Wort davor: Kantonskirchenrat
Kantonkreis
Erklärung:
Unterbezirk eines Kantons (II).
- Belegtext:
wenn aber die canton-kreise nicht so viel taugliche pferde enthalten, als der bedarf des canton-regiments erfordert, so soll das fehlende oder erforderliche quantum aus den benachbarten kreisen ... angewiesen werden
Datierung: 1789
Fundstelle: NCCPruss. VIII 2442
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Wort danach: Kantonslandammann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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