Wort davor: Kantonslandammann
Kantonslandsgemeinde
vgl.
Land(es)gemeinde (I).
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (III).
- Belegtext:
daß ein hochweiser kantonsrath ... bedacht nehmen werde, bei der nächsten kantonslandsgemeinde beliebt zu machen, daß ihnen [den dienstfähigen Nichtkantonsbürgern,
die sich für französische Regimenter anwerben lassen] und ihren nachkommen das kantonsbürgerrecht ertheilt werde
Datierung: 1810
Fundstelle: His,GSchweizStaatsR. I 481
- Belegtext:
die kantons-land-gemeinde oder die allgemeine volksversammlung ist die höchste landesbehörde. sie besteht aus allen angehörigen des kantons, die das sechszehnte jahr erreicht haben;
... wird alle zwei jahre am ersten sonntag im mai ... gehalten, ... erwählt durch freie hand und stimme den landammann, statthalter ... und die gesandten auf die tagsatzung. [sie]
rathschlagt über alle auswärtige bündnisse und verträge, kriegs- und friedensschlüsse; ... erläßt allgemeine landesgesetze, oder ändert bestehende ab
Datierung: 1817
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 258
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Wort danach: Kantonslast
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