Wort davor: Kantonsratsstelle
Kantonsratsversammlung
Erklärung:
zu Kantonsrat (A I - III).
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] schlägt dem cantonsrath die untergeordneten, von ihm abhängenden verwaltungs- und polizeibeamteten zur wahl vor, sowie derselben bürgschaftsleistung. er kann selbe in dringenden fällen
bis zur nächsten cantonsrathsversammlung bestellen und auch im falle von üblem verhalten in ihrem amte oder dienste einstellen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Appenzell
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1444
Wort danach: Kantonsrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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