Wort davor: Kantonnementsfuhre
Kantonsobrigkeit, Kantonsoberkeit
Erklärung:
höhere Kantonsbehörde(n) (C) bzw. die repräsentierende(n) Amtsperson(en).
vgl.
Kantonalobrigkeit,
Kanton(s)beamte (I).
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (III).
- Belegtext:
die gesetzgebenden räthe haben zu bestimmung der amtskleidung für die beamten und die cantonsobrigkeiten folgendes beschlossen
Datierung: 1798
Fundstelle: AktSammlHelvet. I 1609
- Belegtext:
cantonsobrigkeiten. die drei ersten obrigkeiten von jedem canton sind der statthalter des directoriums, das cantongericht und die verwaltungskammer
Datierung: 1798
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 124
- Belegtext:
er [cantonsrath] hat die oberste aufsicht über den öffentlichen unterricht, insofern (als) sie den cantonsobrigkeiten zusteht
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Glarus
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1476
- Belegtext:
der cantonsrath tritt in ansehung geistlicher dinge in die rechte der ehemaligen cantonsobrigkeit ein
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1493
- Belegtext:
unsere [der Wahlmänner] rechte, gewalt und befugnisse bleiben also die nämlichen die uns die natürlichen menschenrechte eines freien volks zuerkennen, die uns unsere ehemalige cantonsobrigkeit aus ueberzeugung wieder zurückgab, und die uns die constitution von 1798 (ohne welche keine regierung anders als nur auf augenblicke ihr provisorisches dasein haben kann) vor ganz Europa bestätigte
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1133
- Belegtext:
wir [Tagsatzung] würden ... für den vortheil des staats und den unserer mitlandleute ... angemessener erachten, wenn die regierung unserer cantonsobrigkeit
ein bestimmtes quantum salz in einem billigen preis überlassen würde, und die cantonsobrigkeit dann dieses salz nach belieben den particularen überlassen könnte
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1212
Wort danach: Kantonsort
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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