Wort davor: Kantonreluitionsabgabe
Kantonrevisionsjahr
Erklärung:
Zeitabschnitt, für den die Registrierung der personellen Veränderungen in einem Kanton (II) durchzuführen ist.
- Belegtext:
die prediger ... sollen der cantons-revisionscommission jaehrlich am gestellungstage der cantonpflichtigen ... ein vollstaendiges verzeichniß der im abgewichenen cantonrevisionsjahre
in ihrem kirchsprengel gebohrenen und verstorbenen maennlichen geschlechts, einreichen
Datierung: 1792
Fundstelle: NCCPruss. IX 809
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Kantonrevisionsreise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten