Wort davor: Kantonszusammenkunft
Kanton(s)zwang
Erklärung:
wie Kantonspflicht.
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (II).
- Belegtext:
die in denen cantons districten wohnende, für die industrie und den ackerbau nothwendige menschen vom cantonszwang zu befreyen
Datierung: 1788
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 154
- Belegtext:
daß die allgemein vom enrollement befreyete staedte Berlin, Potsdam, und Brandenburg ... dem canton-zwange gar nicht unterworfen sind
Datierung: 1788
Fundstelle: NCCPruss. VIII 2312
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
bleibt es ... bey der, dem herzogthum Cleve in dem patent vom 24ten may 1748 ertheilten ... werbe-freyheit, wornach ... weder jemals die einrichtung eines militairischen canton-zwanges
statt finden, noch die eingessene desselben je wider ihren willen zum militair-dienst gezwungen werden sollen
Datierung: 1789
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2331
- Datierung: 1804
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 517
Wort danach: Kantor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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