Wort davor: Kantonsratsausschuß
Kantonsratsglied
Erklärung:
Mitglied eines Kantonsrats (A I - III).
- Belegtext:
wenn ein cantonsrathsglied während seiner amtszeit den bezirk verlassen und sich in einem andern bezirk des cantons niederlassen sollte, so ist der bezirksversammlung überlassen,
ihn durch einen andern zu ersetzen oder an seiner stelle zulassen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1526
Wort danach: Kantonsratschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten