Wort davor: Kantonsverwaltung
Kantonsverwaltungsbehörde
Erklärung:
wie Kantonsverwaltung (II).
- Belegtext:
die zeichnung der grenzlinien zwischen den competenzen der cantonsverwaltungs- und der justizbehörden in zuchtpolizeisachen wird auf den fall hin, wenn
beide behörden von einander getrennt werden sollten, der allgemeinen helvetischen tagsatzung überlassen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schaffhausen-Thurgau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1520
Wort danach: Kantonsverwaltungsrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten