Wort davor: Kanzelgericht

Kanzelherr

Kanzelherr (I)
Erklärung: Träger der Sendgerichtsbarkeit (Sendherr).
vgl. Kanzelgericht.
Sachhinweis: A.M. Koeniger, D. Sendgerichte in Deutschland I (1907) 80-102.

Kanzelherr (II)
Erklärung: "derjenige Pfarrgeselle, der als Vertreter des Pfarrers die gemeinsamen gottesdienstlichen Übungen der Gesellen und Kapläne im Chor zu leiten und so die Aufsicht über den Chor überhaupt zu führen hat, oder ... derjenige Geselle, den der Pfarrer ein- für allemal mit den Geschäften beauftragt hat, die von der Kanzel aus vorgenommen werden, also Predigt ebenso wie Verkündigung" (SchwäbWB. IV 198).

Wort danach: Kanzelhut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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