Wort davor: Kantoreikonviviumstag
Kantoreilade
Erklärung:
Lade zur Aufbewahrung der Kantoreigelder (II), der Statuten und dergleichen.
vgl.
Kantorei (E VI).
- Belegtext:
wenn braut und bräutigam figurieren lassen ..., muß der cantor die astanten bestellen. [die hierfür zu entrichtende Gebühr v. 12 gr. floß in die] kantoreilade
Datierung: 1574
Region/Autor/Textsorte:
Eilenburg bei Leipzig
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 135
- Belegtext:
wann ... die adiuvanten neben den schuldienern zu denen vom adel vffs landt zu wirdtschafften oder sonsten erfordert, oder auch ... fremdte herrschaft ... ansingen, vndt daruon eine verehrung bekommen
..., soll dieselbe ... in vier theile getheilet werden. daruon soll der cantor mit den knaben den einen teill, die fiedler vndt geiger ... den andern teil haben ... der 3. teil soll in die cantoreyladen
gegeben vndt den vorstehern vberantwortet werden
Datierung: 1595
Region/Autor/Textsorte:
Strehla bei Dresden
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 197 Anm. 1
- Belegtext:
so haben die schuldiener ... so sie mit den knaben bey den bürgern gesamlett, der cantorey ein gutt schock verehret, ... doch mit dem bescheidt, weil man ohne adiuvanten nichts fügliches singen kann,
das derselben einer oder zween ... mitgehen vndt mitsingen helffen sollen, denen dann ihre, ohne beschwerung, vndt abgang der schuldiener accidentien aus der cantoreyladen erstattet ... werden
Datierung: 1595
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 197 Anm. 2
- Region/Autor/Textsorte:
Chemnitz
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 148
Wort danach: Kantoreileiche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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