Wort davor: Kantonsrevisionszeit
Kantonsrichter
Kantonsrichter (I)
Erklärung:
Mitglied eines Kantonsgerichts; meist als Richter bezeichnet.
Kantonsrichter (I 1)
Erklärung:
jeweilige Zahl in einem Kanton.
- Belegtext:
die zahl der cantonsrichter könnte ... auf sieben oder neun reducirt werden
Datierung: 1798
Region/Autor/Textsorte:
Oberland
Fundstelle: AktSammlHelvet. III 270
- Belegtext:
das cantonsgericht besteht aus 13 cantonsrichtern mit inbegriff des präsidenten und vicepräsidenten
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1532
Kantonsrichter (I 2)
Erklärung:
Besetzung der Stellen (durch Wahl); Voraussetzungen der Wählbarkeit; Entfernung, Ersetzung, Vertretung.
- Belegtext:
jeder canton hat ... zwei cantonsrichter und zwei suppleanten zu erwählen
Datierung: 1799
Fundstelle: AktSammlHelvet. IV 1424
- Belegtext:
das directorium nicht berechtigt ist, einen cantonsrichter ... [wegen Krankheit] von seiner stelle zu entfernen, indem die constitution 100, die (von) krankheits
wegen abwesenden richter durch die suppleanten ergänzt
Datierung: 1799
Fundstelle: AktSammlHelvet. V 424
- Belegtext:
die wahlversammlungen jedes cantons besetzen wieder die erledigten stellen der durch das loos oder auf andere weise ausgetretenen ... cantonsrichter und ihrer suppleanten
Datierung: 1800
Fundstelle: AktSammlHelvet. V 1473
- Belegtext:
im fall (dass) ein cantonsrichter mangels oder in einem besondern fall nicht sitzen möchte, so soll ihn das erste, zweite, dritte etc. rathsglied des betreffenden bezirksraths ersetzen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1526
- Belegtext:
die cantonsrichter sollen wenigst(ens) im landrecht wohlerfahren, unbestechbare männer sein und das 30. jahr zurückgelegt haben, auch ein eigenthum im canton besitzen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1532
- Belegtext:
niemand darf zu national-, cantonal- und bezirksstellen wählen oder gewählt werden, wenn er nicht ... eine abgabe bezahlt, die für einen cantonsrichter sein soll frk. 4
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1534
- Belegtext:
an die stelle der durch obigen beschluss entlassenen vier cantonsrichter von Zürich sind ernannt
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 911
- Belegtext:
um als cantonsrichter angestellt werden zu können, muß man einer urversammlung im canton beiwohnen dürfen, das alter von dreißig jahren zurückgelegt haben, auf der liste des verdienstes
oder der wählbaren bürger stehen, fünf jahre lang im canton angesessen sein, seine stelle mit dreitausend frk. verbürgen können und endlich, in ermanglung eines ortsbürgerrechts im canton, ein grundeigenthum von viertausend frk. an werth besitzen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1523
- Belegtext:
es treten jährlich zwei, und im fünften jahr drei seiner [des cantonsgerichts] glieder aus ... der erste austritt geschieht im jahr 1805. das loos wird über den austritt der erstgewählten cantonsrichter entscheiden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1554
- Belegtext:
bei der ersten besetzung des cantonsgerichts und bis zum jahr 1810 soll die hälfte seiner glieder aus gegenwärtigen oder gewesenen cantons- oder bezirksrichtern
oder bezirks(gerichts)schreibern gewählt werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1555
Kantonsrichter (I 3)
Erklärung:
Amtszeit.
- Belegtext:
die cantonsrichter bleiben neun jahre im amt. jedoch treten von den erstgewählten alle drei jahre vier und im neunten jahr fünf hinaus. die austretenden sind aber immer wieder wählbar
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1467
- Belegtext:
die mitglieder des cantonsgerichts bleiben eilf jahre am amt. jährlich tritt eines derselben aus; das loos entscheidet über den austritt der das erstemal ernannten cantonsrichter.
die losungsjahre ungezählt (?), darf ein cantonsrichter zweimal nach einander in diese behörde erwählt werden. nachher muß er ein volles jahr cariren
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1523
Kantonsrichter (I 4)
Erklärung:
Amtskleidung.
- Belegtext:
die gesetzgebenden räthe haben zu bestimmung der amtskleidung für die beamten und die cantonsobrigkeiten folgendes beschlossen: ... costume der cantonsrichter. ein kleid nach belieben,
eine schärpe von zwei farben, grün und gelb ... einfacher runder hut
Datierung: 1798
Fundstelle: AktSammlHelvet. I 1070
Kantonsrichter (I 5)
Erklärung:
Tätigkeit und Befugnisse.
Kantonsrichter (I 5 a)
Erklärung:
in Kriminalsachen.
- Belegtext:
[aus: Grundideen über die neue Einrichtung des Kriminalgerichtswesens] wenn das urtheilsgericht einen beklagten für schuldig erklärt hat, das cantonsgericht aber überzeugt ist,
dass sich die geschwornen geirrt haben, und dass der angeklagte unschuldig sei, so soll es ein revisionsgericht von sechzehen geschwornen zusammenberufen, um den fall noch einmal zu untersuchen. diese
zusammenberufung des revisionsgerichts hat nur statt: a) zufolge der eigenen innern ueberzeugung der cantonsrichter und aus derselben eigenem antriebe
Datierung: 1799
Fundstelle: AktSammlHelvet. IV 428
- Belegtext:
zu schleuniger beförderung der criminaljustiz soll eine permanente criminalcommission von drei gliedern aus der mitte des cantonsgerichts erwählt werden, welcher die endliche instruirung der criminalprocedur(en)
obliegen soll. die glieder dieser commission beziehen nebst ihrer besoldung als cantonsrichter annoch ein jährliches gehalt von 400 frk.
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1467
- Belegtext:
für fälle, wo über leben und tod geurtheilt werden muß, bilden alle kantonsrichter und substituten, welche gesetzlich sitzen mögen, und eilf mitglieder des gr. raths, die von dem
letztern von zwei zu zwei jahren gewählt werden, das kriminalgericht
Datierung: 1832
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 111
Kantonsrichter (I 5 b)
Erklärung:
in Ehesachen.
- Belegtext:
alle ehescheidungsbegehren müssen in erster instanz durch eine commission beurtheilt werden, welche aus drei vom cantonsgericht dazu ernannten cantonsrichtern und aus zwei ebenfalls
vom cantonsgericht gewählten bezirksrichtern, die vierteljährlich abwechselnd und der reihe nach aus allen bezirksgerichten genommen werden, besteht
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1555
- Belegtext:
bis zu(r) einführung allgemeiner helvetischer gesetze und processordnung(en) wird die matrimonial-rechtspflege unter den nachstehenden einschränkungen am hauptort des cantons in erster instanz durch eine
commission verwaltet, welche aus drei vom cantonsgericht dazu ernannten cantonsrichtern und aus zwei ebenfalls vom cantonsgerichte gewählten bezirksrichtern besteht
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1561
Kantonsrichter (I 5 c)
Erklärung:
Vorschlagsrecht für die Hilfsrichter des Kantonsgerichts.
- Belegtext:
für die ergänzung der suppleanten der cantonsgerichte in den durch die artikel 3 und 4 des gesetzes vom 17. christmonat bezeichneten fällen sind es die cantonsrichter, welche neben
dem einfachen vorschlage des regierungstatthalters einen gedoppelten vorschlag zu machen haben
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VI 590
Kantonsrichter (I 6)
Erklärung:
Besoldung.
- Belegtext:
die entschädnis eines cantonsrichters beträgt per tag gl. 1 ß 10
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1526
- Belegtext:
die cantonsrichter beziehen einen jährlichen gehalt von zweitausend frk.
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1494
- Belegtext:
die cantonsrichter ... beziehen die sporteln auf abschlag und erhalten von der cantonscassa mit inbegriff derselben 1000 frk.
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1514
Kantonsrichter (I 7)
Erklärung:
(längere) Dienstzeit als Voraussetzung der Wählbarkeit in eine höhere Verwaltungsbehörde.
- Belegtext:
ein cantonsrichter der sein amt während eilf jahren ohne tadel versehen (hat), hat das recht in den verwaltungsrath gewählt zu werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1523
Kantonsrichter (II)
Erklärung:
in einem Kanton (IV).
- Belegtext:
ueberschicken sie den auszug der verbalprozesse der waldfrevel an die kantonsrichter
Datierung: 1794
Fundstelle: Gatterer,NForstArch. XX 171
- Belegtext:
hat er [schiffer] in 24 stunden nach ankunft in einem hafen sein journal visiren zu lassen, und vor dem praesidenten des arrondissements-gerichts, oder dem cantonsrichter ...
seine verklarung ... zu belegen und ... zu beeidigen
Datierung: 1830
Fundstelle: Pöhls,HR. III 203
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Kantonsrichter (III)
Erklärung:
in Holland: etwa Amtsrichter.
- Belegtext:
de kantonregters zullen ter eerste instantie kennis nemen van: ... alle regtsvorderingen en personele zaken strekkende tot betaling van eene som van drie honderd gulden en daar
beneden; gelijk mede van alle reële actien, en de zoodanige, welke tot prestatie van een feit strekken, mits dat in beide gevallen het voorwerp van het twistgeding of het belang, hetwelk de eischer daarbij
heeft, tot eene bepaalde som bij de citatie uitgedrukt zij, en de som van drie honderd gulden niet te boven ga; zonder dat men in eenig geval zijne vordering zal mogen splitsen; ... alle verschillen,
zonder onderscheid van som, tusschen meesters of vrouwen en hunne dienstboden, mitsgaders tusschen werkbazen en hunne knechts, in deze hunne onderlinge betrekking; ... alle actien wegens verbale injurien,
waarin de eisch tot betering van schade, geene grootere som dan drie honderd gulden bedraagt; ... alle verschillen over de ontruiming van vaste goederen, na het uiteinde der huur, of in het geval dat
die ontruiming, door den verhuurder, bij wanbetaling der huurpenningen, bedongen is; ... alle calanges tot straffen
Datierung: 1820
Fundstelle: Themis 1964 S. 141
- Belegtext:
behalve de werkzaamheden aan de kanton-regters bij de wetboeken en andere wetten des koningrijks opgedragen, nemen zij kennis, zoo in burgerlijke, als in handelszaken, zonder beroep
tot een beloop van fl. 50, en behoudens hooger beroep tot een beloop van fl. 200: 1. van alle louter personele regtsvorderingen, roerende zaken betreffende; 2. van alle regtsvorderingen tot betaling van
interessen, achterstallige renten, pachten en gedeelten van inschulden, zelfs in geval de hoofdsom meer dan fl. 200 bedraagt, wanneer de titel of het bestaan der rente of pacht niet betwist wordt
Datierung: 1827
Fundstelle: Themis 1964 S. 141
Wort danach: Kantonsrichterstelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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