Kanzelbrief
Erklärung:
Vereinbarung zwischen Kirchherr und Kirchgenossen
über Zuständigkeit(en) des Kanzelgerichts.
Sachhinweis:
SchweizId. V 460.
Wort danach: Kanzelbüchlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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