Wort davor: Kantorposten
Kantorprobe
Erklärung:
Musikprobe für die von Kirche und städtischem Rat ausgewählten Bewerber um eine Kantorenstelle.
vgl.
Kantor (D III 2).
- Belegtext:
wir endesunterschriebenen / verpflichteter kunstpfeifer ... verpflichteter organist / attestieren hiermit auf pflicht und gewißen, daß der candidat R. bey seiner kantor-probe,
sowohl im takt schlagen, als auch im pausieren schlecht bestanden
Datierung: 1776
Region/Autor/Textsorte:
Luckau
Fundstelle: NdLausMitt. 14 (1920) 95
- Belegtext:
[e. Bewerber wurde zur Zurückziehung s. Bewerbung nur bewogen,] weil er zur haltung der für jenen fall decretirten cantor-probe nicht füglich sich entschließen konnte
Datierung: 1813
Fundstelle: Held,DresdKantorat 374
Wort danach: Kantorrock
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten