Wort davor: Kantonswahlkorps
Kantonswahlmann
Erklärung:
Mitglied eines Kantonswahlkorps.
vgl.
Kantonsabgeordnete.
- Belegtext:
die am ersten sonntag mai versammelten gemeinden wählen, jede je auf fünfzig ihrer stimmfähigen bürger, einen wahlmann. diese wahlmänner versammeln sich dann am ersten dienstag nachher an dem hauptorte
ihres bezirks und wählen, je auf fünfzehn ihrer zahl, aus allen wahlfähigen cantonsbürgern einen cantonswahlmann. wenn die überbleibende zahl noch ganze zehn oder mehr betrifft,
(so) wird auf dieselben ebenfalls ein cantonswahlmann ernannt. die wahlen geschehen durch geheimes und unbedingtes stimmenmehr. die nach dem § 58 gewählten cantons-wahlmänner verfügen sich dann am ...
nächstfolgenden dienstag an das zur wahlversammlung bestimmte ort und wählen mit geheimem und unbedingtem stimmenmehr die in der verfassung vorgeschriebene zahl der mitglieder des cantonsraths
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Appenzell
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1442
- Belegtext:
er [cantonsrath] ... bestimmt ... den cantonswahlmännern, die billige entschädigung
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1495
- Belegtext:
alle stimmfähigen bürger des gemeindsbezirks kommen an dem hauptorte desselben zusammen, ergänzen (ersetzen!) die abgehenden gemeinderäthe und ernennen sodann auf 50 stimmfähige bürger einen wahlmann
zur ernamsung der cantonswahlmänner, beides durch geheim(es) und absolutes stimmenmehr ... die ... von den gemeindebezirken ernannten wahlmänner kommen an den hauptorten ihrer
bezirke zusammen und erwählen durch geheim(es) und absolutes stimmenmehr aus allen wahlfähigen bürgern des cantons auf 1200 seelen einen cantonswahlmann. die bruchzahl 800 wird für vollständig angesehen.
die cantonswahlmänner treten an dem hauptorte des cantons zusammen und ergänzen (!) die abgehenden mitglieder des cantonsrathes durch geheim(es) und absolutes stimmenmehr aus allen wahlfähigen bürgern
des cantons, wobei erfordert wird, dass aus jedem der 9 cantonsbezirke wenigstens ein mitglied sich in dem cantonsrathe befinde
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1496
- Belegtext:
die cantons-wahlmänner ernennen zehn tage nach gehaltenen kreis-wahlversammlungen, sobald [sie] drei vierttheile ihrer anzahl beisammen sind, aus den vorschlagslisten der fünf
kreise ... die abgeordneten zur centraltagsatzung ... die mitglieder des landraths ... die mitglieder des cantonsgerichts ... die mitglieder des verfassungsgerichts
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1538
- Belegtext:
jeder gemeindsrath wählt alljährlich auf hundert in der gemeindsversammlung des orts stimmfähige und in dem gemeindsbezirk wohnende activbürger einen bezirkswahlmann. diese versammeln sich am bezirkshauptort
und wählen auf tausend in gemeindsversammlung(en) des bezirks stimmfähige activbürger einen cantonswahlmann. die cantonswahlmänner vereinigen sich im hauptorte des cantons und bilden die wahlversammlung
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1491
- Belegtext:
die bezirkswahlmänner ... ernennen auf fünf bezirkswahlmänner einen cantonswahlmann in oder außer ihrer mitte. die cantonswahlmänner versammeln sich ... und ernennen unmittelbar die abgehenden cantonsräthe
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1513
Wort danach: Kantonswahltag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten