Wort davor: Kantorat
Kantorat(s)besoldung
vgl.
Kantor (D VI).
Wortbildungshinweis: zu
Kantor (D VI).
- Belegtext:
ich lediger weise mit meiner cantorat besoldung (so etwa des jahrs 60 fl. werd in allen) mich allein nit betragen konte
Datierung: 1625
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: ArchKulturg. 1 (1903) 85
- Belegtext:
ihm [Kantor] ... vierzig gulden jährlich ordinair besoldung als: 27 f aus den geistl. kasten, 10 f aus der armen spende, 3 f aus der raths-cämmerey nebst denen gewöhnlichen accidentien
und holtz an drey klafftern, von dem geistlichen kasten, auch dasjenige, was bey dem, die cantoratbesoldung halber, vor den hochlöbl. consistorio zu Leipzig anhängigen process
künftig erkannt werden möchte, gereichet, ingleichen freye wohnung und dasjenige stück feld, ... so ... T.W. gewesen, zum niessbrauch eingeräumet werden soll
Datierung: 1759
Region/Autor/Textsorte:
Werdau bei Chemnitz
Fundstelle: MittSchulg. 8 (1898) 88
- Belegtext:
cantorats besoldung, welche aus 50 fl. bestanden
Datierung: 1795
Fundstelle: Stein,MusikwHeidelb. 112
Wort danach: Kantoratdienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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