Wort davor: Kantorist

Kantorlehen
Erklärung: die einem Kantor verliehene Nutzung eines Grundstücks.
Sachhinweis: HadelnWB. II 326.

Wort danach: Kantorleiche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten