Wort davor: kantonspflichtig
Kantonspflichtige
Erklärung:
in einen Kanton (II) erfaßter Militärpflichtiger.
vgl.
Kantonspflicht.
Kantonspflichtige (I)
Erklärung:
in Preußen.
- Belegtext:
publikation einer zu Berlin ... ergangenen allgemeinen verordnung, wodurch die den cantonpflichtigen obliegende verbindlichkeit, zur anzeigung ihrer jedesmaligen wohnorts-veraenderung, ... bestimmt
Datierung: 1786
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2281
- Belegtext:
es muessen aber keine canton-pflichtige zu civilbedienungen zugelassen werden, wenn sie nicht vorher, von der cantonspflicht entbunden sind
Datierung: 1792
Fundstelle: NCCPruss. IX 780
[weitere Angaben: uö.]
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wollen cantonspflichtige in werbefreien staedten oder bezirken sich ansaeßig machen, so muessen sie dazu die einwilligung der cantons-revisions-commißion beibringen
Datierung: 1798
Fundstelle: Ribbentrop,PreußKanton. 74
- Belegtext:
werden ... bei jedem cantonspflichtigen ... die leibesbeschaffenheit, alter und groeße bemerkt
Datierung: 1798
Fundstelle: Ribbentrop,PreußKanton. 86
- Belegtext:
die instruction d. d. Berlin ... 1793 schreibt die prüfung der cantonpflichtigen in absicht ihrer fähigkeit zum studiren vor
Datierung: 1803
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 464
- Datierung: 1804
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 518
- Belegtext:
daß keinem cantonpflichtigen das maturitaetszeugniß von einer schule eher ertheilt werden darf, bis der consens zum studiren beigebracht ist
Datierung: 1804
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2626
- Belegtext:
die prüfungs-commission [für Jünglinge, diekeine gelehrte schule frequentirthaben und Theologie studieren wollen] darf einem cantonpflichtigen
das maturitätszeugniß nicht eher ertheilen, bis der consens zum studieren beigebracht worden
Datierung: 1807
Fundstelle: Göbell,RhWKO. II 9
- Belegtext:
general S. sowohl als die ostpreußische regierung haben ... berichtet, daß trotz der zu den kantons so verminderten truppenzahl, sie nicht die möglichkeit einsehen, aus den bis jetzt kantonpflichtigen
die regimenter, der abneigung der der niederen stände wegen, fortdauernd zu ergänzen
Datierung: 1810
Fundstelle: HistZ. 69 (1892) 450
- Belegtext:
cantonpflichtige, deren bedingte freiheit zum studieren und desfallsige erlaubniß und prüfung ... maßregeln gegen auswandrung
Datierung: 1826
Fundstelle: Scotti,Cleve V 30
Kantonspflichtige (II)
Erklärung:
in Württemberg.
- Belegtext:
denen zur nachvisitation eingeschickten kantonspflichtigen sollen vollstaendige signalements mitgegeben werden
Datierung: 1803
Fundstelle: WirtRealIndex III 205
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Belegtext:
ist also ein cantonpflichtiger wegen solcher ... gebrechen ausgeschlossen: so muß die orts-obrigkeit ueber die wahr- und unwahrheit der angabe des pflichtigen ... erkundigung ... einziehen
Datierung: 1806
Fundstelle: Knapp,RepWürt. III 1 Nachtr. 228
Kantonspflichtige (III)
Erklärung:
in Baden.
- Belegtext:
'war die Messung geschehen, so hatte jeder Kantonstabsoffizier innerhalb 14 Tage einenrevisionsbericht an das erste departementdes Kriegskollegiums einzusenden.
Er hatte darin zu melden, wann und wo ... gemessen wurde, und was sich dabei zugetragen hatte. Neben einem summarischen Rapport mußte er noch einendetaillierten extrakteinschicken,
aus dem man ersehen konnte, welchekantonpflichtigenfür die einzelnen Waffengattungendisponsiblewaren'
Datierung: 1804
Fundstelle: Pflüger,BadHeerVerf. 107
Kantonspflichtige (IV)
Erklärung:
in Bayern.
- Belegtext:
bey jedem kantonspflichtigen muessen alter, groeße und leibesbeschaffenheit bemerkt werden
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 258
- Belegtext:
um alle kantonspflichtige zu wissen, muessen kantons- und musterrollen verfertigt werden, worin alle pflichtige feuerstellen, die darauf gebohrnen pflichtigen soehne, und die gestorbenen verzeichnet sind
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 258
- Belegtext:
das alter der kantonspflichtigen kann nur aus den taufbuechern erholet werden, worueber sich die beamten mit den pfarrern ... benehmen
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 429
- Belegtext:
alle vom hause abwesende kantonspflichtige, welche innerhalb des landgerichts, oder in der naehe desselben im in- oder benachbarten auslande wohnen, sich bey den landgerichten
persoenlich zur messung, untersuchung und einschreibung stellen muessen, bey den entfernten, jedoch in einer der provinzen der churpfalzbaierischen staaten wohnenden aber mit der obrigkeit des bezirkes,
worin sie sich aufhalten, zu korrespondieren ... ist
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 430
- Belegtext:
da ... diese revision [der musterrollen], die erhebung des jedesmaligen reinen standes der zur wirklichen aushebung verbleibenden kantonspflichtigen eines landgerichts, oder stadt
zum zwecke hat ..., haben die landrichter und staedtische verwaltungsbehoerden, denen dadurch eine erleichterung des geschaeftes zugeht, diese revision jaehrlich mit der groeßten genauigkeit vorzunehmen
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 432
- Belegtext:
[Überschrift eines Formulars] zugangs-designation ueber die kantonspflichtigen des dorfs N.
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 439
Wort danach: Kantonspflichtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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