Wort davor: Kantonsschreiben
Kantonsschreiber
Erklärung:
Bediensteter einer Kantonsbehörde (C).
- Belegtext:
die schreibgebühren fallen den cantonsschreibern ausschließlich heim
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 166
- Belegtext:
er [der gr. rath] ... wählt ... zwei kantonsschreiber, von denen der einte aus dem bezirke Schwyz, der andere aus einem der übrigen bezirke ernennt werden muß
Datierung: 1833
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 379
Wort danach: Kantonsschulbehörde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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