Wort davor: Kantordomerzdechant

Kantorecht
Erklärung: in Klagenfurt im Konkursverfahren Bezeichnung für den "Gerichtsbrauch ..., Liegenschaften mittels Aufrufes am öffentlichen Platze um einen ungefähren Preis durch den Fronboten versteigern zu lassen"; im dortigen Stadtrecht seit 1588, Beseitigung 1643 (ArchKärnten 22 (1927) 10-12).
sprachliche Erläuterung: zu lat. cantare = singen, ertönen lassen; aussagen, verkünden.

Wort danach: Kantorei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten