Wort davor: Kantonsläufer
Kantonsliste
Erklärung:
Verzeichnis der Militärpflichtigen.
vgl.
Kantonrolle.
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (II).
Kantonsliste (I)
Erklärung:
in Preußen.
- Belegtext:
aufzeichnung der soehne der forstbedienten in die cantons-listen der regimenter
Datierung: 1786
Fundstelle: NCCPruss. VIII 207
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die verbindlichkeit zu krieges-diensten in ansehung der dem canton unterworfenen persohnen, schon aus ihrem durch die geburt begruendeten statu, nicht aber erst durch die eintragung in die cantons-listen entstehet
Datierung: 1792
Fundstelle: NCCPruss. XI 904
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Kantonsliste (II)
Erklärung:
in Württemberg.
- Belegtext:
zur erhaltung der vollstaendigkeit der cantons-listen ... wird eine vorgängige allgemeine cognition über die verheurathung der militair-pflichtigen nöthig
Datierung: 1807
Fundstelle: Knapp,RepWürt. III 1 S. 153
Kantonsliste (III)
Erklärung:
in Baden.
- Belegtext:
die cantonslisten immer in genauester ordnung erhalten werden
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 20
- Belegtext:
die anweisung der noethigen rekruten für die cavallerie, artillerie und leichten truppen geschihet nach den vorgeschriebenen verhaeltnissen, aus denen von den regimentern eingegebenen cantonslisten
durch das kriegs-kollegium allein
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 39
- Belegtext:
[Formular einer] kantons-liste fuer das kurfuerstliche badische zur kantons-revision
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. Beilage zu 34
- Belegtext:
die militaerischen kantonslisten
Datierung: 1806
Fundstelle: Roman,BadKirchR. 394
- Belegtext:
werden die ober- und aemter hiermit gemessenst angewiesen, keinem auf der wanderschaft gewesenen, oder sonst der messung ausgewichenen milizpflichtigen unterthanensohn, auch nach zurueckgelegtem 25ten
jahr ... falls er den wanderpaß ueberschritten hat, die heirathserlaubniß zu ertheilen, ehe die dispensation a militia dahier beim kurfuerstlichen kriegs-collegio eingeholt, oder aber ein die gruende
der entlassung genau angebenes [!] attestat von dem cantons-kommissaere, bei dem er sich zu melden hat, und wornach derselbe in der cantonsliste ausgestrichen worden, ertheilt ist
Datierung: 1806
Fundstelle: SammlBadStBl. III 492
- Belegtext:
in der C.F.M`schen verlagshandlung ist zu haben: kantonslisten oder conscriptionslisten zu fertigung von kantonsbuechern. das doppelbuch à 1 fl.
Datierung: 1808
Fundstelle: BadKriegspflicht. nach 30
- Belegtext:
die ortsvorgesetzte und richter schicken die, durch die werbung oder das loos ausgehobene, rekruten mit einem obmann, der gegen alle unordnung und besonders gegen verwechslung der personen gut stehen
muß zu ihrem hoheitsamt, welches nachmals alle aus seinem bezirk gesammelte rekruten mit einem oder etlichen obmaennern an die bestimmte kantons-offiziers bringen laeßt, und ihnen den, ihre person betreffenden,
auszug der kantonslisten mit uebersendet, bei dessen verfertigung ... darauf gesehen werden muß, daß die vornamen und zunamen auch der heimathsort und dessen vorgesetztes amt
alle richtig und deutlich geschrieben seyen, damit keine, das ausreißen erleichternde, irrung vorgehen koenne
Datierung: 1808
Fundstelle: SammlBadStBl. III 509
Kantonsliste (IV)
Erklärung:
in Hessen.
Wort danach: Kantonsmilitärgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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