Wort davor: Kantoreifraternität
Kantoreigebühr
Erklärung:
für Mitwirkung einer Kantorei (E) bei Kasualien erhobener Betrag.
vgl.
Kantorei (E V 1).
- Belegtext:
die 12 gr. cantorey gebühr unter die adjuvanten ausgetheilet, die es verdienen müßen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Werner,GKantorei. 55
- Belegtext:
sind damals [1626] die cantorey-gebuehren bey leichen mit dem gantzen proceß auf 1. thlr. mit dem halben proceß auf 8. gr. it. bey einfachen braut-messen
auf 12 gr, bey doppelten auf 1. thlr. vnd von jeder mutete, so vor der thuer uebrig gesungen wird, 6. gr geordnet
Datierung: 1722
Region/Autor/Textsorte:
Roßwein bei Leipzig
Fundstelle: Knauth,Altenzella VIII 424
Wort danach: Kantoreigeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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