Wort davor: Kantonswählbare
Kantonswahlkorps
Erklärung:
Wahlkollegium mit Vorschlagsrecht für die Kantonsbehörden (C) sowie mit Wahlrecht zur helvetischen Tagsatzung.
vgl.
Kantonalwahl.
- Belegtext:
es [bezirkswahlcorps] wählt nach der zahl seiner mitglieder, je auf zehn einen ausschuss in das wahlcorps des cantons, aus freier wahl aller cantonsbürger, durch geheimes und absolutes stimmenmehr. findet
bei seiner gesammten anzahl und bei der eintheilung auf zehn ein ueberschuss von mehr als fünfen statt, so wird für diesen ueberschuss annoch ein ausschuss in das cantonswahlcorps
gewählt ... die aus allen bezirken gewählten ausschüsse bilden für das laufende jahr das wahlcorps des cantons und haben hauptsächlich die cantonsdeputirten in die helvetische tagsatzung zu wählen, sowie
die mitglieder in den cantons- und verwaltungs-rath und in das cantonsgericht
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1594f.
- Belegtext:
das cantons-wahlcorps wählt durch freie wahl die sämtlichen mitglieder des cantonsgerichts
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 446
- Belegtext:
die dritte reihenfolge von 50 mitgliedern [des großen raths] wird von einem kantons-wahlkorps vorgeschlagen und von dem großen rathe selbst ernannt
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 352
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Wort danach: Kantonswahlmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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