Wort davor: Kantonsvorsteher

Kantonswählbare
Erklärung: Kantonsbürger, der bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen das passive Wahlrecht besitzt.
vgl. Kantonalwahl.
Wortbildungshinweis: zu Kanton (III).

Wort danach: Kantonswahlkorps

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