Wort davor: Kantonsmitbürger
Kantonsmitglied
Erklärung:
Angehöriger der Reichsritterschaft in einem Kanton (I).
vgl.
Kantonsglied.
- Belegtext:
die ortsvorstände ... das, was allen cantonsmitgliedern zu wissen nöthig ist [ausschreiben]
Datierung: 1788
Fundstelle: Kerner,RRittersch. II 143
- Belegtext:
ist ihres [der secretarien] amts, verzeichnisse über die cantonsmitglieder ... zu führen
Datierung: 1788
Fundstelle: Kerner,RRittersch. II 319
- Belegtext:
der receß ... von sämtlich anwesenden direktorial- und andern cantons-mitgliedern unterschrieben ... zu werden pfleget
Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XI 37
- Belegtext:
haben ... die ritter-orts-direktorien die verbindlichkeit auf sich ... kaiserliche edikten, patenten und verordnungen, ihren cantons mitgliedern ... bekannt zu machen
Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XI 148
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Belegtext:
sie [Angehörige des Ritterkreisdirektoriums] ... werden von den cantonsmitgliedern gewählt
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 414
[weitere Angaben: zur Sache ebd. 410ff.]
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Wort danach: Kantonsmusterrolle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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