Wort davor: Kantonstagsatzung
Kantonstagsatzungsdeputierte
Erklärung:
aus den Kantonsbürgern zur Kantonstagsatzung gewählter Repräsentant eines Kantons (III); meist als Kantonsdeputierter
oder Kantonsrepräsentant bezeichnet.
- Belegtext:
[aus e. Schreiben von Wahlmännern d. Bezirks Burgdorf an die Landammänner u. Senatoren:] haben wir die ehre, ihnen ... den wunsch zu äußern, dass die wahlart der cantonstagsatzungen
dahin geändert werde, dass aus den vom volk in den urversammlungen gewählten wahlmännern von ihnen selbst ein ausschuss erwählt werde, der die wählbarkeitslisten abzufassen habe, aus welcher die cantonstagsatzungsdeputirte(n) ernannt werden sollten
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1135
Wort danach: Kantonstagsatzungseid
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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