Wort davor: Kantonsvorrecht
Kantonsvorschrift
Erklärung:
Rekrutierungsvorschrift.
vgl.
Kanton(s)gesetz (II).
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (II).
- Belegtext:
daß niemand, der nach den cantons- und enrollements-vorschriften ... von militairdiensten befreyet ist durch die ... stellung zu den cantonrevisionen, solcher
seiner exemption ... beraubet ... werden soll
Datierung: 1788
Fundstelle: NCCPruss. VIII 2311
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Wort danach: Kantonsvorsteher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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