Wort davor: Kantonrevisionsreise
Kantonsrevisionszeit
Erklärung:
Zeitraum der Überprüfung eines Kantons (II).
- Belegtext:
unser general-commando wird von jedem infanterie-regiment einen hierzu [zum cantonswesen] ... tauglichen staabs-offizier oder hauptmann ernennen, welcher, so lange ihm dieses geschaeft
uebertragen ist, dasselbe als bestaendiger cantons-kommissair besorgt, ohne weiter deshalb ausser der besonderen cantonsrevisionszeit, dienstfrey zu seyn
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 28
- Belegtext:
ein cantonsoffizier ... waehrend der besondern cantonsrevisionszeit dienstfrey ist
Datierung: 1814
Fundstelle: InhaltBadGes. III 166
Wort danach: Kantonsrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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