Wort davor: Kantonspflicht
kantonspflichtig
Erklärung:
militärpflichtig.
vgl.
Kantonspflicht.
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (II).
kantonspflichtig (I)
Erklärung:
in Preußen.
- Belegtext:
der cantonspflichtige theil der grafschaft Marck
Datierung: 1788
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 152
- Belegtext:
daß bey der diesjaehrigen und den kuenftigen canton-revisionen sich alle junge mannschaft, sie mag cantonspflichtig seyn oder nicht ... persoenlich gestellen soll
Datierung: 1788
Fundstelle: NCCPruss. VIII 2279
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- Belegtext:
zufolge einer koenigl. cabinets-ordre ... darf kein cantonpflichtiger junger mann auf einer universitaet angenommen werden, wenn er nicht ... ausdrueckliche erlaubniß dazu erhalten hat
Datierung: 1791
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2368
- Belegtext:
in ansehung des nachweises der von dem regimente erhaltenen entlassung, welchen jeder cantonpflichtige gutserbe vor uebernehmung der stelle beibringen muß, hat es bey den cantonverfassungen sein bewenden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 7 § 286
- Belegtext:
wenn die eltern cantonpflichtiger schon eingezogener oder noch einzuberufender soehne alle ihre besitzungen verkaufen ... soll das gericht eine solche veraeußerung der canton-revision-commission anzeigen
Datierung: 1795
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2419
- Belegtext:
muß ... derselben [cantonscommission] ... die anstellung eines cantonpflichtigen subjekts als lehrling bekannt gemacht werden
Datierung: 1798
Fundstelle: IserlohnUB. 360
- Belegtext:
wenn ein auslaender, dem die freiheit [von der cantonspflicht] seiner ersten generation im lande nach obiger vorschrift zukommt, das bedungene etablissement verlaeßt, auf eine
cantonspflichtige stette zieht, und daselbst soehne erzeugt [genießt er bestimmte Vorteile nicht]
Datierung: 1798
Fundstelle: Ribbentrop,PreußKanton. 53
- Belegtext:
die zuenfte in solchen freien [werbefreien] bezirken duerfen nicht einmal cantonspflichtigen handwerksburschen arbeit geben, ohne davon der ortsobrigkeit vorher anzeige zu thun
Datierung: 1798
Fundstelle: Ribbentrop,PreußKanton. 75
[weitere Angaben: uö.]
- Belegtext:
die justizbehoerden ... werden beauftragt, die saemmtlichen pfarrer der grafschaft Marck anzuweisen, daß sie die fundamental-aufnahme-tabellen aller cantonpflichtigen subjekte ... mit den kirchen-buechern vergleichen
Datierung: 1803
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2579
- Datierung: 1808
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 562
kantonspflichtig (II)
Erklärung:
in Baden.
- Belegtext:
kein amt soll einem cantonpflichtigen burschen einen wanderpaß ertheilen, ehe er nicht vom staabs-offizier gemessen worden
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 12
- Belegtext:
soll ihm [cantons-kommisair] die die hoechste unparteylichkeit gegen jeden cantonpflichtigen einwohner der heiligste gegenstand seyn
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 28
- Belegtext:
[aus dem Formblatt eines kapitulationsscheins:] vorzeiger dieses ... ist a dato bey diesem regiment ... als musquetier ... und zwar als cantonpflichtiger
rekrut ... aus dem canton dieses regiments ... neu zugegangen
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. Beil. nach 42
kantonspflichtig (III)
Erklärung:
in Bayern.
- Belegtext:
diese stadt- oder dorfs-musterrolle enthaelt 1) den namen des hauses, worin sich eine familie befindet, welche kantonspflichtige soehne in sich begreift, d.h. welches pflichtige feuerstellen enthaelt
Datierung: 1805
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 428
- Belegtext:
[aus dem Formular einerspezial-musterrolle] kantonspflichtige unterthanen
Datierung: 1805
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 445
Wort danach: Kantonspflichtige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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