Wort davor: Kantonspflichtige
Kantonspflichtigkeit
Erklärung:
wie Kantonspflicht.
Kantonspflichtigkeit (I)
Erklärung:
in Preußen.
- Belegtext:
vom gerichte Hagen, die Wester- ... bauerschaften ... von aller canton-pflichtigkeit, werbung und enrollirung gaenzlich frey
Datierung: 1787
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2297
- Belegtext:
die für den ackerbau und die industrie unentbehrlichen menschen von ihrer jetzigen cantonspflichtigkeit zu befreyen
Datierung: 1788
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 153
- Belegtext:
die cantonpflichtigkeit ist die folge der geburt auf einer cantonpflichtigen feuerstelle
Datierung: 1792
Fundstelle: NCCPruss. IX 780
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1797
Fundstelle: Rabe,PreußG. IV 76
- Belegtext:
[Überschrift:] cabinets-resolution wegen cantonpflichtigkeit der soehne der apotheker
Datierung: 1801
Fundstelle: NCCPruss. X 2826
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
durch gegenwaertige verordnungen [ist] genauer zu bestimmen, wie es ... in Ost- und Westpreußen, auch Litthauen ... gehalten werden soll, wenn mennonisten den besitz von grundstuecken
erlangen wollen, und welcher unterschied zwischen denjenigen zu beobachten ist, welche die kantonpflichtigkeit uebernehmen, oder auf ... enrollements-freiheit anspruch machen wollen
Datierung: 1801
Fundstelle: WestpreußPR. II 2, 477
- Belegtext:
die einführung der canton-pflichtigkeit in den bisher werbefreyen provinzen erfordert eine modification des canton- reglements
Datierung: 1804
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 520
- Belegtext:
die cantonpflichtigkeit [wurde] sehr vermindert
Datierung: 1806
Fundstelle: JbGoetheG. 2 (1915) 43
- Belegtext:
ein junger mann der gebildeten klasse der staatsbewohner, welcher der kantonpflichtigkeit unterworfen ist und nicht den soldatenstand ergreifen will, wird, wenn ihn das los trifft,
nicht viel länger wirkliche dienste als gemeiner tun als jeder gebildete mann dieser klassen, der den soldatenstand freiwillig ergreifen will
Datierung: 1810
Region/Autor/Textsorte:
Scharnhorst
Fundstelle: Händel,Wehrpflicht 57
- Belegtext:
verhandlungen, welche aus dem verhaeltniß der cantonpflichtigkeit entspringen, kein gegenstand der besteuerung seyn koennen
Datierung: 1811
Fundstelle: Rabe,PreußG. X 498
- Belegtext:
der militair-konscription oder kantonpflichtigkeit, und den damit in verbindung stehenden besonderen gesetzlichen vorschriften sind die einlaendischen juden gleichfalls unterworfen
Fundstelle: PreußGS. 1812 S. 19
- Belegtext:
verordnung ueber die aufhebung des bisherigen exemtion von der kantonpflichtigkeit fuer die dauer des krieges
Fundstelle: PreußGS. 1813 S. 13
- Belegtext:
kabinetsorder ..., die aufhebung der unbedingten kantonpflichtigkeit ... betreffend
Fundstelle: PreußGS. 1814 S. 62
Kantonspflichtigkeit (II)
Erklärung:
in Bayern.
- Belegtext:
sind ... alle in der fuehrung der verzeichneten individuen sich ergebenden veraenderungen, besonders wenn sie den ein- oder austritt aus der kantonspflichtigkeit nach sich ziehen,
genau ... zu verzeichnen, um bey der jaehrlichen revision der musterrollen einen ... schnellen ueberblick zu haben
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 431
- Belegtext:
in jeder dienstpflichtigen familie muessen die soehne nach der musterrolle durchgegangen und ... darauf gesehen werden, ob ... keiner aus exempten livreediensten in die kantonspflichtigkeit zurueck getreten
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 432
- Belegtext:
ergiebt sich der abgang [aus der Musterrolle], wenn man z.b. die als soldaten wirklich gehobenen, und die auf andere art, als durch gutsuebernahme, austritt aus den jahren der
kantonspflichtigkeit, tod oder sonstige ungluecksfaelle abgehenden heausziehet
Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 433
Wort danach: Kantonspolizei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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