Wort davor: Kanzelfreiung
Kanzelgebühr
Erklärung:
Abgabe einer Kirchengemeinde an ihren durchreisenden Bischof.
vgl.
Gebühr (II 3).
- Belegtext:
es solle keinen, durch sein geistliches gebieth reisenden bischof erlaubet seyn, mehr von einer kirchen anzunehmen, als sein canzelgebuehr, nemblich zwey solidos, welches vielleicht in unserer muenz zwey thaler betragen mag
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 42
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Wort danach: Kanzelgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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