schriftlich zuzustellen, damit sie es zu manniglichs nachachtung, ab denen canzeln koennen kund machen
Datierung: 1739
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. III 220
- Belegtext:
verordnung ..., daß ... in zukunft der oder diejenige, welche sich ohne vorhero gebettene und erhaltene gnaedigste concession extra ducatum, absque proclamatione in ducato, copuliren lassen wuerden,
ihres burgerrechts eo ipso verlustigt, und ihnen der regressus in patriam nimmermehr gestattet seyn, denen gemeinden von den canzeln publicirt werden solle
Datierung: 1741
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 637
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- Belegtext:
[Übschr.:] das ablesen von canzeln des mandats von abtreibung und umbringung der kinder
Datierung: 1744
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 235
- Belegtext:
wir [burgermeister, klein- und grosse raethe] ... noethig erachtet, unser vormals zu abstellung solch schandlich und schaedlicher mißbraeuchen [in fabricsachen] publicirtes mandat hiermit zuerneuern,
und selbiges zu jedermanns nachricht auf das neue ab allen canzlen zu stadt und land verkuendigen zulassen
Datierung: 1749
Fundstelle: ZürichSamml. II 168
- Belegtext:
solle diese vogtordnung samt dem angehängten tax der vogtrechnungen zu jedermanns nachricht auf der landschaft publicirt, ab den canzlen verlesen und behöriger orten die gedruckte
exemplarien außgetheilet werden, auf daß ein ieder sich darnach zu richten und vor schaden zu bewahren wissen möge
Datierung: 1752
Fundstelle: BaselRQ. II 287
[weitere Angaben: uö.]
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- Belegtext:
damit dieser erneuerten ordnung [Weinungeld betr.] in allen ihren punkten und artikeln desto besser nachgelebet werde, so haben wir [Bürgermeister u. Rat d. Stadt]
selbige zu jedermanns verhalt, hiermit offentlich in druk verfertigen lassen, auch die anstalten verfuegt, daß selbige ab allen canzlen in unserer stadt, und denen darzu gehoerigen
pfarrkirchen ... offentlich verlesen ... werde
Datierung: 1755
Fundstelle: ZürichSamml. II 118
- Belegtext:
zum zweytenmahl in hiesiger landtschaft auf allen canzlen offendtlich verbotten worden, dass auf denen märiten hier zu Erlenbach die pfärdt nicht auf der gassen gehalten, noch
mit denen selbigen durch das dorf hin und här geriten ... werde
Datierung: 1757
Fundstelle: Niedersimmental 182
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- Belegtext:
soll ... die alte schul-ordnung ... mit einrückung der angeführten paragraphen, aus dem neuen schul-reglement alljährlich, nach gehaltener schul-predigt, von den canzeln verlesen ... werden
Datierung: 1766
Region/Autor/Textsorte:
Minden-Ravensberg
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 539
- Belegtext:
sollen alle mandaten und befehle, welche wegen sr. gnaden oder dero beamten, teich- und syhl-richtern, oder anderen bedienten, von denen canzeln abgelesen werden, zugleich affigiret
werden an die kirchthueren, und andere oerter, an welche man gewohnet ist, zettul und verkündigungen anzuschlagen
Datierung: 1772
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Moser,Landeshoheit 315
- Belegtext:
generale [wie erfrorene, ertrunkene und verungluekte personen gerettet werden sollen] alljaehrlich den communen der herzogl. landen von den kanzeln verlesen, und ... eingeschaerft werden solle
Datierung: 1781
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 637
- Belegtext:
damit auch dieser unser landesvätterlichen verordnung [über das mieth und gaben mandat] bestens nachgelebt werde, soll selbige aller orten von kanzeln publiciert und in die mandaten- und gerichtsbücher eingeschrieben werden
Datierung: 1786
Fundstelle: BernStR. V 582
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- Belegtext:
die patent-verordnung vom 20sten may 1768 wegen abstellung des feuergefaehrlichen tobackrauchens alle jahre am ersten sonntag nach neujahr von den kanzeln oeffentlich verlesen werden soll
Datierung: 1786
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin II 247
- Belegtext:
wahrgenommen, daß das bisher zur ablesung von den kanzeln bestimmt gewesene summarium des edicts gegen den kindermord, theils seiner weitlaeuftigkeit ungeachtet, doch nicht vollstaendig
genug ist, theils manches enthaelt, was bei dem gemeinen manne zu mißverstaendnissen und mißbräuchen anlaß geben kann; und wir zugleich erwogen haben, daß durch die bisherige methode des ablesens dieser
inhaltsanzeige von den kanzeln die absicht nicht erreicht worden, indem der groeßte theil der gemeine waehrend des ablesens sich entfernt hat, die zurueckgebliebenen aber, wegen des alsdann entstehenden
geraeusches, die stimme des predigers nicht haben verstehen koennen; so ist ein anderweitiges publicandum nebst einer kuerzeren warnungsanzeige ... welche an die Stelle des bisherigen extracts tritt,
... eben so, wie in ansehung jenes extracts geschehen, auf verfassungsmaeßige art den predigern zuzufertigen, mit der auflage, dieselbe an eben dem sonntage, an welchem bisher der inhalt des edicts von
der kanzel publicirt worden, an dessen statt, jedoch vor aussprechung des segens, der gemeine bekannt zu machen
Datierung: 1794
Fundstelle: Rabe,PreußG. II 616f.
