Wort davor: Kantorbedienung
Kantorbier
Erklärung:
(mehrtägiges) Fest einer Kantorei (E), Ablauf in den jeweiligen Kantoreiordnungen
(II) genau geregelt.
vgl.
Kantor (E III 3),
Kantorei (E VII),
Kantoreibier,
Kantoreibierfest,
Kantoreigesellschaft (A VI),
Kantoreikonvivium,
Kantoreikonviviumstag,
Kantoreimahlzeit,
Kantoreischmaus.
Sachhinweis:
MittChemnitz 9 (1897) 105-124; Werner,GKantorei. 39-50; Rautenstrauch,Luther
213-234.
- Belegtext:
dieweil ... von alters als die frequenz der scholaren nicht gar stark gewesen, die von den akademien zurückgekommenen literati den gottesdienst in der kirchen aufm chor mit singen und bestellung der musik
verrichten helfen, als hat e.e. rat ihnen jährlich ein gewisses bier zur ergötzlichkeit auszutrinken gegeben, so man das kantorbier geheißen, welches bis 1631 kontinuieret, nach
diesem ... teils wegen eingefallener kriegs- und pestzeiten, teils wegen oftmals dabei entstandener streitigkeiten eingestellet worden
Datierung: 1716
Region/Autor/Textsorte:
Zittau
Fundstelle: Rautenstrauch,Luther 122
Wort danach: Kantorenbüchse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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