Wort davor: Kantonsregierungsbehörde
Kantonreluitionsabgabe
- Belegtext:
[da] die bisher uebliche kanton-reluitionsabgabe fuer gewinnung des buergerrechts in kantonfreien staedten dem groeßten theil der angehenden buerger
ein nicht unbedeutendes kapital fuer das etablissement ... ihres gewerbes entzogen [hat] ... [wurde] beschlossen, diese abgabe allgemein in saemmtlichen kantonfreien staedten ... aufzuheben
Fundstelle: PreußGS. 1812 S. 122
- Belegtext:
"ein Kantonspflichtiger, der sich in einem werbefreien Bezirk ansässig machen wollte, bedurfte dazu der Genehmigung der Kantonrevisionskommission. Er hatte dafür eine einmalige Geldabgabe,
die sogenannte kantonreluitionsabgabe an die Jnvalidenkasse zu zahlen"
Fundstelle: Händel,Wehrpflicht 34
Wort danach: Kantonrevisionsjahr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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