Wort davor: Kantonsunterstatthalter
Kanton(s)verfassung
Kanton(s)verfassung (I)
Erklärung:
wie Kantonalverfassung (I).
- Belegtext:
an der verwaltung der landesherrlichkeit ueber ein reichsritterschaftliches gut, das einem rittercanton in corpore zugehoert, nehmen alle mitglieder desselben antheil, und stehen in diesem betracht
unter sich wiederum in einer ihnen ganz eigenen verbindung, um so mehr, da in dieselbe zugleich auch ihre cantons- und craisverfassung einen nicht geringen einfluß hat
Datierung: 1786
Fundstelle: Kerner,RRittersch. I 76
- Belegtext:
der ... natuerlichste gedanke ... waere wohl, derley policeyanstalten, welche von einzelnen reichsrittern wegen der eingeschraenktheit ihrer territorien nicht ins werk gesetzt werden koennen, auf
die ritterschaftliche genossenschafts- und cantonsverfassung aufzutragen
Datierung: 1786
Fundstelle: Kerner,RRittersch. I 300
- Belegtext:
um dasjenige in absicht auf die craisverfassung [eines Ritterkreises] zu besorgen, was den cantonsdirectorien in absicht auf die cantonsverfassung obliegt,
muste eine art von craisregiment angeordnet werden
Datierung: 1788
Fundstelle: Kerner,RRittersch. II 128
- Datierung: 1788
Fundstelle: Pfeiffer,Reichsadel II 14
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XI 123 Anm. 134
- Belegtext:
dem ritterhauptmann, dafern dieser etwas der cantonsverfassung nachtheiliges unternehmen ... die erforderliche vorstellung ... thun
Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XI 76
- Belegtext:
da man in der cantonsverfassung schon ein sehr gutes beyspiel eines zwekmaeßig eingerichteten regiments vor sich hatte: so war der gedanke wohl sehr natuerlich, sich bey einrichtung
der kreise ganz nach dem vorbilde jener anstalten richten zu wollen
Datierung: 1795
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. IV 550
- Belegtext:
die ausbildung der ritterschaftlichen cantonsverfassung hat die ehemaligen plenarconvente aller rittergenossen ausser uebung gesetzt
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 417
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kanton(s)verfassung (II)
Erklärung:
System der Heeresergänzung nach Bezirken (Kantonen), wobei jeder Truppenteil seinen Rekrutenersatz aus einem bestimmten Kanton zu nehmen hat (alle Einwohner sind - wenn nicht gesetzlich
befreit - zum Dienst im Regiment des Kantons verpflichtet).
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (II).
Kanton(s)verfassung (II 1)
Erklärung:
in Preußen.
vgl.
Kanton(s)einrichtung,
Kantonseinteilung,
Kanton(s)gesetz,
Kanton(s)verteilung,
Kantonwesen.
Sachhinweis:
H. Meynert, Geschichte des Kriegswesens ... in Europa III (1869) 199f., 339f., 343-345; C. Jany, Die Kantonverfassung Friedr. Wilh. I/ForschBrandenbPr. 38 (1926) 225-272.
- Belegtext:
die jetzige cantons verfassung hat einen wesentlichen fehler, indem viele unter denen bewohnern der eximirten 4000 feuerstellen für das gewerbe und den ackerbau überflüssig sind
Datierung: 1788
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 153
- Belegtext:
[Buchtitel:] von Arnim, ueber die kantons-verfassung in den preussischen staaten ... Frankfurt und Leipzig 1788. ward die ... 1733 eingefuehrte canton-verfassung
bis nach dem siebenjaehrigen kriege beybehalten; doch wurden einige personen mehr vom enrollement befreyet
Datierung: 1788
Fundstelle: v.Arnim,Kantonverf. 10
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- digitalisiert von der SLUB Dresden
- Belegtext:
Friedrich der Große beschloß ... nach beendigung des siebenjaehrigen krieges: die canton-verfassung zu verbessern; die ... gewalt der einzelnen regimenter und compagnie-chefs
zu beschraenken; eine gewisse concurrenz der militair- und civil-behörde beym cantons- und recrutirungs-wesen auf die art anzuordnen, daß die eine die andre zu controlliren im stande waere
Datierung: 1788
Fundstelle: v.Arnim,Kantonverf. 11
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- digitalisiert von der SLUB Dresden
- Belegtext:
wir [König] verordnen ... daß es ... in unsern saemtlichen staaten, in sofern sie nicht ganz oder zum theil von der canton-verfassung befreyet sind ... folgendergestalt gehalten werden soll
Datierung: 1792
Fundstelle: NCCPruss. IX 777
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1792
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2370
- Belegtext:
die bestrafung derselben [aus dem Militärdienst entwichene landeskinder] durch die kriegs-gerichte hoerte mit der veraenderten cantonsverfassung vom jahre 1763 auf
Datierung: 1798
Fundstelle: Ribbentrop,PreußKanton. 42
- Belegtext:
die westphälische cantons verfassung
Datierung: 1803
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 451
- Belegtext:
"die Kommission [Immediat-Militär-Organisationskommission] sprach sich für die Errichtung einer Landmiliz von 50000 Mann aus, betonte aber, daß dies ohne gefahr für die komplettierung
der armee und ohne nachteil für den staat zu bewirken sei und daß, um diesen zweck zu erreichen, die kantonverfassung und die verfassung der armee nicht
im mindesten berührt oder gestört werden dürfe"
Datierung: 1803
Fundstelle: Händel,Wehrpflicht 42
- Datierung: um 1807
Fundstelle: Wohlfeil,Heer 117
- Datierung: 1808
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 112
- Datierung: 1808
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 180
- Belegtext:
der größte teil unserer ersten staatsdiener, offiziere, räte, hinterläßt in der regel seinen söhnen kein oder ... nur ein geringes erbteil. werden nun in der konskription oder kantonverfassung
des preußischen staates stellvertreter zugelassen, so sind alle söhne dieser eben genannten achtbaren klassen durch ihre armut zu eigenem dienst verpflichtet
Datierung: 1810
Fundstelle: Händel,Wehrpflicht 57
- Belegtext:
eine allgemeine kantonverfassung ohne exemtion hat dem preußischen staate jene glänzende epoche von Fehrbellin bis zum siege bei Torgau gegeben, und dagegen vor welchen niederlagen
haben uns die nach dem siebenjährigen kriege bewilligten exemtionen geschützt?
Datierung: 1810
Fundstelle: HistZ. 69 (1892) 445
- Belegtext:
die zweckmäßige abänderung der bisherigen kantonverfassung ... ein dringendes bedürfnis
Datierung: 1810
Fundstelle: HistZ. 69 (1892) 450
- Belegtext:
bei der vorgeschlagenen kantonverfassung wird die exemtion aufhören und auch der wohlhabende bürger dienen
Datierung: 1810
Fundstelle: HistZ. 69 (1892) 456
- Belegtext:
daß unsere neue kantonverfassung 1) schon vor drei jahren von e.k.m. bestimmt, allen behörden bekannt gemacht und auf ihr die jetzige militärische verfassung gebaut ist; 2) daß
sie mit der westphälischen im wesentlichen übereinstimmt und daß wir daher sagen können, daß wir bei unserer bisherigen kantonverfassung die verbesserungen angebracht, welche in dem königreich Westphalen
eingeführt sind, wobei wir das drückende der stellvertreter für die ärmere gebildete klasse der staatsbewohner abzuhelfen gesucht hätten
Datierung: 1810
Fundstelle: HistZ. 69 (1892) 456
- Belegtext:
die gewinnung des buergerrechts in einer kantonfreien stadt ist in beziehung auf die kantonverfassung kuenftig bloß an diejenigen bedingungen gebunden, welche nach den ... kantongesetzen
zu gewinnung ... des buergerrechts ... erforderlich sind
Fundstelle: PreußGS. 1812 S. 122
- Belegtext:
verordnen wir [König], daß fuer die dauer des krieges alle ausnahmen von der verpflichtung zum militairdienst nach der bisherigen kantonverfassung ... aufgehoben seyn sollen
Fundstelle: PreußGS. 1813 S. 13
Kanton(s)verfassung (II 2)
Erklärung:
in Österreich.
- Belegtext:
"im Auftrage Kaiser Josephs II. wurde ... eine neue Verfassung ausgearbeitet, die unter der Bezeichnung kantonsverfassung oder kantons-system
am 14. Februar 1787 für die gesamte Grenze mit Ausnahme der siebenbürgischen vom 1. Mai 1787 erschien,
Datierung: 1787
Fundstelle: Zimmermann,ÖstMilitverw. 42
[weitere Angaben: ebd. 43]
Kanton(s)verfassung (III)
Erklärung:
wie Kantonalverfassung (II).
Kanton(s)verfassung (III 1)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
[Übschr.:] cantons-verfassung
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1529
- Belegtext:
[Buchtitel:] kantons-verfassung für den kanton Solothurn, so wie solche von der tagsatzung den 28ten augstmonats 1801 angenommen worden. Solothurn ...
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1535
- Belegtext:
[Übschr.:] von der einführung der cantonsverfassung
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Wallis
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1587
- Belegtext:
man hat angeführt dass die innere einrichtung des staates noch nicht vollendet sei, dass die cantonsverfassungen so sehr sie immer den beifall des senates erhalten möchten, dem
angriffe zahlreicher gegner sowohl wegen den leidenschaften der parteien und der verschiedenheit der örtlichen interessen überhaupt als insbesondere wegen der noch an manchen orten vorhandenen ansprüche
der aristokratie und wegen der großen und gefährlichen anhänglichkeit unserer nation zur volksherrschaft ausgesetzt seien
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 370
- Belegtext:
man hat angeführt dass die innere einrichtung des staates noch nicht vollendet sei, dass die cantonsverfassungen so sehr sie immer den beifall des senates erhalten möchten, dem
angriffe zahlreicher gegner sowohl wegen den leidenschaften der parteien und der verschiedenheit der örtlichen interessen überhaupt als insbesondere wegen der noch an manchen orten vorhandenen ansprüche
der aristokratie und wegen der großen und gefährlichen anhänglichkeit unserer nation zur volksherrschaft ausgesetzt seien
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 370
Kanton(s)verfassung (III 2)
Erklärung:
Stadium vor Inkrafttreten einer Kantonverfassung.
Kanton(s)verfassung (III 2 a)
Erklärung:
Überlegungen, Maßnahmen.
- Belegtext:
hat die provisorische regierung ... beschlossen: ... die sämtlichen bisherigen districtsgerichte des cantons Zürich sind von nun an ganz aufgelöst. ... an deren stelle tritt[et] " bis die im wurf liegende
cantonsverfassung in ausübung gesetzt sein wird, in jedem bezirk ein provisorisches amtsgericht, welches in allen bezirken, mit ausnahme des bezirks Zürich, aus einem präsidenten und sechs anderen mitgliedern ... bestehet
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. IX 302
- Belegtext:
möchten wir doch bald auch cantonsverfassungen eingeführt sehen, die sich ebenso sehr auf vernunft, gerechtigkeit und freiheit gründen als den verschiedenen localitäten angemessen
sind. nur erst mit der einführung solcher cantonsverfassungen wird das helvetische volk überall anfangen, nach vierjährigen leiden wieder freier aufzuathmen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 201
- Belegtext:
so wird die errichtung der kirchenräthe in den gemeinden ebenfalls eine zweckmäßige provisorische anstalt sein, um den uebergang zu den aufzustellenden cantonsverfassungen zu befördern
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 407
- Belegtext:
diese einstweilige regierungscommission wird alle in hiesigem canton [Solothurn] vorkommenden(n) geschäfte und angelegenheiten jeder art theils leiten, theils selbe(r) besorgen
bis zu der nicht mehr lang ausbleibenden vollständigen organisation des hiesigen cantons und den plan zu einer neuen cantons-verfassung entwerfen
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1320
Kanton(s)verfassung (III 2 b)
Erklärung:
insbesondere (Beratung von) Entwürfe(n).
- Belegtext:
[Buchtitel:] entwurf einer kantons-verfassung für den kanton Zürich, so wie er von der kantons-tagsatzung desselben den 27. august 1801 angenommen worden,
um der allgemeinen helvetischen tagsatzung vorgelegt zu werden. Zürich ...
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1603
- Belegtext:
da wir nicht wissen ..., ob sie ... durch die zur durchsicht der cantonsverfassungen bestellte commission auch für unsern canton, im fall seiner anerkennung, eine verfassung entwerfen
zu lassen beschlossen, oder aber ob es ausschließlich den cantonsbürgern selbst überlassen werde, diesen ... so wichtigen entwurf zu machen ..., so gehet unsere eigentliche bitte dahin, dass sie ... belieben
möchten, zu bestimmen, von wem und auf welche art diese so wichtige arbeit müsse ... vorgenommen werden
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 800
- Belegtext:
dieser versammlung [cantonstagsatzung] wird ... die entworfene helvetische staatsverfassung zur sanction vorgelegt. hernach wählt sie, durch geheimes und absolutes stimmenmehr, fünf cantonsbürger zu verfertigung
einer angemessenen cantonsverfassung
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1040
- Belegtext:
die gegenwärtige lage der republik, welche eifrige beförderung aller derjenigen maßregeln erfordert so dazu dienen, die gemüther aus der ungewissheit zu ziehen und sie über ihre angelegensten erwartungen
zu beruhigen, bewegt den vollziehungsrath, sie, bürger senatoren zu ersuchen, ihren commissionen der finanzen und des innern die beschleunigung ihrer arbeiten den loskauf der zehnten und bodenzinse und
die aufstellung der cantonsverfassungen betreffend vorzüglich zu empfehlen
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1121
Kanton(s)verfassung (III 3)
Erklärung:
Annahme und Inkrafttreten einer Verfassung; Hinterlegung der Verfassungsurkunde.
- Belegtext:
[aus: erklärung welche die minorität in der tagsatzung des cantons Zürich vorgelegt und hernach zu handen der allgemeinen helvetischen tagsatzung an die provisorische regierung
in bezug auf einzelne abschnitte und bestimmungen des entwurfes einer cantonalverfassung, die die mehrheit der hiesigen tagsatzung angenommen hat, auch beistimmen. allein sie sehen sich, mit dem reinen
bewusstsein, keinerlei privatrücksicht, sondern lediglich das wahre beste des ganzen cantons im auge zu haben, allerdings genöthiget, von der hauptgrundlage auf welcher die entworfene cantonsverfassung
beruhet mit gegenwärtigem voto gänzlich abzugehen
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 440
- Belegtext:
die tagsatzung des cantons Glarus übersendet [an d. Senat] mit ihrer zuschrift v. 10. april sowohl die urkunde ihrer annahme des verfassungsentwurfs vom 27. hornung 1802 als das
verzeichnis derjenigen fünf bürger welche sie zu(r) verfertigung einer cantonsverfassung am 9. april ern(a)nnt hat. sie bemerkt dass sie diese verfassung, mit aufopferung jeder
besondern rücksicht, einzig aus dem grunde angenommen habe, um den gefahren des provisorischen zustandes unsers vaterlands ein ende zu machen
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1213
- Belegtext:
gegenwärtige kantonsverfassung soll, von unserm amts-schultheiß und staatsschreiber unterzeichnet, und mit dem staatssiegel versehen, durch den täglichen rath in das staatsarchiv
niedergelegt werden, welcher für derselben öffentliche bekanntmachung zu sorgen hat
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 249
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Kanton(s)verfassung (III 4)
Erklärung:
Vereidigung auf die Verfassung.
- Belegtext:
die mitglieder des cantonsrathes, des verwaltungsrathes und eines jeden gemeindsrathes schwören bei dem antritte ihres amts folgenden eid: ich schwöre dass ich die pflichten meines amts getreulich erfüllen,
der allgemeinen landes- und cantonsverfassung sowie den gesetzen und verordnungen gehorsam leisten und durch gewissenhafte befolgung derselben die wohlfahrt der helvetischen republik
und des cantons Bern insbesondere nach meinem besten vermögen befördern werde
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1495
- Belegtext:
die mitglieder des gr. raths schwören folgenden eid: "wir, die mitglieder des gr. rathes, geloben und schwören, die uns durch die kantonsverfassung übertragenen besondern und allgemeinen
verrichtungen getreu ... inner der dafür angewiesenen gränzen zum besten des kantons und der eidgenossenschaft ... auszuüben
Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Thurgau
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 302
Kanton(s)verfassung (III 5)
Erklärung:
einzelne in den Kantonsverfassungen geregelte Bereiche.
- Belegtext:
[aus: bemerkungen so die municipalität und (die) gemeindekammer von Lucern an die fünf bürger deputirten dieses cantons bei der helvetischen tagsatzung gelangen lassen] wir vereinigen
unsere ... wünsche mit jenen der cantonstagsatzung unsers cantons, dass zur vereinfachung der geschäfte und (zu der) so nöthigen sparsamkeit das richterliche mit der verwaltung in unsrer cantonsverfassung
vereinbaret, folglich unsrer cantonaltagsatzung überlassen werde, die richterlichen behörden aufzustellen und deren gegenseitige verhältnisse zu bestimmen, wobei der centralregierung unbenommen bleibt,
allgemeine civil- und pönal-ordnungen zu treffen, deren ausführung aber, sowie die festsetzung der gerichtssporteln, jedem einzelnen canton zu überlassen wäre
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 470
- Belegtext:
es sollen ... dem cantonsrathe in allen artikeln dieser cantonsverfassung, welche in die geistlichen befugsamen und jurisdiction einschlagen, die zwischen der geistlichen und weltlichen
oberkeit ehemals errichteten oder allfällig ... noch zu errichtenden oder mit gegenseitiger uebereinkunft abzuändernden concordate[n] zur richtschnur dienen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1493
- Belegtext:
die tagsatzung des cantons Lucern wünschet sehnlichst, dass zur vereinfachung des geschäftsganges und zur erzielung einer unserm erschöpften lande so nöthigen sparsamkeit das richterliche mit der verwaltung
in der cantonsverfassung möchte vereinbaret (!) werden
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1499
- Belegtext:
die wahl der pfarrherren und übrigen verpfründeten kömmt jeder gemeinde zu; doch sollen dabei die in dem ... I. art. der cantonsverfassung aufgestellten grundsätze zum augenmerk und richtschnur genommen werden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1527
- Belegtext:
für die mittelbaren, von der höchsten behörde selbst zu besetzenden stellen im großen rath, konkurriren die bürgerlichen einwohner dieses bezirks, im sinne und nach vorschrift der kantons-verfassung,
mit den übrigen bürgern der landbezirke
Datierung: 1815
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 76
Faksimile
- Belegtext:
die mit den cantonen Bern und Basel vereinten einwohner des bisthums Basel, so wie jene von Biel, sind in jeder hinsicht, ohne unterschied der religion ..., der naemlichen buergerlichen und politischen
rechte theilhaft, deren die einwohner der alten bestandtheile der genannten cantone genießen ... sie haben demnach mit ihnen gleiche ansprueche auf repraesentanz und andere stellen nach inhalt der cantonsverfassungen
Datierung: 1815
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 201
- Datierung: 1815
Fundstelle: QbSchweizVG. 212
Kanton(s)verfassung (III 6)
Erklärung:
(die für) Durchführung und Änderung der Verfassung (zuständigen Organe).
- Belegtext:
wenn eine mehrheit von zwei drittheil(en) der sämtlichen mitglieder [des großen cantonsraths] eine abänderung [d. verfassung] nöthig findet, so soll von dem
kleinen rath ein entwurf verfertigt und innert sechs monaten vorgelegt werden. genehmigt solchen der große rath, so soll derselbe gedruckt und bekanntgemacht, jedoch erst ... wenn er die zustimmung von
zwei drittheil(en) der dannzumaligen glieder des großen raths erhalten, als cantonsverfassung angenommen und der centralregierung zur einregistrirung übersandt werden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1457
[weitere Angaben: 1802 ebd. 1486]
- Belegtext:
alle bisherige gesetze und verordnungen, insofern sie nicht abgethan oder dem gegenwärtigen verfassungsentwurf entgegen sind, sollen bis zur competirlichen abänderung ferners bestehen und darnach gehandelt,
auch die gegenwärtige cantonsverfassung nicht abgeändert werden, es seie d(e)nn solches auf zweimalige berathung des cantonsraths erk(a)nnt und von zwei drittheile(n) der gemeinderäthe des cantons genehmigt worden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1463
- Belegtext:
wenn der cantonsrath oder die mehrheit der gemeinderäthe als behörden betrachtet, eine oder mehrere abänderungen oder zusätze in der cantonsverfassung nöthig finden, welche aber
in keinem falle die politische und bürgerliche freiheit beeinträchtigen sollen, so liegt alsd(a)nn der vorschlagenden behörde ob, der andern die abänderungs- oder zusätze (!) -vorschläge zur prüfung vorzulegen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1498
- Belegtext:
er [cantonsrath] macht vorschläge, insofern er selbst das bedürfnis fühlt oder die hälfte der districte es verlangt, zur abänderung der cantonsverfassung
und legt sie der cantonstagsatzung zur genehmigung oder verwerfung vor
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schaffhausen-Thurgau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1514
- Belegtext:
sie [cantonstagsatzung] prüft die vorschläge und gutachten über abänderungen der cantonsverfassung, die ihr von dem cantonsrath vorgelegt werden, genehmigt oder verwirft solche
und lässt sie im genehmigungsfall an die allgemeine tagsatzung gelangen, welcher die endliche genehmigung oder verwerfung zukommt
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1516
- Belegtext:
er [cantonsrath] entscheidet ... ob man einige veränderung der cant(ons)-verfassung vorschlagen wolle oder nicht
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Unterwalden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1563
- Belegtext:
er [cantonsrath] hat das recht, nach vorläufigem gutachten des verwaltungsraths und vermittelst eines stimmenmehrs von zwei drittheilen der centralregierung modificationen in der cantonsverfassung vorzuschlagen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1597
- Belegtext:
revision der cantonsverfassung
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1527
- Belegtext:
die souveränität [d. Kantons] beruht auf der gesammtheit der aktivbürger und wird durch dieselben in verfassungsmäßigen versammlungen ausgeübt: a) dadurch, daß die kantonsverfassung,
so wie jede abänderung derselben, ihrer genehmigung oder verwerfung unterlegt werden muß
Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Schaffhausen
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 187
Wort danach: Kantonsverfassungsentwurf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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