Wort davor: Kantordomerzdechant
Kantorecht
Erklärung:
in Klagenfurt im Konkursverfahren Bezeichnung für den "Gerichtsbrauch ..., Liegenschaften mittels Aufrufes am öffentlichen Platze um einen ungefähren Preis durch den Fronboten versteigern
zu lassen"; im dortigen Stadtrecht seit 1588, Beseitigung 1643 (ArchKärnten 22 (1927) 10-12).
sprachliche Erläuterung:
zu lat. cantare = singen, ertönen lassen; aussagen, verkünden.
- Belegtext:
es ist ordentlich und mit statlicher beratschlagung beschlossen, das hinfüro die cantorecht unter schwebendem stab im statrechten sollen gehalten werden, also das das recht albeg
nach ausgehung des statrechten umb vier uhr nachmittag, wan der leste gloggenstreich am rathauß beschehe, solle der burgermaister den stab niderlegen neben den lesten streich, wer nun mehr auf das cantostückh
gelegt, dem solle ein landtleuffiger khaufbrieff darumb gegeben werden
Datierung: 1588/1643
Fundstelle: ArchKärnten 22 (1927) 22
Wort danach: Kantorei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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