Wort davor: Kantorisse
Kantorist
Kantorist (I)
Erklärung:
wohl Sänger.
vgl.
Kantoreischüler.
Wortbildungshinweis: zu
Kantorei (D).
- Belegtext:
der kirchliche wohlstand erfordert ...2) sorge fuer zweckmaeßigkeit in den kirchlichen oder gottesdienstlichen gebraeuchen. gute bildung der prediger zur kirchlichen beredsamkeit, und cantoristen
und der organisten zum dahin gehoerigen musikalischen geschmack
Fundstelle: GöttingenMag. 1 (1792) 399
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Kantorist (II)
Erklärung:
aktives Mitglied, Sänger einer Kantorei (E).
vgl.
Kantoreimembrum.
- Belegtext:
"zunächst wurden die kantoristen von d. Zentrale Wittenberg aus mit geeigneten Gesängen versorgt"
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Werner,GKantorei. 12
[weitere Angaben: urk.?]
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Werner,GKantorei. 20
- Belegtext:
[die v. der Bürgerschaft erhobene Klage,] daß bei dem leichensingen keine kantoristen da wären, [veranlaßte d. Kantorei zu d. Beschluß, zwei
bis drei Adiuvanten zu besolden, die d. Begräbnisgesang zu unterstützen hatten]
Datierung: 1702
Region/Autor/Textsorte:
Leisnig bei Leipzig
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 402
- Belegtext:
sollen die cantoristen sowohl bey dem öffentlichen gottesdienste an sonn- und festtagen gleich nach dem einlauten, als auch bey brautmessen und leichenbegängnissen bey 6 dn. straffe
zur rechten zeit sich einfinden und nicht allein der figuralmusic, sondern auch dem choral von anfang bis zu ende desselben in der amts- und vesperpredigt beywohnen und mitsingen, auch solches bey leichen
conducten, und braut-messen nicht anders halten
Datierung: 1740
Region/Autor/Textsorte:
Großenhain bei Dresden
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 459
Wort danach: Kantorlehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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