Wort davor: Kantoreigebühr
Kantoreigeld
Kantoreigeld (I)
Erklärung:
Einkünfte einer Kantorei (C).
- Belegtext:
"die Rentämter Burghausen und Straubing meldeten 1568-72 auch Verluste bei einbringung des cantoreygellts"
Fundstelle: Boetticher,Lasso 333
Kantoreigeld (II)
Erklärung:
Vermögen einer Kantorei (E).
vgl.
Kantorei (E V 1).
- Belegtext:
neun newe ... bücher ... habe ich selbst [Kantor] für cantorey geld gekauft und binden lassen
Datierung: 1647
Region/Autor/Textsorte:
Delitzsch bei Leipzig
Fundstelle: Lorenzen,Grimm 21
Wort danach: Kantoreigesellschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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