Wort davor: Kantoreigeld
Kantoreigesellschaft
Kantoreigesellschaft (A)
Erklärung:
wie Kantorei (E).
Kantoreigesellschaft (A I)
Erklärung:
zum Begriff.
- Belegtext:
cantorey-gesellschafft. ist eine miscirte societaet, theils zur kirche, theils zur schule gehoerig, und mit vielen privat-personen unterschiedlichen standes und profeßion vermenget, fast dem alten kalande gleich
Datierung: 1721
Region/Autor/Textsorte:
Roßwein bei Leipzig
Fundstelle: Knauth,Altenzella III 200
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- Belegtext:
zu haltung und ausfuehrung dieser kirchenmusik bestehen ... besondre vereine von mitgliedern der gemeinde unter dem nahmen cantorey- oder choradjuvanten-gesellschaften
Datierung: 1825
Fundstelle: Weber,SachsKR. II 1 S. 84
- Belegtext:
[königliche regierung. abtheilung für das kirchen- und schulwesen ist] aufmerksam auf die ... beschaffenheit und nötige verbeßerung einiger kantorei-gesellschaften
gemacht worden und nehmen daher veranlaßung, ew. hochwürden [alle Superintendenten d. ehemal. sächs. Lande d. damaligen Preußen] aufzufordern, sich von dem zustande, den gesetzen
und den verrichtungen der kantoreigesellschaften zu ... unterrichten und gutachtliche bemerkungen über deren zweck- und zeitgemäße verbeßerung hinzuzufügen. wir betrachten die kantorei-gesellschaften
als freiwillige gesang-vereine unter gesetzen zu kirchlichen zwecken
Datierung: 1827
Fundstelle: Werner,GKantorei. 72
Kantoreigesellschaft (A II)
Erklärung:
Gründung; Statuten mit genauer Regelung des Vereinslebens; Vorstand, Mitglieder.
vgl.
Kantoreimembrum,
Kantoreiordnung (II).
- Belegtext:
welcher bey dieser cantorey-gesellschafft als adjuvant zu seyn verlanget, sol alsbald 6. dn. einschreibegeld in die lade einlegen
Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Roßwein bei Leipzig
Fundstelle: Knauth,Altenzella VIII 422
- Belegtext:
soll der organist auf dem instrument der cantoreygesellschaft und eingeladenen gästen sich gebrauchen lassen, dafür er seiner jährlichen einlage befreyet seyn soll
Datierung: 1595
Region/Autor/Textsorte:
Mittweida bei Chemnitz
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 145 Anm. 6
- Belegtext:
es hat diese löbl. cantoreygesellschafft schon lange zeith im pabstumb gestanden, nachdem aber bey vorgegangener reformation selbige ... zergangen, die schul allhier aber mann
allzu schwach befunden, die sontage und feste aus mangelung der knaben figural zu celebriren, als ist solche Johannes Baptistae des 1551. jahres de novo wiederumb auffgerichtet [worden]
Datierung: 1694
Region/Autor/Textsorte:
Großenhain bei Leipzig
Fundstelle: Rautenstrauch,Kaland. 34
- Belegtext:
primarius autor der a. 1567. ... errichteten, und mit gewissen legibus befestigten cantorey-gesellschafft
Datierung: 1721
Region/Autor/Textsorte:
Roßwein bei Leipzig
Fundstelle: Knauth,Altenzella III 186
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
soll derienige, welcher in die hiesige cantoreygesellschaft recipiret wird, sein domicilium allhier haben, und vor der reception von seiner wissenschaft und geschicklichkeit in
der vokal- oder instrumentalmusik, oder in beiden in gegenwart derer herren inspectorum eine tüchtige probe ... ablegen, und wenn derselbige nach abgelegter probe gut bestanden, er ... gegen erlegung
eines thlr. pro accessu ... eingeschrieben ... werden
Datierung: 1740
Region/Autor/Textsorte:
Großenhain bei Dresden
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 459
- Belegtext:
ordnung und leges der kantoreygesellschaft zu Hartha [b. Leipzig] bey errichtung einer begräbniskasse
Datierung: 1767
