Wort davor: Kantorist
Kantorlehen
Erklärung:
die einem Kantor verliehene Nutzung eines Grundstücks.
Sachhinweis:
HadelnWB. II 326.
- Belegtext:
H. und S. die Preisinger ... freien die schwaige zu Weychs ... und die drei dabei gelegenen tagw. wiesmahd in dem Pussenwang, die Ch. von P., B. z. l., und ihr sohn Hans als canter leich
von P. von ... V. gekauft haben und nun zu einer ewigen messe geben wollen von der lehenschaft
Datierung: 1400
Landshuter UB., bearb. v. Th. Herzog II (1963) 671
Wort danach: Kantorleiche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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