Wort davor: Kantonspfarrei
Kantonspfarrer
Erklärung:
zu Kantonspfarrei.
vgl.
Kantonalpfarrer (II).
- Belegtext:
bildung einer schul-commission in Bonn bestehend aus dem oberbürgermeister und kantons-pfarrer und den herren L., W. B.
Datierung: 1816
Fundstelle: BonnArch. 2 (1890/91) 96
- Belegtext:
was die vergehen der geistlichen betrifft, so tritt bestrafung nach erkenntniss eines geistlichen gerichtes nur für die domherren und cantonpfarrer ein, die dem range und berufe
nach ungefähr mit den consistorial-räthen und superintendenten der evangelischen kirche können verglichen werden
Datierung: 1823
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: ArchKathKR. 17 (1867) 140
- Belegtext:
die bestallung der kantonspfarrer unterliegt der allerhöchsten sanktion
Fundstelle: StatJbRhHessen 1824 S. 250
- Belegtext:
[Überschrift mit nachfolgender namentlicher Aufzählung:] kantons- und sukkursal-pfarrer
Fundstelle: StatJbRhHessen 1824 S. 338
Wort danach: Kantonspflicht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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