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 378 Anm. 2
- Belegtext:
wer in diese cantorey-gesellschaft aufgenommen zu werden begehret, muss sich ... bei dem geistlichen, inspector und denen senioribus melden und zahlet zuerst pro expectantia 1
thaler und 2 gr. für das exemplar der legum, und wenn er recipiret wird, giebt er, wenn er diaconus, rector oder cantor allhier ist, 2 thaler; wenn er eines membri sohn ist, und figuraliter singen oder
spielen kann, auch zwey thaler; wenn er nicht eines membri sohn ist, und nicht figuraliter singen oder spielen kann, sieben thaler; wenn er sowohl dieses nicht kann, auch nicht eines membri sohn ist,
zehen thaler; und soll allezeit der, welcher vocal- oder instrumentalmusik versteht, dem adstanten, und eines membri sohn einem frembden vorgezogen werden. ehe einer recipiret wird, muss er, so er ein
musicus ist, vor der societät im singen oder spielen eine probe ablegen, welche ihm der herr inspector aufgiebt
Datierung: 1769
Region/Autor/Textsorte:
Waldheim bei Leipzig
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 383
- Belegtext:
übers. der teils nach confirm. gesetzen, teils nach gefaßten beschlüssen und angenommenen observanzen dermalen bestehenden verfassung der großen cantoreygesellschaft zu Colditz
Datierung: 1819
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 2 Anm. 4 zu 1
- Belegtext:
statuten, die cantorey gesellschaften betreffend ... ordentliche mitglieder der cantorey gesellschaften sind 1.) cantoren und organisten des orts, 2.) die der musik und insbesondere
des gesanges kundigen schullehrer des orts, 3.) der stadtmusikus, 4.) sachkundige liebhaber, welche sich freiwillig anschließen ... außerordentliche oder ehrenmitglieder sind diejenigen bürger oder einwohner
des ortes welche ohne kunstfertigkeit in musik und gesang zu besitzen, dem vereine beitreten wollen ... jede cantorey gesellschaft hat einen vorsteher oder director, einen cassirer und einen rendanten.
diese beamten werden von den activen mitgliedern gewählt auf so lange zeit und unter denjenigen bedingungen und formen, wie in den gesetzen jeder cantorei gesellschaft näher bestimmt seyn wird. sie bilden den vorstand
Datierung: 1828
Region/Autor/Textsorte:
preußische Provinz Sachsen
Fundstelle: Werner,GKantorei. 73
Kantoreigesellschaft (A III)
Erklärung:
Gerichtsstand.
- Belegtext:
die streitigkeiten wegen der an mehrern orten befindlichen cantorey-gesellschaften gehoeren saemmtlich vor die consistorien
Datierung: 1819
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 2 S. 562 Anm. 85
- Belegtext:
zu den gegenständen der ... zweyten classe von geistlichen justizsachen gehoeren ... die zweifel und streitigkeiten ueber solche rechtsverhaeltnisse, welche aus den von weltlichen personen zum behuf
kirchlicher zwecke uebernommenen dienstverrichtungen entspringen. hierdurch wird die competenz der geistlichen gerichtsbarkeit ueber kirchenvorsteher und kirchvaeter, nicht confirmirte kirchner und
organisten, calcanten, cymbeltraeger, mitglieder der hier und da noch bestehenden cantoreygesellschaften, ... begruendet, jedoch nicht weiter, als in den sothanes ihr amt und
kirchliche dienstleistungen unmittelbar betreffenden und daher ruehrenden rechtssachen und angelegenheiten
Datierung: 1819
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 2 S. 603
- Belegtext:
cantorey- oder choradjuvantengesellschaften ... unter der leitung und gerichtsbarkeit der geistlichen behoerde stehen
Datierung: 1825
Fundstelle: Weber,SachsKR. II 1 S. 84
[weitere Angaben: ebd. I 2, 565]
Kantoreigesellschaft (A IV)
Erklärung:
Zweck und Aufgaben.
vgl.
