Wort davor: Kantonsratsglied
Kantonsratschreiber
Erklärung:
zu Kantonsrat (A I - III).
- Belegtext:
alle acten, verordnungen und befehle etc. des cantonsraths werden von dem amtspräsident und dem ersten cantonsrathsschreiber unterzeichnet und mit dem siegel des raths verwahrt
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schaffhausen-Thurgau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1511
Wort danach: Kantonsratsstelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten