Wort davor: Kantoreiverwandte
Kantor(en)geld
Kantor(en)geld (I)
Erklärung:
Geld, das Kantoren (A) in einer Stiftskirche für ihren Gesang erhalten.
- Belegtext:
es dünke ihnen [d. Kaplänen] unbillig, das hr. organist in fällen, wo derselbe für das orgelschlagen besonders bezahlt werde, auch noch das kantorengeld mit ihnen zu teilen habe
Datierung: 1825
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 100 (1947) 137
Kantor(en)geld (II)
Erklärung:
Teil des Einkommens eines Kantors (D), der von der Stadt getragen wird.
vgl.
Kantor (D VI).
- Belegtext:
"sein jährliches Gesamteinkommen gab H. 1734 mit 150-160 Reichstalern an. Davon wurden 25 Reichstaler von der Stadt unter dem Namen des kantorgeldes bezahlt"
Fundstelle: JbOldenb. 52/53 (1952/53) 23
Wort danach: Kantorshäuslein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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