- Belegtext:
die ordnung [die mastung und das fleisch ansehend] von allen kanzeln hiesiger landschaft ... offentlich zu verlesen
Datierung: 1794
Fundstelle: SaanenLschStat. 441
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- Datierung: 1798
Fundstelle: AktSammlHelvet. I 713
- Datierung: 1798
Fundstelle: Schnurrer,WürtKRef. 190
- Belegtext:
[Übschr.:] notificatorium wegen oeffentlicher verlesung der constitution im betreff der aufkuendigung der dienstboten von den kanzeln
Datierung: 1800
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin II 282
- Belegtext:
wir [koenig] lassen euch [general-directorium u. ober-krieges-collegium] ... ein gedrucktes exemplar des extracts vorgedachter cabinets-ordre [canton-reglement ... betr.]
zufertigen, mit dem ... befehl, die verfuegung zu treffen, gedachten extract alle jahre einmahl in jeder kirche von den predigern oeffentlich von den kanzeln der gemeinde vorlesen zu lassen
Datierung: 1801
Fundstelle: NCCPruss. XI 19
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- Belegtext:
soll ... die ... erlassene strassen-polizey von den kanzeln abgelesen werden
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 1104
- Belegtext:
diese ... intention sr. koenigl. majestaet [Umwandlung der fall-lehen in erblehen oder in zinsgueter] solle an den gehoerigen orten von den predigern
durch verkuendigung auf der kanzel ... zur allgemeinen kenntniß gebracht ... werden
Datierung: 1808
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVI 2 S. 81
- Belegtext:
die gneral- [!], kreis- und stadtcommissariate werden beauftragt, diese ... verordnung [schutzblattern-impfung betr.] durch die provinzial-intelligenzblätter
sowohl, als durch dreimal wiederholte verkündigung durch die pfarrer von den kanzeln in den kirchen aller gemeinden zur öffentlichen kenntniß bringen zu lassen
Datierung: 1811
Fundstelle: SammlBayrVerordn. XV 757
- Belegtext:
unpassend war z.b. die verkündigung eines generalpardons für die deserteure aus den vaterländischen truppen, welche nach den gen. verordnungen v. 3. oct. 1794, vom 30. märz 1799, v. 18. april 1801 und
v. 6.oct. 1805 nicht blos auf den rathhäusern, sondern auch von den kanzeln geschehen mußte
Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 63
Kanzel (A VIII 3 c)
Erklärung:
sonstige Mitteilungen.
Kanzel (A VIII 3 c alpha)
Erklärung:
Bekanntmachungen aus dem Bereich der Verwaltung und Rechtspflege.
vgl.
Kanzelfreiung.
- Belegtext:
[J., ein priester, lúpriester ze B., urkundet, daß vor ihn kamen] an den kantzel der kilchen ... [3] burgere ze Bern, und offneten da ze der gemeinde hande
von Z., daz die doerfer und die lúte der doerfern von ... enandern soeltin frid geben mit zúnen, mit estern und mit andern dingen zuo iren zelgen, want sie uff enandern fueren ze weide und ze almende,
daz nieman kein schade beschige, daz von alter har also were komen
Datierung: 1369
Fundstelle: FRBern. IX 179
- Belegtext:
gebieten wir ... von unsers herren von Wirtzburg gewalts und gerichtes wegen, daz ir offentlichen verkundet an der cantzeln ..., wen die sache oder gut an ruren
Datierung: 1393
Fundstelle: SchrrBayrLG. 54 S. 107
- Belegtext:
ob zwei mentschen alhie gesessen kemen fur gericht und wolten ihre guter an einander vermachen, so sulten sie das uber die kanzeln verkunden lassen, ob imant dar inne zu reden
hette, das er das dede binnen dem nehsten gerichte darnach
Datierung: 1449?
Region/Autor/Textsorte:
Wertheim
Fundstelle: GrW. VI 32
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- Belegtext:
kompt einer fur landgericht, der eins leimantz und inzicht beschuldigt wurd, ongefangen, der mag ein fursprechen nemen und ... sol erkant werden, das man im ein kündbrieff geb in die pfarr, darin solcher
leimat auff in erschollen sei. solchen brieff sol ein landpott dahin tragen und den auff offner cantzell lassen verkunden
Datierung: 1480
Fundstelle: Eyb,NürnbLG. 72
- Belegtext:
[bevor ... e. Einkindschaft am Landgericht durchgeführt werden konnte, mußte in d. zuständigen Pfarrei zuvor an e. gebannten Feiertag von d. Kanzel verkündet werden, ob jemand etwas gegen
d. Antrag vorzubringen habe. Daher wandte sich zuvor d. Landrichter an d. betr. Pfarrer mit d. Publikationsauftrag ... 1494 ... schrieb d. Landrichter ... an d. Pfarrer zu St. Peter in Würzburg]
demnach ermanen wir euch von landtgerichts wegen mit diesem brieff ernstlich, ir wollet es zu ewer pfarre an einen gepannten feirtag uf offner cantzeln verkunden, ob yemant ichts
dorein vermeint zu reden, das er keme uf das obgeschriben landtgericht und tet das, als recht were
Fundstelle: SchrrBayrLG. 54 S. 172
- Belegtext:
dieweyl gottslesterung ... von dem zutrincken khomen ..., ordnen ... wir [Hzg.], das sollichs herttiglich, wie die gottslesterung gestraft werd, vnd von vnsern amptleuten verfueegt,
das sollichs in den vogtgerichten gerueegt, vnd ... in vnser cantzley gebracht, die taetter nach gebuer am leyb vnd gutt nach gelegenhait der sach moegen darumb straffen. es sollen ouch die amptleut
... in iren aemptern durch die priester an offner cantzel ... verkuendt werden, damit meniglich wisse sieh darvor zuuerhueetten
Datierung: 1495
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 8
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- Belegtext:
es sol ... an unserm landgericht kein vermechtnus, bestetigung, verzigk oder bitzigk gescheen, es sei dann zuvor in den pfarren, darinnen die person gesessen sein, die solch vermechtnus, verzigk, bestetigung
oder bitzigk thun wollen, auf ofner cantzelln verkundigt worden
Datierung: 1512
Fundstelle: SchrrBayrLG. 54 S. 165
- Belegtext:
solt solche bestallung [v. Schulmeister u. Kantor] auff der cantzel gemeiner burgerschaft verkundigt werden
Datierung: 1526
Region/Autor/Textsorte:
Halle
Fundstelle: EvKirchO. I 48
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- Belegtext:
wo einer des gerichtes undertanen den vorvesteden, nademe de veste van der kanzel is afgekündiget, husede, hegeden edder entsetteden, de breckt jegen de herschop negen mark
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 19 § 10
- Belegtext:
Rapperschwyll verrüfft an offner cantzell ... die alte müntze vnd nam zürichmüntz an
Datierung: 1531
Fundstelle: AnzSchweizG.2 10 (1906/09) 41
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- Belegtext:
D.W. von irem man gefryet; sol an der cantzel verkhündt werden
Datierung: 1542
Fundstelle: BernRatsman. III 484
- Belegtext:
durch min g.h. rhaet und burger uffgesatzt, allen denen zuo myden, so von gelt schuld wegen beclagt werden, vor und ee sy ire glöübiger bezalt habind, mit begär, ettwas gepürlichen insechens hierwider
zethuend etc, da so ist gerathen, ein offnen rueff an den cantzeln ergan zelassen, das mengklich by hocher straff lybs und guots, ouch offner fürstellung für recht, sich sölicher
gelüpten übersächung von gältschuld wegen uberheben und vor der gelten bezalung in gar dhein gemeinschaft usserthalb sinem eignen hus inlassen sölle
Datierung: 1570
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 709
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- Belegtext:
[d. Amtmann hatte die Eidpflichtigen] in jeder castlany an einen komlichen orth zuesammen zeberueffen und an einem predigstag ..., damit sy der wychtigkeit deß eydtschwuors ußem
wort gottes ab dem canzel underrichtet werdindt
Datierung: 1613
Fundstelle: BernStR. V 263
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- Belegtext:
[v.W. begehrt, daß H.C.] wegen übel haußhaltens ab allen canzlen uff der landschaft alß verschwendere proclamirt und verrueft werden möchte
Datierung: 1631
Fundstelle: BaselRQ. II 431 Anm.
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- Belegtext:
soll so wohl von der kanzel als auch durch schriftlichen anschlag an die tore kund getan werden, in welchen fällen das wegegeld bezahlt werden muß
Datierung: 1751
Fundstelle: UnnaHeimatb. 88
- Belegtext:
ist ... herr V. von denen predigern ... denen endes benenneten gliedern des consistorii und kirchspiels vorstandes, nachdem dieselbe öffentlich von der canzel verabladet worden,
vorgestellt und dem zu folge durch eine ... wahl zu diesem ... erledigten schul-rectorat als rector und orgelbedienter ... bestellet worden
Datierung: 1773
Fundstelle: Dresbach,Halver 386
- Belegtext:
lange zeit jaehrlich am sonntage jubilate bey st. Sebalt, und ueber 8 tage hernach bey st. Laurenzen die chor-glocke gelaeutet, und das stadt- oder wandelbuch (insgemein verraetherbuch genannt), von
den stadtknechten in der farb in die kirchen getragen, auf der kanzel aufgelegt, und von den cancellisten, einem nach den andern, etliche rugs-artickel von der kanzel abgelesen
worden ... und weil viel dings in demselben buch stehet, so auf die kanzel nicht gehoeret, ist aus demselben das ... nöthigste ... gedruckt [unter dem titel: extract auß eines erbarn raths der stadt
Nuernberg wandelbuch, etlicher gesetz vnd ordnung ...] und den 13 may 1621 vom rathaus abgelesen und jedem, der es begehrt, zu kauffen geben und also das glockenlaeuten und ablesen von der kanzel abgeschafft worden
Datierung: 1792
Fundstelle: Siebenkees,Mat. I 55f.
- Belegtext:
der pfarrer ... hat der evang. schulordnung vom 31. dez. 1810 gemaeß vor Georgii jeden jahrs eine genaue liste aller an Martini desselben jahrs 6 jahre zuruecklegenden kinder zu fertigen, sie, als auf
Georgii schulpflichtig, von der kanzel zu verlesen
Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 26
- Belegtext:
enn (ab der chanzlen) abenrüefen [d.h. öffentl. als zahlungsunfähig erklären]
Region/Autor/Textsorte:
Appenzell
Fundstelle: SchweizId. VI 698
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Kanzel (A VIII 3 c beta)
Erklärung:
Ausrufung von gefundenem und verlorenem Gut; Vergabe von Lehngut, Bekanntmachung von Verpachtungen.
Sachhinweis:
v.Künßberg,RechtlVk. 151; JbDüsseld. 49 (1959) 84.
- Belegtext:
sol der priester alle tage die man virret. vnd alle svnnen tage. in siner breide vnd vf der kantzle kvinden. daz da guot fvnden si. vf der strazze. kvmet ieman dar nach alse reht ist. dem git man ez wider
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LR. Art. 347 b
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- Belegtext:
vindet ein man guot auf der strazze oder swô er es vindet, es sein pfenning oder swelher lay guot es sei, der sol dreistunt rueffen mit lauter stimme, ob ieman dô sei, der es floren hab; antwurtt im nieman
um daz guot, sô ... sullen daz dem pharrer chunt tuon und dem richter. sô sol es der pfarrer auf dem letter [aL.: der canntzel] aus ayschen alle suntag jâr und tag
Datierung: 1. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: Ruprecht(Claußen) 126
- Belegtext:
wer der ist, der dem andern alles syn guet versetzt oder gibt, das soll man von stund an am kanzel verkünden, damit nieman betrogen werd
Datierung: 1480
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: SchweizId. III 358
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- Belegtext:
kauf am kanzel tuon
Datierung: 1491
Fundstelle: SchweizId. III 378
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- Belegtext:
wo ... jemand etwas verloren hatte, mocht wol auf der canzel verkündet werden
Datierung: 1524
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 45
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- Belegtext:
erkennen ... meyer und gericht der hocheit und herschafft L. wanehr ein schaff- und leibangehöriger mann in ausrichtung seines jarlichen schafft und dienst ein jar ins ander seumig und fahrlesigh erfunden
wirdt, soll derselbigh herr dieselbe schaffgut, davon der schafft und dienst geschehen solle, drey sonntag nach einander auff der cantzelen in der kirchen, auff den negsten erben ausrufen lassen
Datierung: 1552
Fundstelle: LuxembW. 450
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- in Google Books
- Belegtext:
1542 habend min g. hern ... geordnet, das funden guot glich wie das verstolen geteylt soelle werden, namlich zwen teyl der statt und der dritt teil dem schultheißen gehoeren, doch vorhin an cantzlen,
wie der bruch ist, verkündt werden und darnach vi wuchen hinder m.g. herren liggen
Datierung: 2. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: BernStR. V 103
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- Belegtext:
die getroffene käuf und vorhabende alienation ein viertel jahrs davor gleich den vergandtungen ab den canzlen außkünden, damit die, so eine zugsgerechtsame zu haben vermeinen,
solche entzwischen rügen und gebeurlich anzugeben wissen
Datierung: 1623
Fundstelle: BaselRQ. II 144
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- Belegtext:
wan einer ein hauß scheuren oder andere ligende güether verkauft, solches ohne gefehrliches verweilen an den ordentlichen gerichten iedes orths, wie von alters hero gebreuchig, offentlich gefertiget,
doch die getroffene keuf und vorhabende verenderung ein viertheil jahrs darvor gleich den vergantungen ab den canzlen außgekündet werden, damit die, so zugsgerechtsamme zue haben
vermeinen, solche entzwischen zue rüegen und anzuegeben, ihr recht gebührend zue bescheinen
Datierung: 1654
Fundstelle: BaselRQ. II 188
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- Belegtext:
soll das grundstueck auf laenger als sechs jahre ausgethan werden, oder uebersteigt der ertrag desselben funfzig thaler: so muß, außer der bekanntmachung von den kanzeln, eine
oeffentliche gerichtliche aufforderung der mieth- oder pachtlustigen vorhergehen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 672
Kanzel (A VIII 3 d)
Erklärung:
Verbot oder Einschränkung der Abkündigung weltlicher Verordnungen und Angelegenheiten (weitgehend Beschränkung auf Kirchensachen).
- Belegtext:
sollen die mandat [d. Bischofs] von Bamberg, den parteien unter augen außerhalb der canzel verkündet werden
Datierung: 1524
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 45
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- Belegtext:
die zeitlichen dinge nicht von der kanzel, sondern vom rathaus verkünden
Datierung: 1533
Fundstelle: Schmidt,AnsbachMusik 6
- Belegtext:
befohlen ..., ir [vogtsverweser] wollet euerem stattknecht nit weiter gestatten, das geringste in der kirchen zu verkunden ... auch darinnen kein anders noch mehres verrichten lassen, als was an unsere
[markgräfl.] mandaten und befehlch uf der canzel gehörig sein mögt
Datierung: 1601
Region/Autor/Textsorte:
Langenzenn
Fundstelle: ZBayrKG. 24 (1955) 109
- Belegtext:
edict wegen ablesens von der cantzeln, ... demnach bey allen kirchen in unserm gebieth und landen, der unzuläßige gebrauch, hin und wieder eingeschlichen, daß ... die edicta und
constitutiones in civil-sachen ... öffentl. von den cantzeln abgekündiget ... werden; wir aber solches gänzlich abgeschaffet wissen, und hinführo nichts, als was nur zu den konsistorial- und kirchen-sachen
gehörig ... von denen cantzeln wollen abgekündiget haben; also ist unser gnädigster befehl an euch hiemit, daß ihr bey allen, eurer inspection untergebenen predigern, ... nach empfahung dieses, in ordnung
beschaffet, daß sie von nun an und hinführo nichts, ohne in den obgesetzten fällen, der gemeinde zu verkündigen, auf die cantzel bringen lassen, sondern bey willkürlicher straffe sich desen gäntzlich enthalten sollen
Datierung: 1660
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin II 156
- Belegtext:
wir [Hzg.] berichtet worden, was maßen ... die auslauffende fuerstl. mandata, craiß- auch kriegs-ausschreiben, so doch nur an den statt magistrat jeden orths gerichtet, und lauter
politica in sich begreiffen, dannoch auf den canzeln nach verrichter predigt denen gemeinden vorgelesen und publicirt worden seye, welches wir aber abgethan, und kuenfftig unsere
auslauffende fuerstl. rescripta, welche keine religions- oder kirchensachen, sondern lauter politica auch malefizische casus concerniren, auf dem rathhauß oder andern hierzu bequemliche orth, denen unterthanen publicirt ... wissen wollen
Datierung: 1707
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 540
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- Belegtext:
nachdem ... die gewohnheit eingeschlichen, daß ohne unterschied alle ... das policeywesen, und andere profan-sachen concernirende edicta, mandata und verordnungen von denen cantzeln
abgelesen [werden] ... haben wir [König] ... resolviret, daß dergleichen edicta ... ausser, wann selbige ecclesiastica, kirchen-sachen, und dergleichen concerniren,
von der cantzel fernerhin nicht abgelesen, sondern in denen staedten die buergerschafft zu rath-hause convociret, und ihnen das edictum daselbst oeffentlich publiciret ... auf denen doerffern aber
die gemeinden nach vollendeter predigt ... das edictum oder verordnung von dem kuester nach gelegenheit der zeit und witterung ... auf dem kirch-hof, sonsten aber in der kirchen vorgelesen und publiciret,
folglich auch an der kirch thueren ... angeschlagen werden solle
Datierung: 1711
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 447
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- Datierung: 1716
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 526
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- Belegtext:
es sollen ... keine andere edicta patente und verordnungen von den cantzeln abgelesen ... werden, alß diejenige auf deren contravention eine lebens straffe gesetzet ist, im gleichen
die so kirchen sachen, und was dem anhaengig, concerniren ... die iustitz und policey edicta ... sollen nicht von den cantzeln ... publiciret werden
Datierung: 1724
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 549
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- Belegtext:
mißfaellig hinterbracht worden, wie ... den text gar nicht applicable dinge, besonders staats- policey- und regierungs- auch wohl gar cameral-sachen auf die cantzel gebracht ...
wir [Hzg.] aber solcherley ungebuehr, und unfuegliche seltsamkeiten generaliter nicht mehr gestatten wollen
Datierung: 1725
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 521
- Belegtext:
weltliche haendel sollen nicht auf der cantzel verkuendiget werden
Datierung: 1737
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Moser,CJEvEccl. I 312 Marg.
- Belegtext:
[befehlen allen Freiweibeln u. Amtmännern, in Zukunft nur solche] mandat und befelche mehr von canzlen publiciren zu laßen, [in denen dies]
mit ausgedrukten worten befohlen wird; [dies, weil] einicher orten in den kirchspihlen und landgerichten nicht allein bloße avisschreiben, wie das ferien-mandat, sonder auch sogar
die signalements und andere dergleichen sachen von canzlen publiciert werden
Datierung: 1771
Fundstelle: BernStR. V 331
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- Belegtext:
verbot allerhand geringfuegige nachrichten von den kanzeln zu verkuendigen ... da dem vernehmen nach unsers [hzgl.] hiebevorigen generalen verbots ungeachtet,
in einigen kirchen sowohl in staedten als auf dem lande die ehrnprediger auf privatbegehren allerhand geringfuegige nachrichten von kauf und verkauf - auctionshaltung und dergleichen, nach der predigt
von den kanzeln gemeinkuendig machen, wodurch die andachten unterbrochen und die gemuether der zuhoerer in gedanken ... zerstreuet werden; so befehlen wir ..., daß dergleichen anzeigen von den kanzeln
gänzlich wegbleiben sollen, wiederum ernstlich in erinnerung zu bringen, und wann ihr dennoch dergleichen unfug kuenftig erfahren solltet, fiscali consistorii davon nachricht zugehen zu lassen
Datierung: 1776
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin II 202
- Belegtext:
sollen rescripta, welche keine religions- oder kirchensachen, sondern blos politische und malefizische gegenstaende betreffen, nicht von den kanzeln, sondern auf dem rathhaus,
oder andern ... orten den unterthanen bekannt gemacht, auch ... an den rathhaeusern angeschlagen werden
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 124
- Belegtext:
es ist sonderbar und anstoeßig, daß von den kanzeln in Holst. ... sogar verboolungen auktions und gildeanzeigen verlesen werden
Datierung: 1800
Fundstelle: Schütze,HolstId. II 222
- Belegtext:
auf euren [k. ober-amt] anfrags-bericht ... in betreff der verkuendigung der, in dem staats- und regierungs-blatt enthaltenen verordnungen ..., welche sich zur allgemeinen bekanntmachung eignen, geben
wir [k. ober reg. regim. depart.] euch ... zu erkennen: daß wir anstand nehmen, diese verkuendung ohne unterschied durch die pfarrer auf der canzel vornehmen zulassen, sondern
es bei der bisherigen gesezlichen vorschrift belassen, nach welcher diese verkundigungsart nur bei den, in religions- und kirchen-sachen ergehenden verordnungen, oder auch in solchen faellen statt findet,
bei denen es ausnahmsweise besonders befohlen wird
Datierung: 1807
Fundstelle: Knapp,RepWürt. II 366
- Belegtext:
die verkuendigung der landesherrlichen oder obrigkeitlichen verordnungen von den kanzeln dulden wir [großherzog] nur in so weit in unsern landen, als ihr gegenstand unmittelbar bezug auf religion und sitten hat
Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. II 9
- Belegtext:
da die bekanntmachung der landesherrlichen verordnungen durch die gesetzsammlung auf eine sichere und zureichende art bewirkt wird, so finde ich die publikation derselben von den kanzeln
durch die geistlichkeit völlig überflüssig und will daher auf ihren antrag ... die geistlichkeit von gedachter publikation ... entbinden
Datierung: 1811
E. Hubrich, Die Entwicklung der Gesetzespublikation in Preußen (1918) 31
- Belegtext:
verkuendigungen von gegenstaenden, welche die religion und kirche nicht beruehren, gehoeren ... nicht auf die kanzel
Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 63
- Belegtext:
in mehren parochien der evangelischen glaubensgenossen sind bisher gegenstaende, welche der kirche ganz fremd sind, wie z.b. bekanntmachungen bevorstehender subhastationen und auctionen, aufforderungen
zu berichtigung gutsherrlicher und anderer gefaelle, von den kanzeln verkuendigt worden. da der zweck des oeffentlichen gottesdienstes verlangt, von demselben alles zu entfernen,
was ihm fremd ist und in den kreislanden schon die kirchenordnung vom jahre 1580. art. III. no. 9. es den kirchendienern zur pflicht macht, in den kirchengebaeuden weltliche sachen nicht zu verkuendigen,
so werden die evangelischen geistlichen in dem gesammten koenigreich hierdurch angewiesen, fuerohin dergleichen verkuendigungen nicht kirchlicher angelegenheiten von den kanzeln ganz zu unterlassen
Datierung: 1835
Fundstelle: CSachsKirchO. 370
- Fundstelle: BaselRQ. II 348 Anm. 44
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- Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 283
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Kanzel (A IX)
Erklärung:
Ort zur Abhaltung des Kanzelgerichts.
- Belegtext:
es sol och der ... herr N. [Rektor] ... keinen siner untertanen ze Wangen in der kilhoeri me laden und bannen; er sol reht von in nemen in der kilchen vor den undertan am cantzel, es waer den solich sachen, die einem bischof zu gehoerent und och im nit ein gemein reht widervaren weltint lassen an dem cantzel
Datierung: 1328
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
H. Eichenberger, Der Zehnt im Gebiet der Grafschaft Baden ... (Diss. jur. Zürich 1949) 52 Anm. 170
- Belegtext:
wer och, dz jm [kilchherr] deheiner sinen zechenden oder zins nit recht geby, von dem sol er ein recht nemen an dem kantzel vnd sol in nit laden gen Costanz
Datierung: 1334
Fundstelle: BeroMünsterUB. 225
- Belegtext:
will der pfarher der heiligen gut oder sein seelgereide ingewinnen, das man ime nit will gern geben, der soll die unterpfand, in welichem gericht sie gelegen seind, an seiner canzeln
uffziehen zu dreien vierzehen tagen und zu jedem uffziehen da verfallet ie das gut zu petten zehen schillmg heller ohn geverde; der seind zwa zahle des pfarhers und das dritte theil der kürchengeschworn
und soll keiner an dem andern ablasen ohne geverde und was guttes er uffziehet drey werbe, da fallent dreyssig schilling heller von und nit mehr. zu dem vierten mahl soll der pfarher die underpfanne uffziehen
an seinen canzeln; da verfallet keine peen mehr und soll sprechen zu seinen kürchgeschworn: es ist heut mein viertes uffziehen; ich frage euch uff eweren eyd, wie ich dazu solle thun, das dem heiligen
und mir recht geschehe und denen, der gutt ich hie zu meinen canzelen uffhabe gezogen, kein unrecht; und was darvon gefallen sey, so sollen sie ime sprechen die poene. dreissig schilling heller ist die
poen ungnade; und sollent ihr zween oder drey mitgehen zu dem schultheissen des gerichts, da die underpfand innenligend und soll der pfarher sprechen: lieber schultheiss! ich habe mein underpfand uffgezogen zu meiner canzeln als ein recht ist
Datierung: 1352
Region/Autor/Textsorte:
Rheinpfalz
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 173
- Belegtext:
vnser kilcher ... die offnen ebrecher am kanzel für har nimpt mit vnserm rat ..., wele er ... also fürhar nimpt vnd die sich nit bessern noch sezen mit dem kilcherren vnd davon
stant, der sol all wuchen 1 (pfund) ze buos gen vnd verfallen sin vntz er dauon gar gestot, vnd die frow, so also ouch wirt harfür genon, sol ouch 1 (pfund) alle wuchen gen oder von vnser statt zien
Datierung: 1419
Fundstelle: Segesser,LuzernRG. II 687 Anm. 3
- Belegtext:
ich H.T., lütpriester ze Eschibach, bekenn und tuon kunt, das ich ze Eschibach in der kilchen am kanzel offenlich ze gericht sas
Datierung: 1425
Fundstelle: SchweizId. VI 359
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
giebt er [d. Pflichtige] die lësgarbe nicht werschaft, so mag der kirchherr am nechsten suntag oder fyrtag die garben stellen für den kantzell vnd den richter
vnd fürsprechen darzu füren vnd was dieselben heißent, dem sollen sie nachfolgen
Datierung: 1484 oder früher
Fundstelle: Segesser,LuzernRG. I 479 Anm. 2
- Belegtext:
diesen ... eyt sol eyn yeder kirchengesworn, so er kirchengesworn [im send] ist worden, sweren und ein pferrer sol zuvor truwe von ym nemen darnach ym den eyt an der kanzeln staben
Datierung: 1488
Region/Autor/Textsorte:
Speyer
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 172
- Belegtext:
montag nach sant Johans Bapt. tag anno domini mo cccco lxxxiiio hant die gesworne von M. iren oberhoff hie gesucht und ansprach ... bracht, wie her H. ... P.K's erben ... gutt wegen for 2 malter
korngult angelangt hat in der canzeln zu M. mit clagen
Datierung: 2. Hälfte 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Rheinhessen
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 149
- Belegtext:
ob dem pherner oder der kirchenmeister noit ist zu clagen an der kanzelen, so ist die erst clag 3 1/2 schillinge heller, die ander 7 schillinge heller, die dritt 14 schillinge heller, die insatzunge 28 schillinge heller
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Hunsrück
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 162
- Belegtext:
soll ein kilchherr versprechen ..., so er kilcherr wird, enkeinen vndertanen nit zu trengen ... mit dem rechten, den vor dem kantzel oder vor einem vogt vnd den fünfzechnen
Datierung: 1500
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: GrW. IV 379
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- Belegtext:
wannie [d. kirspelsman ... nit erscheinet und vor dem wiesthumb sein siendrecht nit bezalt] ... so sall der pastor denselbigen offenlich uf der canzel ausruffen und in den bahn thun
Datierung: 1600
Region/Autor/Textsorte:
Trier
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 234
- Belegtext:
wirdet durch die bevelhaber in Hessen den pfarhern verbotten, kein prozess andrist dan uff der canzelln durch die botten anzunemen, damit die selben botten offentlich von den zitirten ... personen erkant ... wirden
Datierung: oJ. [1521?]
Fundstelle: Happe,GeistlRecht 124
Kanzel (A X)
Erklärung:
Verschiedenes.
Kanzel (A X 1)
Erklärung:
Schiedsurteil an der Kanzel durch den Pfarrer.
- Belegtext:
[Wernher von Eppingen, lútpriester ze Steig, urkundet, dass] in der messe, da ich mit der mess wat stuond als ein geistlicher richter miner parrochie, an
der kanzel [3 ehrbare Männer der Parochie vor ihn kamen und mit Fürsprechen darüber um Urteil baten, ob ein von zwei Dritteln der Untertanen gefaßter Beschluß über
Dinge, deren Kosten alle Untertanen zu tragen haben, für das andere Drittel verbindlich sei] do wart gemeinlich erkennet bi dem eide mit gevallener urteile, daz der dritteteil des nit mochti abstan und wart von nieman wiederret
Datierung: 1353
Fundstelle: FRBern. VIII 8
Kanzel (A X 2)
Erklärung:
Verpflichtung des Pfarrers seitens weltlicher Behörden Bann-, 1Lade-
und Mahnbriefe nur an offener Kanzel vor der versammelten Gemeinde anzunehmen.
Sachhinweis:
Gaster 249f.; Happe,GeistlRecht 84.
- Belegtext:
enkein priester in vnserm land enkein ladebrief noch banbrief von niemen nemen noch empfachen sol dann an offennem kantzel, so die kilchgenossen in der kilchen syen
Datierung: 1387
Fundstelle: GlarusUrkS. I 310
- Belegtext:
unser kilchher sol ... kein ladbrief, manbrief noch banbrief ufnemen noch empfachen, denn offenlich an der chanzel, doch mit dem gedingen, das wir in darumb verantworten und versprechen
sollend gen sinen obern, das er darumb on straf belyb
Datierung: 1487
Fundstelle: GasterLsch. 415
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- Belegtext:
haben wir [venner und gemein landtlut] dem genanntten kilchherren behalten in sinem eyd, was er mit recht einem bischof ze tuend wer, so wir in gewonheit haben, nach ze gend, besu'nder kein brief ze
enpfachen, so benn oder ladung inn hettin, denn an offennem kantzel an einem sunnentag zuo der fron meß; darumb wir ouch gelopt hand, für ze stan, ob in jeman darumb rechtvertigen weltt
Datierung: 1487
Fundstelle: SaanenLschStat. 110
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- Datierung: 1507
Fundstelle: Gaster 250
- Belegtext:
es soll kein priester in unserm land weder ladbrief nach banbrief empfachen, dann allein an offner canzlen und an einem suntag, so die kilchgnossen bieinandern zuo der kilchen versamlet sind
Datierung: 1564
Fundstelle: GasterLsch. 73
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
soll ein pfarher keni [!] ladbrief, manbrief noch banbrief ufnämen noch empfahen, dann offendlich an der kanzlen
Datierung: oJ. [17. Jh.]
