Wort davor: Kantoreiverwandte

Kantor(en)geld

Kantor(en)geld (I)
Erklärung: Geld, das Kantoren (A) in einer Stiftskirche für ihren Gesang erhalten.

Kantor(en)geld (II)
Erklärung: Teil des Einkommens eines Kantors (D), der von der Stadt getragen wird.
vgl. Kantor (D VI).

Wort danach: Kantorshäuslein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten