Wort davor: Kantoreimahlzeit
Kantoreimembrum
Erklärung:
Mitglied einer Kantorei (E).
vgl.
Kantor (A IV),
Kantor (E II),
Kantorei (E III),
Kantoreigesellschaft (A II),
Kantoreimitglied,
Kantoreiverwandte (III),
Kantorist (II).
- Belegtext:
auff dem chor ... die cantoreymembra sollen sich nicht zancken, oder mit dem schul-meister aufflegen, noch mit zancksüchtigen und spitzigen worten unruhe verursachen
Datierung: 1677
Region/Autor/Textsorte:
Hartha bei Leipzig
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 256
- Belegtext:
die zeit wenn alle und jede cantorey membra bey dem convivio erscheinen sollen, ist früh puncto 9 uhr
Datierung: 1745
Region/Autor/Textsorte:
Dahlen bei Leipzig
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 424
- Belegtext:
[zu d. Vorstand d. Waldheimer Kantorei gehören:] rathspersonen, so sie cantorei-membra sind
Datierung: 1769
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 386
- Belegtext:
jedes kantorey-membrum soll sich zum chore halten ..., welcher aber, er sey musicus oder nur adstante, in vier wochen nicht auf dem chor sich einfindet, soll 4 gr., und wenn er
ein viertel jahr sich nicht auf selbigem befindet, 12 gr. strafe erlegen
Datierung: 1769
Region/Autor/Textsorte:
Waldheim bei Leipzig
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 395
- Belegtext:
montags nach dem isten post Trinitatis um 11 uhr vor mittage versammeln sich [aus Anlaß e. Kantoreikonviviums] alle cantorey-membra in schwarzer kleidung und mänteln, und denen es zustehet, in degen
Datierung: 1769
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 423
Wort danach: Kantoreimitglied
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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