Wort davor: Kantor(en)stelle
Kantor(s)witwe
Erklärung:
Witwe eines Kantors (D).
vgl.
Kantorin (II),
Kantorsche.
- Belegtext:
an halbjähriger besoldung der cantorwittwe P. und an devgl. dem / cantor E. daselbst 140 [Rt.]
Datierung: um 1780
Fundstelle: Sachs,BerlinMusikg. 284
- Belegtext:
einer cantorswittwe einen curator generalis bestaettigt
Datierung: 1819
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 2 S. 518 Anm. 21
Wort danach: Kantostück
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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