Fundstelle: GasterLsch. 449
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Kanzel (A X 3)
Erklärung:
Ort zum öffentlichen Widerruf von Beleidigungen.
- Belegtext:
widersprache getan auf drei kanzeln
Datierung: 1405
Fundstelle: Gudian,IngelhR. 295
- Belegtext:
wan einer an eim gehegeten gericht ein meineidigen boswicht heißt und sprichet, er woll es uff in wisen: mag er der wisung nit gethuen, so sol er im ein widderspruoch uff der kantzel
thuon und sol sich selber in das muele slahen
Datierung: um 1411
Fundstelle: Mergentheim 139
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- Belegtext:
ob jemand ... dem andern hinderrucks und mit verdachtem müt soelich schaeltwort zuredte, die im sin seel, eere und guten lumbden, lyb und gut berüren, mag dann der cleger sölichs mit dryen erbern unversprochnen
personen fürbringen und kundtlich machen, das solich wort also ergangen syen, so soll alldann der oder die person, so also erwyst wirt, schuldig sin, den oder die person, dero zugredt wäre, zu entschlachen
in dryen kilchen offenlich am cantzel
Datierung: 1454
Fundstelle: Niedersimmental 50
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- Datierung: 1494
Fundstelle: Niedersimmental 62
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- Belegtext:
wer eim zuoredt und es nit mag uf ein bringen, der soll an die kanzlen gan, wenn der priester darab gat, und ein widerruof tuon
Region/Autor/Textsorte:
SchwyzLB.
Fundstelle: SchweizId. III 378
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Kanzel (A X 4)
Erklärung:
Ort des Bürgermeisterwechsels.
- Belegtext:
beyde herren burgermeistere [der abgehende u. der neuerwehlte], die vier herren statt haltere, die vier schreibere, der großweibel, und rathschreiber gehen auf die canzel ... der
vordere substitut [stehet] in die canzel, und lieset ... den pensionen-brief mit auslassung des geschwornen briefs, und der fundamental-sazungen ... der stattschreiber stehet in die kanzel, und lieset der ganzen gemeinde den eyd vor
[v.Moos], Astron.-Polit.-Histor. u. Kirchl. Calender f. Zürich II (1775) 161f.
Kanzel (B)
Erklärung:
für Kirche bzw. Theologie gebraucht.
- Belegtext:
[Inschrift e. Bechers:] doppelte kraft hat die kanzel, mit welcher das rathaus geeint ist, doppelte kraft hat der rath, welchem die kanzel sich eint
Datierung: 1619
Fundstelle: v.Liebenau,GasthofwSchweiz 241
- Belegtext:
muetter ihre leibesfrucht, noch ehe sie ans licht gekommen, der kanzel weihen
Datierung: 1750
J.Chr. Gottsched, Ausführl. Redekunst4 99
- Belegtext:
auf die canzel studiren
Fundstelle: DWB. V 177
- Fundstelle: SchweizId. III 377f.
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Fundstelle: TrübnerWB. IV 93
Kanzel (C)
Erklärung:
für Kirchenvermögen bzw. das damit verbundene Predigtamt gebraucht.
vgl.
Altarpfründe,
Kanzelkapital,
Kirchenfabrik,
Kirch(en)gut,
Kirchenpfründe,
Pfarrpfründe.
- Belegtext:
ist recht, daz ein kilchherr sol zinss vnd zenden von dem kantzel zien
Datierung: 1500
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: GrW. IV 379
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- Belegtext:
hat Z.B. ao. 1620 von der kirchen zu T. 35 schock märckisch geliehen und hernach an den pfarrer J.M. gezahlet, neben allen zinsen. wofern solche gelder auch zum lehn s. crucis gehöreten, muß der pfarrer
capital und zinsen restituiren. sollte aber der pfarrer erweisen können, daß solche gelder zur cantzel in T. gehörig wären, und dem pfarrer die zinsen davon gebühreten, alßdann
behielte er nicht allein die zinsen, sondern er möchte auch das capital noch länger an sich behalten
Datierung: 1635
Fundstelle: CöllnKons. 489
- Belegtext:
[aus: confirmation, verbesserter pfarr- und schul-besoldung in Roßwein:] wir wolten aus bischoeflicher macht gestatten, daß diejenigen eilf silber-schocke,
oder 33 alte schocke, so seithero dem lehen der beyden altaere s. Andreæ und Barbaræ, und dem altare s. Elisabeth, in der stadt-kirche zu R. gelegen, zugestanden, dergestalt vertheilet wuerden, daß
20. alte schock die cantzel oder prediger, und die uebrigen 13. alten schocke die schule oder rector der schueler empfinge
Datierung: 1721
Fundstelle: Knauth,Altenzella IV 181
Kanzel (D)
Erklärung:
übertragen Lehrstuhl an einer Universität.
Wort danach: Kanzelarbeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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