Wort davor: Kantonssinn
Kantonsstabsoffizier
Erklärung:
(höherer) militärischer Dienstgrad; Rekrutierungsoffizier.
- Belegtext:
diese bestimmungen koennen jedoch nur zu einer allgemeinen richtschnur fuer die cantons-staabs-offiziers dienen, und werden nach umstaenden und beduerfnissen modificirt
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 27
- Belegtext:
jedes jahr soll der cantons-district einmal von dem staabs-offizier bereißt, revidirt und gemessen werden ... [es] hat der cantons-staabs-offizier dem betreffenden
civilbeamten jedesmal die bestimmte benachrichtigung von dem tage der messung ... wenigstens 14 tage zuvor zu ertheilen
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 30
- Belegtext:
auf den bestimmten tag begiebt sich der cantons-staabs-offizier an den ort des amtssitzes [der Zivilbehörde] ... in begleitung eines ... compagnie-chirurgi,
so wie eines brauchbaren, schreibfaehigen unteroffiziers oder feldwebels des regiments, um die listen zu schreiben
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 31
- Belegtext:
längstens ... 14 tage nach dem letzten tag der revision, schickt jeder cantons-staabsoffizier seinen revisions-bericht an das erste departement unseres [markgräflichen]
kriegs-collegii, so wie seine diaeten-rechnung an das zweyte departement ein
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 35
- Belegtext:
sobald ... ein mann ... vom regiment abgehet und dadurch eine vacanz entstehet, assignirt der cantonsstaabsoffizier auf befehl des regiments-chefs oder commandeurs, der betreffenden
compagnie aus seinen listen den abkoemmlichsten mann des districts, mit ruecksicht auf personal- und lokal-verhaeltnisse
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 37
- Belegtext:
jede auswahl eines rekruten zur effectiven staerke auf die eine oder andere art hat der cantonsstaabs-offizier dem civilbeamten sofort anzuzeigen
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 38
[weitere Angaben: uö.]
- Belegtext:
über die tauglichkeit [der kriegsdienstpflichtigen] haben ... der kantons-stabsoffizier, ... [mit] zu entscheiden
Datierung: 1825
Fundstelle: SammlBadStBl. III 576
- Datierung: 1827
Fundstelle: SammlBadStBl. IV 972
- Belegtext:
jedem rekrutirungsbezirk ist ein rekrutirungs-offizier vorgesetzt, der, unter der unmittelbaren leitung des kriegsministeriums und nach der zu erlassenden instruction, in dem ihm angewiesenen bezirk die
geschaefte der bisherigen cantons-staabs-offiziere zu versehen hat. gegenwaertige verordnung tritt mit dem ersten september d. j. in vollzug, bis zu welchem zeitpunkte die bisherigen
cantons-staabs-offiziere ihre dienstgeschaefte fortzufuehren haben
Datierung: 1832
Fundstelle: SammlBadStBl. II 554
Wort danach: Kantonsstatthalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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