Wort davor: Kantoreigebühr

Kantoreigeld

Kantoreigeld (I)
Erklärung: Einkünfte einer Kantorei (C).

Kantoreigeld (II)
Erklärung: Vermögen einer Kantorei (E).
vgl. Kantorei (E V 1).

Wort danach: Kantoreigesellschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten