Wort davor: Kantorshäuslein
Kantor(s)hof
Kantor(s)hof (I)
Erklärung:
zu einer Kantorei gehörender Hof (IV 1).
- Belegtext:
des klagenden cantoris Ph.W. interponirte appelation wegen des ... cantor-hoffes wird ... verworffen, und es bey der ... vom rath zu Cölln gemachten verordnung, daß ... das höffchen
qvaestionis ein gemeiner schuhlhoff sey, gelaßen
Datierung: 1691
Fundstelle: CöllnKons. 70
Kantor(s)hof (II)
Erklärung:
wohl Bezeichnung für die Wohnung eines Kantors.
vgl.
Kantoreihaus.
- Belegtext:
die kleine linie vom dem graben bei cantoris hoff (d.h. wo der graben in die Schlei einmündet) bis an die häuser bey der schiffbrücken wird ... ohne zweyfel einige fortification gehabt haben
Datierung: 1578?
A. Sach, Gesch. d. Stadt Schleswig nach urk. Ouellen (1875) 48
[weitere Angaben: ein Wort?]
Wort danach: Kantorin
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