Kantor (D V 3).
- Belegtext:
anfänglich soll diese cantorey gesellschaft zu keinem andern ende fürgenommen ... seyn, denn gott dem allmächtigen zu ehren vnd zu beförderung vnd erhaltung des chori musici vnd
christlicher kirchen ceremonien mit figural gesang
Datierung: 1602
Fundstelle: MittChemnitz 10 (1899) 29
- Belegtext:
wir [Hzg.] haben der cantoreygesellschaft zu Bitterfeld [b. Halle], unb daß sie so wohl fest: als sontages in der kirchen bey verrichtung
des gottesdienstes mit der figural music auffwarten und die jugend hierzu mitt anleiten können, jährlichen drey faße bier steuerfrey bewilliget
Datierung: 1661
Fundstelle: Werner,GKantorei. 53 Anm. 2
- Belegtext:
die cantoreigesellschaft erinnert, dass auch bei einem generalfunere niemand vor der thür 3 lieder gesungen werden sollen als standespersonen
Datierung: 1690
Region/Autor/Textsorte:
Großenhain bei Dresden
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 193 Anm. 6
- Belegtext:
würde jemand aus der gesellschaft oder ihren angehörigen versterben, soll die cantorei gesellschaft eine motette vor des verstorbenen thür singen und ... denselben auf dem gottes-acker begleiten
Datierung: nach 1700
Region/Autor/Textsorte:
Werdau bei Chemnitz
Fundstelle: Vollhardt,GKantorSachsen 334
[weitere Angaben: wohl urk.]
- Belegtext:
wenn eine brautmesse von der cantoreygesellschaft zu singen begehret wird, so erleget ein frembder dafür 18 gr., oder giebt statt dessen eine brautsuppe ... wenn aber ein membrum
betrifft, soll es in seinem belieben stehen und zu einem mehrern nicht verbunden seyn
Datierung: 1718
Region/Autor/Textsorte:
Lausigk bei Dessau
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 399
- Belegtext:
was die versorgung der kirchenmusik betreffe, stehe ihm [Kantor] die kantoreygesellschaft schlecht bey. wenn an festtagen das kyrie musicieret würde, sey
selten jemand da und wenn vor hohen festtagen sonnabends ein tentamen von ihm angestellet würde, wollte auch niemand von der cantoreygesellschaft dabey erscheinen
Datierung: 1740
Region/Autor/Textsorte:
Mittweida bei Chemnitz
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 393f.
- Datierung: 1825
Fundstelle: Weber,SachsKR. II 1 S. 84
- Belegtext:
einzig wesentlicher zweck der cantorey gesellschaften ist den öffentlichen gottesdienst an den sonn- und festtagen durch ... chorgesang und ... instrumentalmusik zu unterstützen
... nebenzwecke, z.b. assistenz bei beerdigungen oder trauungen, errichtung von funeralkaßen für die mitglieder, ergötzlichkeiten und dergl. können geduldet werden, sofern sie den hauptzweck nicht stören
Datierung: 1828
Region/Autor/Textsorte:
preußische Provinz Sachsen
Fundstelle: Werner,GKantorei. 73
Kantoreigesellschaft (A V)
Erklärung:
Vermögen (Einnahmen; Zuwendungen).
vgl.
Kantorei (E V 1).
- Belegtext:
der rath und kirchenkasten jährl. auf lichtmess die cantoreigesellschaft mit einem geschenke zu verehren pflegt
Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Roßwein bei Leipzig
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 125 Anm. 4
- Datierung: 1655
Region/Autor/Textsorte:
Frankenberg bei Chemnitz
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 255
- Belegtext:
wir [Joh. Georg II., Hzg. v. Sachsen] haben der cantorey-gesellschaft zu Bitterfeld ... jährlichen drey faße bier steuerfrey bewilliget
Datierung: 1661
Fundstelle: Werner,GKantorei. 53 Anm. 2
- Belegtext:
denen cantorey-gesellschafften dasjenige, was ihnen hergebrachter massen an frey-bieren verordnet, bis dahin ... zu lassen, von neuen aber ... nichts zu gestatten
Datierung: 1691
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 1531
- Belegtext:
wenn eine brautmesse von der cantoreygesellschaft zu singen begehret wird, so erleget ein frembder dafür 18 gr., oder giebt statt dessen eine brautsuppe ... wenn aber ein membrum
betrifft, soll es in seinem belieben stehen und zu einem mehrern nicht verbunden seyn
Datierung: 1718
Region/Autor/Textsorte:
Lausigk bei Dessau
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 399
- Belegtext:
J.R. ... legirte anno 1660. einer loebl. cantorey-gesellschafft 50 fl.
Datierung: 1721
Region/Autor/Textsorte:
Roßwein bei Leipzig
Fundstelle: Knauth,Altenzella III 176
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
nachdem wir [Frdr. Aug. Kurf. v. Sachsen] auf unserer steuer-ober-einnahme erstatteten ... bericht ... geschehen lassen koennen, daß denen bey specificirten cantorey-gesellschaften
das, jeden orts ausgesetzte trank-steuer-beneficium noch ferner ... gereichet werden moege
Datierung: 1740
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 199
- Datierung: 1740
Region/Autor/Textsorte:
Könnern bei Halle
Fundstelle: Werner,Kirchenmusik 37
Kantoreigesellschaft (A VI)
Erklärung:
Festlichkeit des Kantorbiers.
- Belegtext:
ausserhalb des gemaches, da die cantoreygesellschafft bey einander versamlet ist, soll keine sonderliche zeche gehaltten, auch kein bier vff die gasse gegeben werden [bei Strafe v. 2 Gr.]
Datierung: 1602
Fundstelle: MittChemnitz 9 (1897) 106
- Belegtext:
was von leichen- und brautmessengebühren der cantorey zukömmt, soll ... gesamblet werden, biß mann ein vaaß bierhiervon bezahlen kann, alsdann soll acht tage zuvor, ehe mann solch vaaß bier zu trinken
gesonnen, solches der sämbtlichen cantoreygesellschafft angemeldet werden
Datierung: 1655
Region/Autor/Textsorte:
Frankenberg bei Chemnitz
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 255
Kantoreigesellschaft (A VII)
Erklärung:
sonstiges.
- Belegtext:
[die v. Käufer als] unbetagte erbegelder [noch zu zahlenden 398 fl. für] 155 fl. baress geldess recht vnd redtlichen der kantoreygesellschaft
verkaufft vnd hingeschlagen vnd obbeniembte kaufsumma bahr vber kommen
Datierung: 1628
Fundstelle: MittChemnitz 10 (1899) 46
- Belegtext:
[Titelblatt d. Stammbuches d. Eilenburger Kantorei b. Leipzig:] der eilenbuergischen cantorey-gesellschaft new vnd frisch gewundenes ... lieb vnd friedenscraentzlein
Datierung: 1646
Fundstelle: Werner,Musikgemeinsch. Tafel 1
Kantoreigesellschaft (B)
Erklärung:
eine bürgerliche Musikgesellschaft, auch societas musicalis genannt, v. Bürgermeister und e. Kantor betreut und mit Beteiligung v. Studenten (der v. Wennig behauptete
akadem. Charakter ist umstritten).
Sachhinweis:
Engel,ThürMusik 161; MGG. VI 1852 unter Eisenach.
- Belegtext:
die cantorey-gesellschaft oder collegium musicum ist um diese zeit [1565] berühmt und im flohr gewesen; der direktor war bürgermeister Martin Müller, ein
gelehrter mann, welcher dieses jahr eine ordentliche matriculam collegii aufrichtet
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Wennig,MusikJena 20
Wort danach: Kantoreihaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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