Wort davor: Kantonsvermögen
Kantonsverordnung
Erklärung:
wie (die häufiger gebrauchte Bezeichnung) Kantonalverordnung.
Kantonsverordnung (I)
Erklärung:
Inkraftsetzung und Durchführung.
- Belegtext:
diejenigen welche zur vollziehung der cantonsverordnungen da sind müssen zugleich als ihre agenten erklärt und in einige abhängigkeit von den statthaltern gesetzt werden
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 213
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] schlägt dem volksrath die erforderlichen cantonsverordnungen über die durch die constitution der cantonalverwaltung zukommenden gegenstände in vollständiger
abfassung vor und macht dieselben nach geschehener annahme bekannt
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Baden im Aargau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1433
- Belegtext:
in jedem district soll ein statthalter sein, der vom kleinen rath ern(a)nnt und auch entlassen wird. er besorgt in seinem districte die vollziehung der gesetzte, soweit es ihm obliegt, wie auch der cantonsverordnungen und aller von seinen obern an ihn gelangten aufträge
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Glarus
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1474
- Belegtext:
der bezirksrath hat die aufsicht und wachet über die vollziehung der gesetze und allgemeinen cantonsverordnungen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1524
- Belegtext:
er [cantonsrath] erwählt aus seiner mitte drei mitglieder, die als cantonsraths-ausschüsse ... über alle zu ratificirenden rechnungen und cantonsverordnungen ihre vorläufigen bemerkungen
und ihr gutachten entwerfen und selbe, dem cantonsrath zur ... entscheidung vorlegen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1533
- Belegtext:
der cantonsrath kann keine berathschlagung vornehmen, wenn nicht wenigstens zwei drittheile seiner mitglieder gegenwärtig sind. seine abstimmungen über gesetze und allgemeine cantonsverordnungen
geschehen durch geheimes stimmenmehr
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1550
- Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1552
- Belegtext:
er [bezirksstatthalter] empfängt von dem verwaltungsrath die gesetze, cantonsverordnungen und aufträge zu handen der verschiedenen bezirks- und gemeindsbehörden; er veranstaltet
ihre bekanntmachung und wacht über derselben vollziehung
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1561
Kantonsverordnung (II)
Erklärung:
Regelung verschiedener Sachbereiche.
vgl.
Kanton(s)gesetz (III).
- Belegtext:
die bürgerrechtsverlängerungsgebühr auswärts sitzender bürger, nebst der zeit und den ursachen welche den verlust des gemeindebürgerrechts nach sich ziehen, wird durch allgemeine cantonsverordnungen bestimmt werden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1447
- Belegtext:
in jeder gemeinde sind so viel beigeordnete als glieder des gemeind(e)raths; diese controliren denselben in betreff seines rechnungswesens. sie können auch durch cantonsverordnungen
dem gemeinderath für wichtige verfügungen beigeordnet werden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1459
- Belegtext:
dem gemeindrath kommt die leitung der orts- und sachpolizei nach anleitung der gesetze und cantonsverordnungen zu
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1553
- Belegtext:
der verwaltungsrath wird ... eine genau bestimmte cantonsverordnung über die organisation, (die) verrichtungen und befugnisse der gemeindräthe entwerfen und solche dem cantonsrath zur genehmigung vorlegen
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1554
Wort danach: Kanton(s)verpflichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten