Kantonswählbare
Erklärung:
Kantonsbürger, der bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen das passive Wahlrecht besitzt.
vgl.
Kantonalwahl.
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (III).
Wort danach: Kantonswahlkorps
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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