Wort davor: Kantonskanzlei
Kantonskirche
- Belegtext:
die kirchenvorsteher und die geistlichen sind die repräsentanten des christlich-kirchlichen lebens der einzelnen gemeinden jetzt noch, und insofern sich alle, oder ein ausschuß, zu einer synode vereinigen
- sind sie repräsentanten der protestantischen kantonskirche
Datierung: 1832
Fundstelle: Ehrenzeller,SGallenSynode 28
[weitere Angaben: vgl. ebd. 1-36.]
Wort danach: Kantonskirchenrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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